Dienstlich begründete und privat verauslagte Kosten können den Bediensteten der Universität Kassel in Ausnahmefällen erstattet werden. Zurzeit sind die zu erstattenden Belege über einen papierbasierten Prozess an die Finanzabteilung zu senden. Um den administrativen Aufwand mit den Erstattungen zu minimieren und zu einer höheren Zufriedenheit aller Beteiligten zu gelangen, soll für den papierbasierten Prozess eine Portallösung erarbeitet und schrittweise implementiert werden. Dafür wurde im Rahmen des hochschulweiten Projekts „Vereinfachen und Weglassen“ eine Soll-Konzeption erstellt und am 13.07.2023 auf der Abschlussveranstaltung des oben genannten Projekts vorgestellt. Die Portallösung soll bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine enge Abstimmung mit den Fachbereichen sowie dem ITS notwendig.