Promotion betreuen

Um als promovierende Person an der Universität Kassel angenommen zu werden, sind neben der Betreuungsagenda und dem Antrag auf Aufnahme weitere Unterlagen in der Promotionsgeschäftsstelle einzureichen. Einen Überblick über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier unter Schritt 4. Die Betreuungsagenda und der Antrag auf Annahme ist dabei sowohl von der Betreuungsperson als auch der promovierenden Person zu unterschreiben.

Betreuungsberechtigt sind:

  • Berufene Professorinnen bzw. Professoren aus dem zuständigen Fachbereich;
  • Juniorprofessorinnen bzw. -professoren aus dem zuständigen Fachbereich;
  • Außerplanmäßige Professorinnen bzw. Professoren aus dem zuständigen Fachbereich;
  • Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten aus dem zuständigen Fachbereich. Hier muss eine besondere Verbundenheit zur Universität Kassel (z. B. im Rahmen von Lehr-/Forschungstätigkeiten und Stipendien oder aufgrund eines Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen) vorliegen;

Wenn eine Zweitbetreuung benannt wird, die:der die professoralen Voraussetzungen erfüllt, sind außerdem betreuungsberechtigt:

  • Seniorprofessorinnen bzw. -professoren aus dem zuständigen Fachbereich;
  • Professorinnen bzw. Professoren im Ruhestand, Honorar- und Vertretungsprofessorinnen bzw. professoren.
  • Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten ohne besondere Verbundenheit zur Universität Kassel.
  • Promovierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler, die sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen haben. Auf eine Zweitbetreuung kann verzichtet werden. Es entscheidet der Promotionausschuss.

Beide Betreuungspersonen unterzeichnen die Betreuungsagenda.

Kooperationsbetreuung

Eine gemeinsame Betreuung durch Betreuungspersonen unterschiedlicher Fachbereiche oder in Kooperation mit Betreuungspersonen anderer Hochschulen ist grundsätzlich möglich und gewünscht, sofern beide Betreuungspersonen die Voraussetzungen hierfür erfüllen und die Betreuungsagenda unterschreiben. In der Regel fungieren beide Betreuungspersonen in diesem Fall auch als Gutachtende.

Doppelbetreuung

Obwohl eine alleinige Betreuung von Promovierenden möglich ist, wird grundsätzlich empfohlen, dass eine Zweitbetreuung in der Betreuungsagenda benannt wird, die im Notfall bzw. im Konfliktfall temporär oder bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens die Betreuung übernimmt. 

Als Betreuungsperson

  • tragen Sie das Promotionsvorhaben Ihrer Doktorand:innen mit;
  • agieren Sie als Mentorin bzw. Mentor bei fachlichen und häufig auch persönlichen Problemen;
  • sind Sie ggf. auch berufliche Vorgesetzte;
  • bewerten Sie in der Regel die Dissertation und nehmen an der Disputation teil;
  • führen Sie mindestens einmal jährlich ein Gespräch mit Ihren Promovierenden über den Status des Promotionsvorhabens und/oder potentielle Probleme bzw. Hürden im Promotionsvorhaben;
  • geben Sie Rückmeldungen zu den erzielten Ergebnissen;
  • vermitteln und kontrollieren Sie die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis;
  • informieren Sie Ihre Promovierenden über mögliche Workshops, Fachtagungen, Kolloquien und Vorträge. Hier können zentrale Servicestellen wie die Geschäftsstelle der Graduiertenakademie, der Forschungsservice, die strategische Personalentwicklung, die Stabsstelle Gleichstellung und viele andere Bereiche unterstützen;
  • unterstützen Sie die Promovierenden bei der Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft und Förderung ihrer Einbindung in (inter-)nationale Netzwerke;
  • sprechen Sie zeitnah mit Ihren Promovierenden über die Möglichkeit der Verlängerung der Annahmefrist;
  • empfehlen Sie dem Promotionsausschuss zeitnah mögliche Gutachtende und weitere Mitglieder der Promotionskommission. Je nach Fachbereich ist der Vorschlag dem Dekanat bzw. dem Promotionsausschuss zu unterbreiten. Der Vorschlag kann bereits vor der Abgabe der Dissertation erfolgen, sollte jedoch spätestens mit der Eröffnung des Hauptverfahrens eingereicht werden.

Ein gutes Verhältnis und klare Absprachen über die Verantwortlichkeiten zwischen Betreuungsperson und promovierenden Person sind daher sehr wichtig für das Gelingen der Promotion.

Die Gestaltung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten werden in der Betreuungsagenda geregelt, die sich an den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis orientiert.  Die Betreuungsagenda unterstützt dabei, die gegenseitigen Erwartungen an die Promotionsphase abzugleichen und diverse Aspekte - wie z.B. Konferenzteilnahmen, Publikationsstrategien - frühzeitig zu planen. Ein Leitfaden, der das Gespräch strukturiert, ist unter www.uni-kassel.de/go/betreuungsagenda abrufbar. Der Abschluss der Betreuungsagenda ist verpflichtend für die Annahme als promovierende Person. Die Aktualisierung der Betreuungsagenda in jährlichem Rhythmus wird dringend empfohlen und ist Voraussetzung für Vertragsverlängerungen in der Qualifizierungsphase.

Erfolgt eine Promotion innerhalb von vier Jahren auf Landesstellen bzw. nach WissZeitVG §2 Abs.1 befristeten und aus Drittmitteln finanzierten Stellen oder von drei Jahren bei Stipendien, erhalten die Betreuungspersonen eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro auf die jeweilige Kostenstelle des Fachgebietes.

Stichtage bei der Promotion auf Landes- und Drittmittelstellen sind der Beginn des Vertragsverhältnisses auf der Qualifizierungsstelle (Landesstelle oder erste Drittmittelstelle) und der Tag des Eingangs eines ersten positiven Gutachtens.


Verfahren zur Beantragung der Prämie

Nach Abschluss der Promotion kann die Prämie formlos bei der Personalabteilung beantragt werden.

Die Prämie ist personenbezogen. Innerhalb der Personalabteilung wird der Antrag geprüft und dann der angegebenen Kostenstelle die Prämie gutgeschrieben.

Der Antrag ist an die Abteilung III D zu richten mit den folgenden Angaben:

  • die genauen Beschäftigungs-/Stipendiendaten der Promovendin bzw. des Promovenden,
  • dem Datum der Abgabe der Arbeit, 
  • dem Vorliegen des Erstgutachten sowie 
  • (nur falls vorhanden, ggf.) dem Disputationstermin.