Visum-, Einreise- und Aufenthaltsfragen
Informationen für internationale Studierende und Studieninteressierte
Die Universität Kassel stellt keine Visa aus. Wir bieten Ihnen lediglich eine Orientierung über geltende Vorschriften. Bitte prüfen Sie immer die aktuellen Bestimmungen auf der offiziellen Website des Auswärtigen Amtes, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Beantragung Ihres Visums zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wer braucht ein Visum?
EU-/EWR-Bürger:innen (inkl. Island, Liechtenstein und Norwegen) benötigen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis.
Alle anderen Staatsangehörigen (sogenannte Drittstaaten) müssen in der Regel ein Langzeitstudentenvisum beantragen, bevor sie nach Deutschland einreisen.
Ausnahmen:
Bürger:innen folgender Länder können ohne Visum einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Australien
- Kanada
- Israel
- Japan
- Neuseeland
- Südkorea
- Schweiz
- Vereinigtes Königreich (UK)
- USA
Auch Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino dürfen nach der Einreise einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, jedoch nicht arbeiten, bis der Antrag genehmigt wurde.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen auf der offiziellen Website des Auswärtigen Amtes, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können.
Wenn Sie als Nicht-EU-Studierende:r bereits ein befristetes Studentenvisum eines anderen EU-Landes besitzen, können Sie dieses nach Deutschland übertragen.
Wichtige Punkte:
- Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Ihrer Einreise gestellt werden.
- Die Bearbeitung erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis muss während Ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland gültig bleiben.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: visa-info[at]uni-kassel[dot]de.
- Ukrainische Staatsbürger*innen können bis zu 90 Tage visumfrei einreisen (mit biometrischem Pass).
- Eine Aufenthaltserlaubnis kann innerhalb dieser Zeit in Deutschland beantragt werden.
- Temporärer Schutzstatus gilt bis 4. März 2026 (Stand: November 2024).
Weitere Infos beim BMI.
Studentenvisum
Aufenthaltserlaubnis
Finanzielle Nachweise
Für ein Studentenvisum müssen Sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Derzeit beträgt der Nachweis mindestens 11.904 € pro Jahr (Stand 2025).
Anerkannte Nachweise:
- Gängigste Methode, mit einem monatlichen Abrufbetrag von ca. 992 €.
- Wird über spezielle Online-Anbieter eröffnet (nicht über klassische deutsche Banken).
Weitere Informationen zu gesperrten Konten finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto-375488
- Ein in Deutschland wohnhaftes Familienmitglied oder ein Sponsor kann bei der örtlichen Ausländerbehörde eine formelle Verpflichtungserklärung einreichen. In diesem Dokument wird erklärt, dass sie den Studierenden bzw. die Studierende während des Aufenthaltes in Deutschland finanziell unterstützen werden.
- Ein Familienmitglied oder Sponsor mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands kann ebenfalls einen finanziellen Nachweis erbringen, indem er ausreichende finanzielle Mittel nachweist. Möglicherweise muss er Kontoauszüge oder andere Finanzunterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass er den Studenten finanziell unterstützen kann.
- Offizielle Nachweise sind vorzulegen.
Obwohl Teilzeitjobs in der Regel nicht als erster finanzieller Nachweis akzeptiert wird, sind sie eine gängige Möglichkeit für Studierende, ihr Einkommen während des Studiums aufzubessern.
Regeln: Internationale Studierende können ohne separate Arbeitserlaubnis bis zu 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten.
Umfassende Informationen finden sich in dem Flyer Jobben für internationale Studierende vom Deutsche Studentenwerk.
Das ist erlaubt, solange der Gesamtbetrag erreicht wird.
Internationale Studierende in Deutschland können auch zwei oder mehr verschiedene Finanzierungsquellen kombinieren, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, sofern sie den in den Visabestimmungen vorgeschriebenen Gesamtbetrag (derzeit 11.904 € für ein Jahr, Stand 2024) erreichen. So kann ein Studierender beispielsweise einen Teil der erforderlichen 11.904 € auf das Sperrkonto einzahlen und den Restbetrag durch erlaubte Arbeitsstunden oder ein Stipendium aufbringen.
Finanzierungsoptionen für internationale Studierende in Deutschland
Lebenshaltungskosten
Deutschland verlangt keine Studiengebühren für die meisten Studiengänge an staatlichen Universitäten. Trotzdem müssen Studierende ihre Lebenshaltungskosten selbst finanzieren.
- Semesterbeitrag: ca. 400 € pro Semester. Enthält u. a. das Semesterticket für den ÖPNV.
- Miete: 250-450€/Monat
- Krankenversicherung: ca. 130 €/Monat (unter 30 Jahre).
- Mobile Phone & Internet: 10-20€/Monat
- Rundfunkgebühren: 18€
- Lebensmittel: 200-400€/Monat
- Freizeit und Studium: 20-200€/Monat
- Monatliche Gesamtkosten: 680-1400€/Monat.
Nach dieser Aufschlüsselung wird deutlich, warum der für den Nachweis der finanziellen Mittel erforderliche Mindestbetrag von 992 € pro Monat eine faire Schätzung zu sein scheint. Es gibt natürlich Kosten, die Sie versuchen können zu minimieren, wie Freizeit, persönliche Ausgaben und Lebensmittel, während die Fixkosten wie (Semesterbeitrag, Krankenversicherung, Miete, Internet, Rundfunkgebühr) gleich bleiben. Seien Sie darauf vorbereitet, dass etwa 50 % Ihrer Ausgaben Fixkosten sind.
Der Semesterbeitrag beträgt etwa 400 € pro Semester. Darin enthalten sind:
- Verwaltungskosten,
- ein Deutschland-Ticket zum ermäßigten Preis für den kostenlosen öffentlichen Nahverkehr,
- campusbasierte Studentenservices des Studierendenwerks und Mitgliedsbeiträge für die Studentenvereinigung.
Wenn Sie Ihre Studienkosten in Deutschland budgetieren, sollten Sie diesen Betrag, der jedes Semester (alle 6 Monate) im Voraus zu zahlen ist, unbedingt einkalkulieren. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Komponenten des Semesterbeitrags finden Sie hier: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/semesterbeitrag
Die Kosten für die Unterkunft variieren je nach Art der Unterkunft, für die Sie sich entscheiden:
- Studentenwohnheime: Diese sind in der Regel etwas günstiger, aber aufgrund der hohen Nachfrage nicht immer verfügbar. Die Kosten liegen zwischen 250 € und 350 € pro Monat für ein Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft oder einer Einzimmerwohnung und zwischen 460 € und 560 € pro Monat für ein Studio-Apartment für zwei Personen (z. B. für Studierende mit Kindern).
- Private Unterkunft: Die Kosten hängen von der Lage, den Wohnbedingungen und der Größe der gemieteten Wohnung ab.
Mehr Informationen unter https://www.uni-kassel.de/uni/studium/nach-der-bewerbung/wohnen
Krankenversicherung: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/vor-der-bewerbung/rund-um-die-studienplatzbewerbung/weitere-bewerbungsformalia/versicherungen.html
Öffentlicher Nahverkehr: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/studentisches-leben/studentische-selbstverwaltung/service-und-beratung/semesterticket.html
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Nein, wenn Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland zu kommen, benötigen Sie auch ein Studentenvisum. Sie müssen in Ihr Heimatland oder Ihr Wohnsitzland zurückkehren und dort einen Antrag stellen. Ein Antrag auf ein anderes Visum aus Deutschland heraus ist nicht möglich.
Ein Visum dient der Einreise, während eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längeren Aufenthalt oder zur Verlängerung Ihres Aufenthalts über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus bestimmt ist.
- Ein Visum gewährt Ihnen das Recht, für einen bestimmten Zeitraum in das Land einzureisen, je nach Zweck Ihres Besuchs, z. B. zum Studium. Es ist in der Regel vor der Einreise erforderlich, insbesondere wenn Ihre Staatsangehörigkeit für den Zweck Ihres Besuchs ein Visum benötigt.
- Eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht Ihnen einen längeren legalen Aufenthalt im Land. Diese ist in der Regel erforderlich, wenn Ihr Aufenthalt die Gültigkeitsdauer Ihres Visums überschreitet oder wenn Sie für die Einreise kein Visum benötigen, aber langfristig bleiben möchten. Sie wird in der Regel nach der Einreise beantragt.
Es gibt eine kurze Liste von Ländern, deren Staatsangehörige dies tun können. Genaue Informationen finden Sie im Abschnitt „Langfristiger Aufenthalt“ und in der aktuellen Länderliste des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820
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