KOBRA

  1. Ich logge mit meiner uk-Nummer auf der KOBRA Seite ein. Wenn keine uk-Nummer vorliegt, ist eine Registrierung auf derselben Seite möglich.
  2. Nach erfolgreichem Login wähle ich zwischen
    1. der Sammlung „Upload“: Hier kann ich alle Informationen, wie Titel, Zusammenfassung, freie Schlagwörter usw. selbst eintragen. Oder
    2. der Sammlung „Komfortablieferung“. Hier lade ich mein PDF hoch und die Universitätsbibliothek kümmert sich um die erforderlichen Eintragungen.
  3. Als letztes erfolgt die Zustimmung der KOBRA-Lizenz.
  4. Sobald ich alles hochgeladen habe, erfolgt die formale Prüfung des PDFs durch das KOBRA-Team.
  5. Wenn technisch oder formal Anpassungsbedarf besteht, erhalte ich vom KOBRA-Team eine Rückmeldung per E-Mail. Die Abgabe muss dann mit der angepassten Version erneut vorgenommen werden.
  6. Zur Prüfung erhalte ich am Ende nochmals mein PDF.
  7. Nach Freigabe des finalen PDFs erfolgt die Publikation zeitnah innerhalb weniger Tage.

 

Als Autorin bzw. Autor steht Ihnen die Wahl der Lizenz ebenso wie der Verzicht auf eine Lizenzvergabe für Ihre Publikation frei. Für die optimale Verbreitung Ihrer Forschungsergebnisse empfehlen wir die Vergabe einer freien Lizenz; CC-BY und CC-BY-SA sind die liberalsten Lizenzen – sie erleichtern eine Nachnutzung der Forschungsergebnisse, ohne dass dabei die Angabe der Urheberin bzw. des Urhebers entfällt.

 

Als Autorin bzw. Autor verfügen Sie laut Urheberrechtsgesetz über alle Verwertungsrechte. Wenn Sie ein Dokument auf KOBRA erstveröffentlichen, übertragen Sie dafür ein einfaches (nicht-ausschließliches) Verwertungsrecht an die Bibliothek. Darüber hinaus können Sie weiteren Personen oder Institutionen Nutzungsrechte einräumen, etwa einem Verlag, um die Publikation dort zu veröffentlichen.
 

Bei einer späteren Verlagsveröffentlichung informieren Sie bitte den Verlag, dass Ihre Arbeit bereits als Open-Access-Veröffentlichung erschienen ist.

Die Publikation auf KOBRA ist kostenlos.

Darf ich meine kumulative Dissertation überhaupt auf KOBRA online veröffentlichen, obwohl die einzelnen Teile schon veröffentlicht/zur Veröffentlichung eingereicht wurden?

Die kumulative Dissertation muss gemäß § 16 Abs. 4 Satz d) der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel von 2021 auf KOBRA veröffentlicht werden. Je nachdem, welche Rechte Sie dem Verlag an den jeweiligen Artikeln abgetreten haben, dürfen diese dem Wortlaut nach oder im Verlagslayout oder gar nicht als Teil der Dissertation veröffentlicht werden. Oft sind die Verlage bezüglich der "Nachnutzung" eigener Artikel in Dissertationen großzügiger als bei der herkömmlichen sog. "Zweitveröffentlichung"/ "Selbstarchivierung".

Darf ein Artikel NICHT in der Publikation wiedergegeben werden, muss stattdessen ein Hinweis auf den "fehlenden" Artikel (idealerweise inkl. DOI) an dessen Stelle eingefügt werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob und in welcher Form Sie die Artikel in der Veröffentlichung nutzen dürfen, wenden Sie sich gerne an publikationsdienste[at]uni-kassel[dot]de.

 

Was mache ich, wenn noch einzelne Artikel im Review sind?

Die Tatsache, dass bei kumulativen Dissertationen nicht alle Beiträge bereits zwingend veröffentlicht sein müssen, bringt potentiell ein Problem mit sich: Die Plagiatschecks der Verlage finden üblicherweise die KOBRA-Publikation. Dies kann zur Folge haben, dass ein Artikel abgelehnt wird, weil er bereits anderorts veröffentlicht ist. Wenn sich Ihre Beiträge noch in der Vor-Veröffentlichungsphase befinden, sollte daher die Möglichkeit einer Sperrfrist (Embargo) in Anspruch genommen werden. Dabei muss nicht die maximale Embargo-Dauer, sondern lediglich die zu erwartende Zeitspanne bis zur finalen Veröffentlichung des Beitrags gewählt werden.

 

Was muss ich bei kumulativen Dissertationen sonst noch beachten?

Inhaltliche und formale Regelungen zur kumulativen Dissertation sind sowohl in den Allgemeinen als auch in den Besonderen Bestimmungen für Promotionen geregelt (https://www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/schnelleinstieg/uebersicht/mitteilungsblatt/regelungen-fuer-promotionen#accordion-collapse-7577).

Bitte wenden Sie sich vor einer Veröffentlichung an Ihre Betreuungsperson bzw. das Dekanatssekretariat des zuständigen Fachbereichs, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Wird die Promotion als reine Online-Publikation ohne freie Lizenz (Open Access) publiziert, so muss die Publikation zweifach gedruckt und gebunden in der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben werden. Darüber hinaus muss der Verlag einen dauerhaften, barrierefreien Zugriff für Angehörige der Universität Kassel bereitstellen. Ist der Verlag hierzu technisch nicht in der Lage, kann alternativ die Infrastruktur der Universitätsbibliothek genutzt werden. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall möglichst frühzeitig die Universitätsbibliothek (publikationsdienste[at]uni-kassel[dot]de), um eine passende Lösung zu finden.