Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
Erasmus+ ermöglicht Mitarbeitenden der Universität Kassel Lehraufenthalte im Ausland durchzuführen. Förderfähig sind Aufenthalte in den Erasmus-Programmländern (EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien, Türkei). Die Universität Kassel verfügt über eine Vielzahl an Abkommen mit europäischen Partnerhochschulen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit im Rahmen von Erasmus+ weltweit einen Lehraufenthalt an einer ausgewählten internationalen Partnerhochschule zu realisieren.
Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm finden Sie hier.
- berufliche und persönliche Weiterentwicklung der Dozentin/des Dozenten
- Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Universität Kassel und ihren europäischen Partneruniversitäten
- Studierenden, die an keinem Mobilitätsprogramm teilnehmen können, die Möglichkeit zu bieten, sich durch das Fachwissen von DozentInnen europäischer Partneruniversitäten international fortzubilden ("Internationalisation at home")
- Eine inhaltliche Bereicherung des Lehrangebots sowie der fachliche Austausch und die Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen KollegInnen
- Die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden
Förderfähige Personen
- ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Kassel
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Förderfähige Länder
Alle EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien und die Türkei. Das Zielland darf nicht das Land sein, indem der/die Geförderte seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Dauer und Lehrumfang
Die Lehraufenthalte müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche oder 4 Stunden + 4 Stunden Curriculum Entwicklung bzw. Aufenthalt umfassen. Die Mindestdauer beträgt 2 Tage und die maximal finanziell geförderte Dauer beträgt 5 Arbeitstage. Ausnahmen sind möglich und mit dem Erasmus-Hochschulkoordinator zu besprechen.
Vereinbarung mit der Gasthochschule
Voraussetzung ist ein bilaterales Abkommen mit der jeweiligen Gasthochschule, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst.
Bilaterale Abkommen können ggf. kurzfristig abgeschlossen werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Erasmus-Hochschulkoordinator im International Office.
Wiederholte Förderung
Eine wiederholte Förderung ist möglich. Personen, die bisher noch nicht teilgenommen haben, werden vorrangig gefördert.
Die Berechnung Ihres finanziellen Ausgleichs erfolgt nicht nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG), sondern anhand von EU-Pauschalen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.
Es gelten diese festen Tagessätze für verschiedene Ländergruppen.
Es können nur Tage gefördert werden, an denen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Beginn und Ende des Aufenthaltes, inklusive Anzahl der unterrichteten Stunden. Zudem wird pro Aufenthalt ein Reisetag in Höhe eines Tagessatzes bezuschusst.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) | Green Travel* |
---|---|---|
< 100 km | 23 € | - |
100 - 499 km | 180 € | 210 € |
500 - 1.999 km | 275 € | 320 € |
2.000 - 2.999 km | 360 € | 410 € |
3.000 - 3.999 km | 530 € | 610 € |
4.000 - 7.999 km | 820 € | - |
8.000 km und mehr | 1.500 € | - |
*Green Travel: Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundlichem Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“. Teilnehmende, auf die das zutrifft, erhalten den erhöhten Reisekostenzuschuss (siehe Tabelle oben) und ggf. bis zu 4 zusätzliche Reisetage (abhängig von der Entfernung zur Gastinstitution). Falls Sie "grün" Reisen, können Sie dies im Rahmen der Onlinebewerbung angeben und ehrenwörtlich erklären (Reisenachweise müssen nicht eingereicht aber aufbewahrt und im Fall eine Stichprobe vorgelegt werden).
Interrail Pass
Erasmus Geförderte haben die Möglichkeit einen vergünstigten Interrail Pass zu erwerben. Dieser ist 6 Monate gültig und kann für die Hin- und Rückreise, sowie Fahrten im Gastland und benachbarten Ländern genutzt werden. Informationen und Tickets gibt es hier.
Es gibt folgende 2 Varianten:
Four-day pass
. Adult (28+) Pass 1st class - 321 euros
. Adult (28+) Pass 2nd class - 265 euros
Six-day pass
. Adult (28+) Pass 1st class - 455 euros
. Adult (28+) Pass 2nd class - 376 euros
Realkostenanträge für finanzielle Zusatzförderung für Mitarbeitende mit geringeren Chancen
Hochschulmitarbeitende, die planen, mit Kind bzw. Kindern ins Ausland zu gehen, einen GdB von mindestens 20 oder eine chronische Erkrankung haben (woraus ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht), können einen Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung stellen (Zusage für eine Förderung im Rahmen des Erasmus Programms muss vorliegen).
Zudem haben Sie, sofern Sie bereits für eine Mobilität ausgewählt wurden, die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und durchzuführen, um die Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen und einzuordnen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden müssen. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zu uns auf!
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Schritt 1: Kontakt zur gastgebenden Einrichtung herstellen
Jede/-r Teilnehmende nimmt eigenständig Kontakt zur gewünschten Gasthochschule auf und bespricht das Besuchsvorhaben. Erst nach Erteilung einer schriftlichen Zusage durch die aufnehmende Einrichtung, kann eine Anmeldung für eine Förderung durch Erasmus+ erfolgen. Vor der Kontaktaufnahme zur Gasthochschule kann die Mittelverfügbarkeit im International Office der Universität Kassel erfragt werden.
Schritt 2: Bewerbung
Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars.
Bewerbungsfrist: Es gibt keine Bewerbungsfrist. Die Mittel werden laufend vergeben. Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Anzahl an Bewerbungen.
Schritt 3: Kontaktaufnahme durch das International Office
Die/der Teilnehmende erhält per E-Mail eine verbindliche Rückmeldung seitens des International Office. Die E-Mail enthält darüber hinaus alle erforderlichen Dokumente und Informationen zum weiteren Ablauf.
Schritt 4: Einreichung der erforderlichen Dokumente
Vor der Mobilität sind drei Dokumente einzureichen: Grant Agreement, Mobility Agreement und eine Kopie des Dienstreiseantrags. Das Mobility Agreement und das Grant Agreement erhalten Sie per E-Mail. Der Dienstreiseantrag ist über das ESS-System zu stellen. Anschließend bitte eine Kopie des Antrages (Simulation) an das Erasmus-Büro senden.
Wichtig: Alle Beschäftigten und Beamten benötigen nach derzeitiger Rechtsprechung eine A1/E101-Bescheinigung, sobald sie auf dienstliche Veranlassung grenzüberschreitend innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder in einem der Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht tätig werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Rückfragen beantwortet die Abteilung Personal und Organisation.
Schritt 5: Auszahlung des finanziellen Zuschusses
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der finanzielle Zuschuss in einer Summe auf das Gehaltskonto der/des Geförderten überwiesen.
Bestätigung über die Dauer des Aufenthaltes
Jede/-r Geförderte muss die Dauer seines Aufenthaltes durch einen sog. Letter of Confirmation bestätigen, der von der Gasthochschule ausgefüllt wird.
Berichterstattung
Abschließend erhält jede/-r Geförderte eine E-Mail der Europäischen Kommission mit der Bitte, einen Fragebogen (EU-Survey) auszufüllen.
Dienstreiseabrechnung
Es muss keine Dienstreiseabrechnung erstellt werden.
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an:
Moritz Banzhaf - Ihr Ansprechpartner für Personalmobilitäten zu Lehrzwecken (STA)