Berufsperspektiven

Der Master of Education bildet die fachliche Grundlage für die Übernahme von Lehrtätigkeiten an beruflichen Schulen mit dem Fach Gesundheit. Der Abschluss ermöglicht den Eintritt in die zweite Phase der Lehrer*innenbildung, den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Mögliche Schulen dieser Art sind unter anderem: Berufsschulen für Gesundheitsberufe, die die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) geregelt sind (z.B. Augenoptiker*In, Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen Orthopädieschuhmacher*In, Orthopädietechniker*In, Medizinische*r Fachangestellte*r, Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Zahntechniker*In), Fachoberschule (FOS) mit der Fachrichtung Gesundheit oder Berufliche Gymnasien mit der Fachrichtung Gesundheit (Gesundheit als Leistungskurs oder als ergänzender Grundkurs). Mit dem Master of Arts ist eine Lehrtätigkeit an Schulen des Gesundheitswesens, insbesondere an Berufsfachschulen für Pflegeberufe, oder im Fort- und Weiterbildungsbereich des Gesundheitswesens möglich.

Berufliche Schulen und Schulen des Gesundheitwesens

Tätigkeitsbereiche für Absolvent*Innen dieses Studiengangs können berufliche Schulen oder Schulen des Gesundheitswesens sein. Darüber hinaus können Sie nach dem Studium auch in der Fort- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe tätig werden. Hier eine kurze Erläuterung zu den Begriffen:
Zu beruflichen Schulen zählen staatlichen Berufsschulen, die Teil der dualen Ausbildung sind. Dort werden u.a. (Zahn-)Medizinische Fachangestellte, Kaufleute des Gesundheitswesens oder Orthopädietechniker*Innen ausgebiltet. Darüber hinaus zählen berufliche Gymnasien und Fachoberschulen zu den beruflichen Schulen. Sie zählen zur Sekundarstufe zwei, ein Abschluss an diesen Schulen ermöglicht den Absolventen ein Studium. Zu den Schulen des Gesundheitswesen zählen unter anderem Berufsfachschulen der Pflege- oder Therapieberufe. An Ihnen werden schulische Ausbildungen im Gesundheitswesen absolviert. Für die Tätigkeit an dieser Art von Schulen ist in der Regel kein Referendariat erforderlich, allerdings ist auch eine Verbeamtung dort nicht üblich. Hier im Überblick:
 

 

Berufliche Schulen

Schulen des Gesundheitswesens

Beispiele

  • Berufsschulen
  • Berufliche Gymnasien
  • Fachoberschulen
  • Berufsfachschulen für Pflege
  • Berufsfachschulen für Physiotherapie

Voraussetzung

  • Zweites Staatsexamen, d.h. Abschluss eines berufspädagogischen Studiums auf Masterniveau (M.Ed.) und absolviertes Referendariat
  • Abschluss eines berufspädagogischen Studiums (Master-Niveau i.d.R. gefordert)

Beschäftigungsstatus

  • I.d.R. Verbeamtet
  • I.d.R. Angestellt bei der Schule oder der übergeordneten Klinik