Berufsperspektiven
Berufliche Schulen und Schulen des Gesundheitwesens
Tätigkeitsbereiche für Absolvent*Innen dieses Studiengangs können berufliche Schulen oder Schulen des Gesundheitswesens sein. Darüber hinaus können Sie nach dem Studium auch in der Fort- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe tätig werden. Hier eine kurze Erläuterung zu den Begriffen:
Zu beruflichen Schulen zählen staatlichen Berufsschulen, die Teil der dualen Ausbildung sind. Dort werden u.a. (Zahn-)Medizinische Fachangestellte, Kaufleute des Gesundheitswesens oder Orthopädietechniker*Innen ausgebiltet. Darüber hinaus zählen berufliche Gymnasien und Fachoberschulen zu den beruflichen Schulen. Sie zählen zur Sekundarstufe zwei, ein Abschluss an diesen Schulen ermöglicht den Absolventen ein Studium. Zu den Schulen des Gesundheitswesen zählen unter anderem Berufsfachschulen der Pflege- oder Therapieberufe. An Ihnen werden schulische Ausbildungen im Gesundheitswesen absolviert. Für die Tätigkeit an dieser Art von Schulen ist in der Regel kein Referendariat erforderlich, allerdings ist auch eine Verbeamtung dort nicht üblich. Hier im Überblick:
| Berufliche Schulen | Schulen des Gesundheitswesens |
Beispiele |
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Voraussetzung |
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Beschäftigungsstatus |
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