Informationen zur Ersten Staatsprüfung im Kernstudium und der Didaktik der Grundschule
(Informationen zu Bachelor- und Masterarbeit in einem der L4-Studiengänge finden Sie hier.)
Zuständig für die Erste Staatsprüfung in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Gymnasien (L3) und Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (L5) ist die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel. Sie entscheidet über die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, legt die Prüfungstermine fest und organisiert das Prüfverfahren. Zudem obliegt ihr die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Angaben zur Ersten Staatsprüfung im Studiengang Lehramt für Förderpädagogik mit Schwerpunkt Inklusion (L5) werden noch veröffentlicht werden.
Prüfungsanmeldung: Leistungsübersicht
Die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel, akzeptiert aus der elektronischen Prüfungsverwaltung HIS-POS ausgedruckte studentische Leistungsübersichten ohne Stempel und Unterschrift von Verwaltungskräften aus den Lehramtsprüfungsbüros.
Erste Staatsprüfung: Mündliche Prüfungen im Frühjahr 2025 in den Grundwissenschaften und/oder in Didaktik der Grundschule
Beachten Sie bitte die Informationen der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Kassel, für L1 und für L2+L3.
Für Ihre mündliche(n) Prüfung(en) suchen Sie sich Ihre erste mündliche Prüferin selbst. Als Service folgt auf dieser Seite ein Überblick zu Prüfungsberechtigen für Grundwissenschaften und/oder Didaktik der Grundschule. Sollten Sie zum Finden von Staatsprüfern im Bereich der Didaktik der Grundschule und den Grundwissenschaften (= Kernstudium) Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an muendliche.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .
Sobald Ihnen die Prüfungszusage der ersten Prüferin vorliegt, senden Sie dem Teilstudiengang Kernstudium über das entsprechende Meldeformular (entweder für L1 oder für L2 sowie L3 - zu finden am Ende dieser Website) die benötigten Informationen.
Für die Zuweisung der zweiten mündlichen Prüfperson ist es erforderlich, dass Sie dem Teilstudiengang Kernstudium die vollständigen Angaben bis zum 19.11.2024 über das Meldeformular übermitteln.
Wenn Sie uns fristgerecht die Daten über das Meldeformular übermittelt haben, erhalten Sie voraussichtlich am 21.11.2024, eine E-Mail, in der Ihnen der Name der zugewiesenen zweiten Prüferin mitgeteilt wird.
Drucken Sie diese Nachricht bitte aus und reichen Sie den Ausdruck bei der Abgabe Ihrer Prüfendenblätter für die 1. Staatsprüfung mit ein.