Sprachnachweis Englisch
Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich für einen Studienplatz in einem der Teilstudiengänge (Bachelor oder Lehramt) des Faches Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik bewerben, müssen einen Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz vorlegen.
- English and American Culture and Business Studies / Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudiengang
- Bachelor-Studiengang English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
- Teilstudiengänge Englisch für die Lehrämter an Grundschulen, Haupt- und Realschulen und Gymnasien
- Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspädagogik
- Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Berufspädagogik (Metalltechnik/Elektrotechnik/Gesundheit)
- Nebenfach English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
- Bachelor-Studiengang Internationale Sprach- und Kulturvermittlung / Wahlpflichtfach Englisch
Was gilt als Sprachnachweis?
Als Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz gilt
Ausnahme:
Der Nachweis der Sprachkompetenz entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für maximal zwei Semester in Kassel als Austauschstudierende einer der Partneruniversitäten des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften immatrikulieren.
Quereinstieg:
Studierende, die bereits das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, sollten sich frühzeitig mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de) in Verbindung setzen, um zu klären, ob und ggf. in welcher Form sie den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnis noch zu erbringen haben.
Beachten Sie bitte:
Bemühen Sie sich frühzeitig (mehrere Monate vor der Einschreibung) um einen Testtermin. Manche Termine können stark nachgefragt sein, und Sie bekommen das Ergebnis ja auch nicht sofort. Nutzen Sie das auf den angegebenen Websites oder in der Universitätsbibliothek angebotene Übungsmaterial zur Überprüfung und Verbesserung Ihrer Sprachkompetenz. Die Teilnahme an einem Sprachtest ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse ist nicht ratsam und verursacht überflüssige Kosten. Wenn die Abiturnote nicht reicht oder die Schulzeit zu lange zurück liegt, ist es unwahrscheinlich, dass der Sprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz ohne Vorbereitung bestanden werden kann.
FAQ's
Nein. Die Satzung verlangt mindestens 10 Punkte. 9,75 reicht daher nicht aus.
Ja, Sie müssen trotzdem Ihre Sprachkompetenz durch einen Sprachtest nachweisen.
Die Englischnote im Fachabitur kann leider NICHT als Nachweis Ihrer Sprachkompetenz gelten. Deshalb müssen Sie noch einen von uns anerkannten Sprachtest absolvieren.
Nein. Es gelten nur die in der Satzung genannten Bedingungen. Sie müssen entweder die Abiturbedingungen erfüllen oder einer der drei namentlich erwähnten Sprachtests machen. Es gibt keine Ausnahmen.
Ja, Sie müssen Ihre Sprachkompetenz noch durch einen Sprachtest nachweisen, wenn Sie sich für das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik in Kassel einschreiben wollen.
Leider nein, Sie müssen die Zugangsvoraussetzungen für das Fach Englisch / Anglistik /Amerikanistik erfüllen und für das Fach eingeschrieben sein, bevor Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
Wer hilft mir weiter?
Bitte lesen Sie die oben gegebenen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen im Fach Englisch genau. Das Studierendensekretariat informiert über die Termine, die einzuhalten sind. Falls Sie StudienortwechslerIn innerhalb Deutschlands sind, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de).