Zulassungsbeschränkung
- Bachelor Architektur (DoSV)
- Bachelor Psychologie (DoSV
- Bachelor Stadt- und Regionalplanung (DoSV)
- Lehramt an Grundschulen (lokales Auswahlverfahren)
- Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (lokales Auswahlverfahren)
- Master Psychologie(lokales Auswahlverfahren)
Auswahlverfahren (Bachelor und Lehramt)
Wer bekommt einen Studienplatz?
Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Verfahren und wird von allen Hochschulen so durchgeführt:
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden in einem ersten Schritt – dem sogenannten Hauptverfahren - alle Bewerbenden nach bestimmten Merkmalen gruppiert und einer oder mehreren Listen – nachfolgend nur noch Quoten genannt - zugeordnet.
Die Sortierung (die Reihung oder das Ranking) der Bewerbenden auf diesen Quoten erfolgt nach speziellen Kriterien (siehe unten), die je nach Quote unterschiedlich sind. Nur die besten Bewerbenden der jeweiligen Quote erhalten eine Studienplatzzusage. Die oder der Bewerbende, die/der als letztes in der jeweiligen Quote einen Studienplatz erhält, bildet die sogenannte Zulassungsgrenze. Die Rangnummer, auf der diese/r Bewerbende steht, ist der sogenannte Grenzrang. Der Wert des jeweils relevanten Auswahlkriteriums der/des letzten zugelassenen Bewerbenden bildet den sogenannten Grenzwert umgangssprachlich auch den „numerus clausus“ (NC).
Auswahlquoten
Die meisten Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Einige Studienplätze allerdings werden für besondere Bewerbendengruppen reserviert.
Die Gesamtverteilung im Überblick (Bachelor)
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens die Durchschnittsnote 2,0 und mindestens 1 Halbjahr Wartezeit hat. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 - ohne Wartezeit - musste das Los entscheiden.
Dies bedeutet, dass
- alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchschnittsnote 1,9 zugelassen wurden.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 wurden nur diejenigen zugelassen, die mindestens 1 Halbjahr Wartezeit nachgewiesen haben.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 und keiner Wartezeit (Wartezeit = 0) wurden nur diejenigen zugelassen, auf die das Losglück fiel.
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wurde im Hauptverfahren zugelassen, wer mindestens 6 Halbjahre Wartezeit und außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 hat.
Dies bedeutet, dass
- alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen wurden, die 7 Halbjahre Wartezeit* haben.
- Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 6 Halbjahren Wartezeit wurden nur diejenigen zugelassen, die außerdem mindestens die Durchschnittsnote 2,7 haben.
<hr>*Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelung werden ab sofort nicht mehr als sieben Semester Wartezeit in die Berechnung der Wartezeit einbezogen (siehe §5 HSchulZulG HE). Wartezeiten über sieben Semester hinaus verbessern daher nicht mehr die Chancen auf einen Studienplatz.
Auswahlverfahren (Master)
Die Gesamtverteilung im Überblick (Master)
Nachrück- und Losverfahren
Oft bleiben nach Abschluss des Hauptverfahrens noch einige Studienplätze unbesetzt und es wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ablehnungsbescheide werden daher erst nach dem Nachrückverfahren versendet.
In manchen Studienplätzen sind auch nach dem Abschluss des Nachrückverfahrens noch einige wenige Studienplätze unbesetzt. Diese werden dann verlost. Meist handelt es sich um Studienplätze, bei denen die Zusage seitens der Bewerberinnen oder Bewerber nachträglich zurückgezogen wurde. Am Losverfahren können auch diejenigen, die sich vorher nicht für diesen Studiengang beworben haben, teilnehmen. Allerdings sind die Chancen oftmals sehr gering, so noch einen Studienplatz zu erhalten.
Rechtliche Informationen
Sonderquoten im Detail
Besondere Bewerbungssituationen
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