Erasmus+ Learning Agreement & Anerkennung

Learning Agreement
Das Learning Agreement bildet das zentrale Dokument jedes Auslandsaufenthalts im Rahmen des Erasmus-Programms. Dieser trilaterale Studienvertrag wird zwischen Ihnen, der Universität Kassel und der gastgebenden Universität geschlossen. Darin werden alle Leistungen festgehalten, die an der Gasthochschule absolviert werden sollen. Darüberhinaus wird die Anerkennung der erfolgreich absolvierten Leistungen an der Universität Kassel geregelt.

Das Dokument muss vor Beginn der Mobilität ausgefüllt und unterzeichnet werden, kann aber im Laufe des Auslandssemesters nochmals abgeändert werden.

Ein vollständig ausgefülltes und fristgerecht eingereichtes Learning Agreement garantiert die Anerkennung der vorab vereinbarten Leistungen, wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurden.

Unterschriftsberechtigt sind jeweils die Kooperationsbeauftragten der einzelnen Partnerhochschulen. Sie finden die Kontaktdaten in der Kooperationsdatenbank unter der entsprechenden Partnerschaft. 

Sie finden das Dokument und eine Ausfüllhilfe in unserem Downloadbereich.

ECTS
(Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen)

Im Rahmen eines Erasmus-Auslandsaufenthaltes über die Universität Kassel sind mindestens 24 ECTS Punkte zu erbringen.

Rechtliche Grundlage der Anerkennung sind die allgemeinen Bestimmungen der Universität Kassel (§ 20).

Vor dem Auslandsaufenthalt

1. Sie planen Ihren Aufenthalt mit Unterstützung des International Office und des jeweiligen Kooperationsbeauftragten.
2. Sie informieren sich ausführlich über das Kursangebot an Ihrer Gasthochschule.
3. Sie besprechen Ihre Kursauswahl und deren spätere Anerkennung an der Universität Kassel mit dem zuständigen Kooperationsbeauftragten bzw. den Anerkennungsverantwortlichen Ihres Fachbereichs.
4. Sie erstellen ein Learning Agreement und lassen dieses vom Kooperationsbeauftragten und der Partneruniversität unterzeichnen.

Während des Aufenthalts

1. Sie führen Ihren Auslandsaufenthalt durch.
2. Änderungen an Ihrem Learning Agreement stimmen Sie mit dem Kooperationsbeauftragten ab und lassen diese im Learning Agreement – During the Mobility bestätigen.

Nach dem Aufenthalt

1. Ihre Gastuniversität lässt Ihnen eine Abschrift über die absolvierten Leistungen (Transcript of Records) zukommen.
2. Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs.
3. Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen.
4. Sie legen dem zuständigen Prüfungsamt den ausgefüllten Erasmus-Anerkennungsnachweis vor und reichen ihn anschließend im International Office ein.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Anleitung um eine generelle Vorgehensweise handelt. Jeder Fachbereich hat zusätzliche Richtlinien festgelegt.

  • Zuständige Ansprechpartner der Fachbereiche

Sollten Sie Probleme bei der Anerkennung haben, wenden Sie sich zunächst an den/die zuständige/n Kooperationsbeauftragte/n und/oder Ihr Prüfungsamt. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Prüfungsausschuss in Ihrem Fachbereich. Das Team des International Office steht hinsichtlich Ihrer Rechte im Anerkennungsprozess beratend zur Seite.