Voraussetzungen
- Immatrikulation in einem Studiengang an der Universität Kassel (Vollzeitstudium). Austauschstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtsprache an der Gasthochschule. In vielen Fällen sind Englischkenntnisse ausreichend.
- Verfügbares Erasmus-Kontingent. Pro Studienphase (BA, MA, PhD) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden (Studien- und Praktikumsaufenthalte).
Bei Staatsexamen und künstlerischem Abschluss beträgt die maximale Förderdauer 24 Monate.
- Bestehendes aktives bilaterales Erasmus-Abkommen zwischen Ihrem Fachbereich und Ihrer Gasthochschule im Ausland.
- Evtl. fachbereichsinterne Voraussetzungen (zu erfragen bei den jeweiligen Erasmus-Kooperationsbeauftragten).