Während des Aufenthaltes


Die Vorlagen aller Dokument finden Sie im Downloadbereich.


Änderungen am Learning Agreement

Sie können Ihr Learning Agreement bis zu 6 Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes abändern. Alle Änderungen online über das gleiche Portal durchzuführen, über das Sie auch das ursprüngliche Learning Agreement abgeschlossen haben.

  • Bitte besprechen Sie die geplanten Änderungen mit Ihrem Kooperationsbeauftragten und der Gasthochschule.
  • Alle drei Parteien müssen den Änderungen zustimmen.

 


Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

Verkürzungen
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten:

  • Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre:n Kooperationsbeauftragte:n im Fachbereich, das International Office und Ihre Gastuniversität.
  • Beachten Sie, dass die Mindestaufenthaltsdauer 60 Tage beträgt. Kürzere Aufenthalte können im Rahmen des Erasmus+ Programms nicht gefördert werden. Bei Unterschreiten der Mindestförderdauer von 60 Tagen ist die Universität Kassel verpflichtet, den bereits ausbezahlten Mobilitätszuschuss vollständig zurückzufordern. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung bilden Trimester/Terms, das Vorliegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingtem Abbruch oder höhere Gewalt.

Verlängerungen
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, wenn:

  • die Verlängerung mindestens einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes beantragt wird,
  • der Verlängerungszeitraum unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Förderhöchstdauer von 12 Monaten pro Studienphase nicht überschritten wird.
  • ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Ansonsten kann die Verlängerung ggf. als Zero Grant (ohne finanziellen Zuschuss) gefördert werden.

Ablauf:

  1. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den verantwortlichen Personen Ihrer Gasthochschule und dem Kooperationsbeauftragten in Kassel und lassen Sie den Verlängerungsantrag unterzeichnen.
  2. Reichen Sie den unterzeichneten Verlängerungsantrag im International Office der Universität Kassel ein.
  3. Die Verlängerung wir als eigenständiger Aufenthalt gewertet, für den Sie die erforderlichen Dokumente erneut einreichen müssen.
  4. Reichen Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente fristgerecht im International Office der Universität Kassel ein.
  5. Falls ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Zuschusses auf das angegebene Konto überwiesen.