Auslandssemester mit Erasmus+ weltweit

Sie möchten gerne ein Auslandssemester außerhalb Europas an einer Partneruniversität der Universität Kassel absolvieren? Dann sind unsere Erasmus+ (weltweit) Partneruniversitäten spannende Ziele für Sie.

Aufenthaltsmöglichkeiten

Um alle aktiven Partnerschaften zu finden, suchen Sie bei Programm "Erasmus Studium (weltweit)".

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Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an erasmusworldwide[at]uni-kassel[dot]de

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt zu dem/der Kooperationsbeauftragten (zu finden in der Datenbank bei den einzenen Aufenthaltsmöglichkeiten) auf
  • Schritt 2: Reichen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei dem/der Kooperationsbeauftragten ein. Dies sind in der Regel folgende Dokumente:
    • Online-Bewerbung (verpflichtend)
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben
    • Leistungsübersicht
  • Schritt 3: Sobald Sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden, werden Sie von dem/der Kooperationsbeauftragten an der Partnerhochschule nominiert
  • Schritt 4: Kümmern Sie sich um die Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts
    • Bei einer Förderung durch das Erasmus+ (weltweit) Stipendium erhalten Sie von uns die Informationen über alle weiteren Schritte und einzureichenden Dokumente

Bitte beachten Sie, dass ein Aufenthalt an einer Erasmus+ (weltweit) Partneruniversität nicht automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium verbunden ist.

Stipendienmöglichkeiten

  • Bei Aufenthalten in folgende Länder ist ein Erasmus+ Stipendium möglich: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Israel und Trinidad und Tobago
  • Förderhöhe: 700 € pro Monat + Reisekostenzuschuss
    • Reisekosten Albanien: 275 €
    • Reisekosten Bosnien und Herzegowina: 275 €
    • Reisekosten Israel: 360 €
    • Reisekosten Trinidad und Tobago: 820 €
  • Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
    • zusätzlicher Zuschuss von 250 € pro Monat
    • förderberechtigt sind folgende Gruppen:
      • Studierende mit einer Behinderung
      • Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung
      • Studierende mit Kind
      • Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
      • Erwerbstätige Studierende
    • Sollten Sie in mehr als eine Kategorie fallen, kann die Zusatzförderung nur einmal gewährt werden.
  • Zusatzförderung für Green Travel
    • wenn der überwiegende Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) mit emissionsärmeren Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling zurückgelegt wird
    • bis zu 6 zusätzliche Reisetage + erhöhter Reisekostenzuschuss
      • erhöhte Reisekosten Albanien: 320 €
      • erhöhte Reisekosten Bosnien und Herzegowina: 320 €
      • erhöhte Reisekosten Israel: 410 €
  • Förderdauer:
    • Mindestdauer: 2 Monate
    • Maximaldauer: 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Staatsexamen, künstlerischer Abschluss)
  • Auslands-BAFöG
    • Das Erasmus+ (weltweit) Stipendium kann ggf. mit Auslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.
    • Die Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen im Falle einer Behinderung, chronischer Erkrankung und Studierenden mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet. Bei Erstakademiker:innen und erwerbstätigen Studierenden erfolgt hingegen eine Anrechnung (siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups).

Sollte bei Ihnen kein Erasmus+ (weltweit) Stipendium möglich sein, haben wir hier noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.