Studierende

Studierende mit und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen sollen gleichermaßen erfolgreich studieren und uneingeschränkt an den reichhaltigen Entwicklungschancen eines Studiums teilhaben.

Damit ein gleichberechtigtes Studium verwirklicht werden kann, benötigen Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen jedoch oft angepasste Bedingungen, die ihnen in ihrer besonderen Lebenssituation ein selbstbestimmtes Studieren ermöglichen.

Themen:

  1. Prüfungen und Nachteilsausgleich
  2. Bevorzugtes Einwahlverfahren in Lehrveranstaltungen
  3. Rückerstattung des Semesterbeitrags zum Semesterticket
  4. Services der Bibliothek
  5. Angebote des Studierendenwerks
  6. Angebote des ServiceCenter Lehre
  7. Weiteres

1. Prüfungen und Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich der zusätzlichen Schwierigkeiten, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung insbesondere auch bei der Vorbereitung und Bewältigung von Prüfungen mit sich bringt, haben betroffene Studierende das Recht auf angepasste Prüfungsbedingungen. So soll sichergestellt werden, dass Studierende mit und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (oder Behinderungen) gleichberechtigt, mit den gleichen Chancen auf Erfolg, an den Prüfungen teilnehmen können.

Berechtigt sind:

  • mit länger andauernden körperlichen oder psychischen Erkrankungen
  • mit Behinderungen
  • mit akuten Einschränkungen, wie beispielsweise Unfallfolgen
  • mit chronischen Erkrankungen
  • mit anderen Einschränkungen, wie beispielsweise LRS, Dyskalkulie oder Legasthenie
  • in schwerwiegenden außergewöhnlichen familiären Belastungssituationen – zum Beispiel im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder der Pflege der Eltern - Gleichstellungsbüro

Was be­nö­ti­ge ich für mei­nen An­trag?

  • Stellen Sie Ihren Antrag formlos und / oder mit unserem Formular „Antrag auf Prüfungsmodifikation“ frühzeitig vor der zu erbringenden Leistung. Im Nachhinein gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag ein ärztliches Attest bei. Legen Sie hierfür Ihrem Arzt unsere „Handreichung zur Erstellung eines Attestes“ vor. Das Attest muss nicht unbedingt eine Diagnose sondern die für Ihr Studium relevanten Einschränkungen enthalten. Ihr Antrag muss auch für Nicht-Experten nachvollziehbar sein.

Schildern Sie kurz Ihre zugrundeliegende Einschränkung und, inwiefern sie sich negativ auf das Ablegen der Prüfung auswirkt. Machen Sie Angaben zur benötigten Form des Ausgleiches.

Die Form des Nachteilsausgleichs muss der jeweiligen Beeinträchtigung angemessen sein. Möglich sind beispielsweise:

  • eine Verlängerung von Arbeitszeiten und Fristen
  • der Ersatz einer schriftlichen Prüfung durch eine mündliche (oder umgekehrt)
  • Einzelprüfungen anstelle von Gruppenprüfungen oder 
  • Hausarbeiten als Substitut für bestimmte Klausuren.

Der Nachteilsausgleich darf die fachlichen Anforderungen und das Niveau einer Prüfung nicht verändern. Die Prüfung muss fachlich gleichwertig sein: Die Prüfungsmodifikation darf nur einen Nachteil ausgleichen, aber keinen Vorteil verschaffen.

Wo rei­che ich mei­nen An­trag ein?

Reichen Sie Ihren Antrag im jeweiligen Prüfungsamt Ihres Fachbereiches ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über Ihren Antrag.

Stellen Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich, da die Anpassung der Prüfungsbedingungen in der Praxis oft mit einigem organisatorischen Aufwand (anderer Prüfungsraum, zusätzliche Aufsicht bei Zeitverlängerung) verbunden ist und auch die Entscheidung über den Antrag Zeit benötigt.

Wenn möglich, sprechen Sie zu Anfang der Veranstaltung mit der prüfenden Person, da aus Gründen des Datenschutzes die Lehrenden nicht unbedingt von Ihrem Antrag unterrichtet werden.

Wo finde ich Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung?

Wenden Sie sich gerne jederzeit entweder an uns, die Servicestelle Studium und Behinderung, den Beauftragten für Studium und Behinderung oder die Studienfachberatung Ihres Fachbereiches. Auch die Studierenden des ARbS (Autonomes Referat für barrierefreies Studieren - AStA-Kassel) unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um ein Studium mit erschwerten Bedingungen und helfen z. B. beim Ausfüllen des Antrags oder Erstellen eines angepassten Stundenplans.

2. Bevorzugtes Einwahlverfahren in Lehrveranstaltungen

Gerade Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen (Behinderungen), Studierende mit Kind oder mit familiärer Pflegeverantwortung sind oft darauf angewiesen, Seminare zu ganz bestimmten Zeiten zu besuchen: Die besondere Herausforderung, mit der sie sich neben ihrem Studium auseinandersetzen, verlangt ihnen schließlich zusätzlichen Organisationsaufwand ab.

Details zum Verfahren

Um solche Studierende zu unterstützen, führt die Universität Kassel in einigen Fachbereichen teilweise ein „bevorzugtes Einwahlverfahren“ durch. Studierende können dadurch – sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden – auf Antrag einen Status erhalten, der gewährleistet, dass sie einen Platz im von ihnen gewünschten Seminar zugeteilt bekommen.

Alle Details zum bevorzugten Einwahlverfahren, den aktuell teilnehmenden Fachbereichen sowie die erforderlichen Fristen und Formulare entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Frauen- und Gleichstellungsbüros (Familiengerechte Hochschule).

Bitte beachten Sie:

Über das bevorzugte Einwahlverfahren einen Platz in einem Kurs zu erhalten bedeutet nicht, dass Sie damit automatisch die Berechtigung bekämen, die dazugehörige(n) Prüfung(en) abzulegen. Dazu sind gegebenenfalls weitere Bedingungen notwendig, die unabhängig vom Einwahlverfahren weiterhin gelten. Das bevorzugte Einwahlverfahren hat grundsätzlich keine Auswirkungen darauf, ob Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Prüfung ablegen dürfen oder nicht (Reihenfolge beachten!). Sie sollten also sicherstellen, dass Sie ohnehin die Berechtigung haben, im gewünschten Kurs eine Prüfung abzulegen und erst dann von der bevorzugten Einwahl Gebrauch machen.

3. Rückerstattung des Semesterbeitrags zum Semesterticket

Als Studierende mit Behinderung haben Sie die Berechtigung sich mit einem Antrag auf Rückerstattung, den Semesterbeitrag zum Semesterticket zurückerstatten zu lassen.

Link Infos Semesterticket Upgrade Deutschlandticket:
www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/studentische-selbstverwaltung/service-und-beratung/semesterticket/upgrade-semesterticket

Link Antragstellung Upgrade Deutschlandticket beim NVV für Studierende:
https://abo.nvv.de/nvv/abo/new.aspx

Link Allgemeine Infoseite Semesterticket Uni Kassel:
https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/studentische-selbstverwaltung/service-und-beratung/semesterticket

4. Services der Bibliothek

Servicetheke

Haben Sie Fragen oder Unterstützungsbedarf bei der Beschaffung von Literatur? Wenden Sie sich bitte an die Servicetheke im Erdgeschoss der Bibliothek. Sie finden diese gleich am Ende der kurzen Treppe, die vom Haupteingang der Bibliothek in das Erdgeschoss führt.

Ein taktiler Plan zur Übersicht der Räumlichkeiten der Bibliothek mit Brailleschrift sowie Großschrift für Menschen mit Seheinschränkung ist in Planung und wird schräg rechts hinter dem Haupteingang im Eingangsbereich der Bibliothek platziert werden.

Der barrierefreie Eingang zur Bibliothek befindet sich rechts neben dem Haupteingang und kann mit einem Drücker (rechts vor dem barrierefreien Eingang) betätigt und geöffnet werden.

Bitte beachten Sie: Der Haupteingang der Bibliothek ist eine Drehtür.

Bei Anregungen oder Wünschen bezüglich des Abbaus von Barrieren oder anderen Themen wenden Sie sich gerne an uns oder Frau Britta Beecken-Hamann unter: beecken[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de

Literaturumsetzung

Die Bibliothek bietet Studierenden mit Seheinschränkung die Möglichkeit Lehrmaterialien in geeignete, von Screenreadern lesbare Form umzusetzen.

Kontakt:
Telefon: +49 562 804 7715
literaturumsetzung[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de
Für weitere Informationen schauen Sie bitte hier: Literaturumsetzungsdienst für Sehgeschädigte

LfS-Raum: Spezieller Arbeitsplatz für Blinde und Sehgeschädigte Studierende

Die Bibliothek verfügt über einen speziell ausgestatteten Blindenarbeitsplatz, den jede sehgeschädigte Studentin oder Student nutzen kann.

Ausstattung:

  • ein Blildschirmlesegerät der Firma Reinecker
  • eine 80er Braillezeile der Firma Baum
  • einen Punktschriftdrucker
  • einen Scanner zum Einscannen von Dokumenten und Büchern
  • eine Leselampe
  • einen hochwertigen Monitor
  • Jaws und Zoomtext auf dem dort vorhandenen PC
  • eine Blindenschreibmaschine und Punktschriftpapier

Wer kann diesen Arbeitsplatz nutzen?

Berechtigt für die Nutzung sind alle Studierenden mit Seheinschränkung. Sie müssen sich lediglich zuvor einmal in den Raum und die Geräte einführen lassen und ein persönliches Konto auf dem PC einrichten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Herrn Stephan Volkwein. Nun können Sie sich jederzeit zu den Öffnungszeiten der Bibliothek im Haupteingangsbereich den Schlüssel für den LfS-Raum holen und in Ruhe dort arbeiten.

Kontakt LfS-Raum:

E-Mail: volkwein[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de
Telefon: +49 561 804 7181
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unter folgendem Link: Nutzung LfS-Raum

Barrierefreie Bibliothekseinführung

Zeit: Immer zu Anfang des Wintersemesters
Ort und Treffpunkt: Campusbibliothek, Holländischer Platz, Eingangshalle.

Beschreibung:
In Zusammenarbeit mit der Servicestelle Studium und Behinderung bietet die Universitätsbibliothek die Möglichkeit einer Bibliothekseinführung an für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderung und für alle, die sich eine Einführung mit etwas mehr Zeit an den einzelnen Stationen wünschen. Die Veranstaltung gibt Gelegenheit, die Campusbibliothek als größten Standort der UB Kassel unter dem Aspekt der Barrierefreiheit kennenzulernen. Teilnehmen können alle Studierenden, die sich für die Unterstützungsangebote der Campusbibliothek interessieren.

Inhalte:

  • Literatursuche im Katalogportal KARLA
  • Mediensuche am Regal
  • Selbstbedienungsgeräte für Ausleihe und Rückgabe
  • Beratung an der Servicetheke
  • Unterstützung für sehgeschädigte Studierende etc.

Barrierefreie Bibliotheksführung:

Immer am ersten Dienstag im November.

Britta Beecken-Hamann
Universitätsbibliothek Kassel
Vertretung Abteilung II: Benutzung

E-Mail: beecken[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de
Telefon: +49 561 804 - 2142

Assistenzbedarf kann per Mail angefordert werden: info[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de

 

 

5. Infos für Hörbeeinträchtigte Studierende

Telefon-Dolmetschdienst für Schwerhörige und Gehörlose: Tess Relay Dienste (Sign & Script): Link

6. Angebote des Studierendenwerks

Beratungsangebote

Das Studierendenwerk bietet Beratungsangebote (psychologischer Beratung, Sozialberatung, Rechtsberatung, Studienfinanzierungsberatung) und bietet  Orientierungs- und Entscheidungshilfen in unterschiedlichen Lebens- und Studiensituationen.

Weitere Informationen auf den Seiten des Studierendenwerks: https://www.studierendenwerk-kassel.de/de/beratung/sozialberatung/

 

Sozialberatung (Concetta Mugavero und Mike Pillardy)

Schwerpunkte: Hilfestellungen bei Sozialleistungen, internationale Studierende, Studieren mit Kind und Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung…

Offene Sprechstunde in Präsenz Montag 10-12 Uhr im Campus Center, 3. Stock, Raum 3342 – Bitte ziehen Sie ein Ticket am Ticketdrucker

Telefonsprechzeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13-14 Uhr
Telefon: +49 561 804-2564

 

Beratung Studienfinanzierung:

https://www.studierendenwerk-kassel.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Beratung_Studienfinanzierung/Flyer_Studienfinanzierung.pdf 

 

Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um den außeruniversitären Studienalltag

Zusätzlich zu unserem Beratungsangebot für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen finden Sie beim Studierendenwerk Kassel weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um den außeruniversitären Studienalltag: Hierzu gehören beispielsweise:

  • Finanzierungsberatung
  • Rechtsberatung
  • Sozialberatung
  • Psychologische Beratungsstelle
  • Fragen zu Wohnen und Studierendenwohnheime

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer unter Tel. 49 561 804-2800 oder informieren Sie sich auf folgender Seite:
https://www.studierendenwerk-kassel.de/beratung/


Barrierefreies Wohnen

Die Studentenwohnheime des Studierendenwerks verfügen über mehrere barrierefreie Wohnheimplätze.

 

7. Angebote des ServiceCenter Lehre

Sonderarbeitsplätze

  • Neben den eigentlichen PC-Arbeitsplätzen verfügt das E-Assessmentcenter (Henschelstraße 2) über zwei Sonderarbeitsplätze. Die Sonderarbeitsplätze befinden sich im Administrationsbüro des E-Assessmentcenters.

Platz A (für sehgeschädigte Studierende) verfügt über:

  • einen besonders großen Monitor
  • eine Bildschirmlupe mit integriertem Licht
  • eine Kaltlichtleselampe
  • eine 80er Braille-Zeile der Firma Focus
  • Jaws
  • Magic

Platz B (für Hörgeschädigte) verfügt über

  • eine LA-Hörschleife

Beide Sonderarbeitsplätze stehen auf größeren und elektrisch höhenverstellbaren Tischen, sodass sowohl für Arbeitsassistenz als auch für Rollstühle genügend Platz vorhanden ist. Auch können Studierende mit hohem Bedarf an Ruhe und Ungestörtheit diese Arbeitsplätze in Anspruch nehmen.
Zusätzlich gibt es im E-Assessmentcenter zwei weitere Arbeitsplätze im Klausurraum mit höhenverstellbaren, breiteren Tischen, die ebenfalls für Rollstuhlfahrer geeignet sind.
 
Empfehlung:
Sollten Sie einen solchen Arbeitsplatz nutzen wollen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Team des E-Assessmentcenters. Die E-Mailadresse lautet eklausur[at]uni-kassel[dot]de
Alle Sonderbedingungen aufgrund eines Nachteilsausgleiches, auch im Falle einer Zeitverlängerung, müssen vorab mit dem Dozenten bzw. dem Prüfungsamt besprochen und geklärt sein, damit diese bei der Durchführung der Klausur berücksichtigt werden können.“

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite des  E-Assessmentcenters.

Zentrale Medienausleihe

Neben anderen Servicen stellt die Zentrale Medienausleihe Studierenden für einen kurzfristigen Zeitraum verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.

Sie können hier ausleihen:

  • einer FM-Anlage für Hörgeschädigte (Modell: Williams sound DLT 100)
  • einen OHP der Firma WolfVision Vz 8plus4 Visualizer (digitaler Overheadprojektor
  • eine Videokamera
  • Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, im Ton- und Schnittraum Audioaufsprachen bzw. deskriptionen zu produzieren. Hierfür muss dieser Raum im Vorfeld für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden. Die Aufsprachen werden nicht durch die Medienausleihe erstellt, sondern müssen selbst durchgeführt werden.

Sie finden die Zentrale Medienausleihe im Erdgeschoss des Servicecenter Lehre: (Raum 0209)
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Me­di­en­aus­lei­he.

8. Autonomes Referat für barrierefreies studieren

Autonomes Referat für barrierefreies studieren. Link

9. Weiteres

Barrierefreier Hochschulsport

Rudren inklusiv: https://www.rudern.de/pararudern

Bei Fragen und Interesse wenden sie sich bitte an:

Simon Nowak

Email: simon-twin1[at]gmx[dot]net

 

Behinderten-Sportgemeinschaft Kassel:

https://www.bsg-kassel.de/