Grundpraktikum Mechatronik

Montieren
Schweißen
Bohren

Im Bachelor-Studium Mechatronik ist ein mindestens sechswöchiges Grundpraktikum vorgeschrieben, das vorzugsweise bereits vor Studienbeginn abgeleistet werden sollte. Es kann in mehreren voneinander getrennten Zeitabschnitten absolviert werden. Der Gesamtnachweis über das Grundpraktikum beinhaltet ein Zeugnis über das Praktikum, den Nachweis über die Mentorengespräche im 1. und 2. Semester und muss spätestens zu Beginn des Hauptstudiums vorliegen.

Das Grundpraktikum umfasst mindestens 240 Arbeitsstunden.
(Beschluss des Prüfungsausschusses Mechatronik vom 15.10.2018)

  1. Manuelles und maschinelles Spanen, Trennen und Umformen, z.B. Bohren, Drehen, Hobeln, Schleifen, Richten, Biegen, Massiv- und Blechumformung
  2. Fügen und/oder Trennverfahren, z.B. Weichlöten elektrischer Komponenten, Hartlöten, Schweißverfahren, Schneidetechnik
  3. Prüfen und Einstellen von Funktionen/Größen an mechatronischen Systemen
  4. Programmierung von mechatronischen Systemen, z.B. SPS oder Microcontroller
  5. Urformverfahren, z.B. Beobachtung des Gießvorganges, Herstellen von Pressteilen, Kunststoffspritzen
  6. Wärmebehandlung von Werkstoffen, z.B. Härten, Vergüten
  7. Praktische Tätigkeiten, z.B. Montage, Installation und Wartung von mechanischen und/oder elektrischen/elektronischen Baugruppen und Komponenten, inkl. Antriebs- und Messsysteme

Im Grundpraktikum muss mindestens 1 Inhaltsbereich aus Ziffer 1 bis 4 der Auflistung bearbeitet sein. Insgesamt müssen im Grundpraktikum mindestens 3 Bereiche aus der Auflistung 1 bis 7 enthalten sein. 

  • einschlägige technische Berufsausbildung
  • FOS Schulabschluss im technischen Bereich
  • einschlägige Werkstudententätigkeit mit Tätigkeitsnachweis

Bitte senden Sie zur Überprüfung und Bestätigung Ihres Grundpraktikums einen entsprechenden Nachweis/Zeugnis an cschneider@uni-kassel, unter Angabe des Praktikumzeitraumes und Ihrer Tätigkeitsbereiche im Praktikum. Geben Sie bitte im Schreiben Ihre Matrikelnummer an.

Die Anerkennung des Grundpraktikums ist an die Teilnahme der Mentorengespräche im 1. und 2. Semester gebunden. Das Testat Mentorengespräch muss mit dem Nachweis Grundpraktikum vorgelegt werden. (Beschluss des Prüfungsausschusses Mechatronik vom 15.10.2018)

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schneider

Studienservice Praxis

Mönchebergstraße 7, R. 3222

Tel.: +49 561 804-3732

E-Mail: cschneider[at]uni-kassel[dot]de

 

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung in den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag, zwischen 9.30 und 13 Uhr.

Neben E-Mail und telefonischer Beratung, können auf Wunsch auch Beratungsgespräche über Zoom oder Webex stattfinden.