Vorpraktikum
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Damit zu Beginn des Studiums die Studierenden über Praxiskenntnisse in der Landwirtschaft verfügen, ist zur Einschreibung ein Vorpraktikum von mindestens 13 Wochen Dauer erforderlich. Dieses Praktikum kann bis zum Studienbeginn beendet werden.
Zur Anerkennung des Praktikums gehört eine Dokumentation (s. u.).
Die Hochschule empfiehlt insbesondere Studieninteressierten, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, ein ganzes Jahr als Vorpraktikum durchzuführen, um alle jahreszeitlichen Besonderheiten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kennen zu lernen.
Nachweis / Dokumentation
Der Nachweis erfolgt durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle über Beginn, Ende und Inhalte des Praktikums und einem Bericht. Das Zeugnis ist nach Möglichkeit auf einem Briefkopf des Betriebes geschrieben und/oder mit einem Stempel versehen. Der Betrieb wird kurz vorgestellt, die absolvierte Zeit und Tätigkeiten dargestellt.
Ein Vertrag ist kein Ersatz für ein Zeugnis oder eine Bescheinigung. Er kann hilfreich sein, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass ein Praktikum beabsichtigt oder im Gang ist.
Der Bericht umfasst die Teile:
Betriebsbeschreibung (Formblatt)
eine zusammenfassende Tätigkeitsbeschreibung (ca. eine Seite)
und die Ausführung zu einem speziellen Thema des Betriebes (z.B. Melken, Bodenbearbeitung, Heuernte..., Umfang ca. drei Seiten).
Diese Unterlagen bitte mit der Onlinebewerbung im eCampus uploaden. Nachträgliche Einreichungen von Zeugnissen und/oder Berichten bitte an Andreas Kleinlein.
Sonderregelungen
- Ausbildung als Landwirt:in oder Tierwirt:in (nicht Imkerei o. Teichwirtschaft), Duales Studium Landwirtschaft, Praktikantenprüfung: Befreiung vom Vorpraktikum
- Gärtnerische oder forstwirtschaftliche Gehilfenprüfung, LTA-Ausbildung: Es ist zusätzlich ein Monat Praktikum auf einem Vieh haltenden Betrieb erforderlich.
Bei einer gärtnerischen Ausbildung in anderen Fachgebieten als Gemüse- und Obstbau sowie bei forstwirtschaftlicher Ausbildung wird ein achtwöchiges Praktikum auf einem tierhaltenden Ausbildungsbetrieb empfohlen. - Elterlicher landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb: Bestätigung der Eltern über die Vorpraxiszeit sowie zusätzlich 1 Monat auf einem externen Betrieb
- FÖJ: Wird anerkannt, wenn es auf einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb stattfand und die Tätigkeit in der Landwirtschaft erfolgte. Dies muss aus dem Nachweis hervorgehen.
- Auslandspraktikum: Wird anerkannt, wenn es auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ackerbau und Tierhaltung stattfand und nachgewiesen werden kann, dass der Betrieb Kriterien wie ein Haupterwerbs- bzw. Ausbildungsbetrieb erfüllt. Hierzu ist eine Vorabsprache erforderlich.
Bafög
Für die 13 Wochen des Vorpraktikums kann bereits Bafög gewährt werden. Hierzu können Sie bei Zusendung eines Praktikumsvertrag an die Hochschule, eine Bestätigung über die Anerkennung erhalten und diese an die zuständige Bafög-Stelle (Studierendenwerk Witzenhausen) einreichen.
Ansprechpartner
MSc Andreas Kleinlein
Tel. +49 5542 981275
a.kleinlein[at]uni-kassel[dot]de
Beratungstermine buchen: https://termine.uni-kassel.de/event/sprechstunde-andreas-kleinlein