Praktikum
Die Prüfungsordnung 2014 sieht ein berufsorientierendes Praktikum im Umfang von 480 Stunden (12 Wochen Vollzeit) vor, die Prüfungsordnung 2020 im Umfang von 360 Stunden (8 Wochen Vollzeit mit 320 Stunden + 40 Stunden Bearbeitungszeit für den Praktikumsbericht). Sie können dieses Praktikum entweder in Voll- oder Teilzeit, am Stück oder in zwei Teilen absolvieren. Achten Sie darauf, dass jeder Praktikumsteil mindestens die Hälfte der für das Praktikumsmodul notwendigen Wochen an Arbeitszeit umfasst (PO2014: 6 Wochen, PO2020: 4 Wochen), ansonsten ist keine Anrechnung möglich. Längere Praktika sind natürlich ohne Probleme anrechenbar.
In einem Urlaubssemester können Sie kein Pflichtpraktikum absolvieren.
Informieren Sie sich bei der Praktikumsstelle Ihrer Wahl über die Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen. Wie viel Zeit zwischen Bewerbung und Praktikumsantritt liegt, ist unterschiedlich. Dies kann zwischen einem Jahr und einer Woche variieren. Erkundigen Sie sich daher möglichst frühzeitig. Folgend finden Sie, was zu tun ist, sobald Sie eine Zusage haben:
Vor Antritt des Praktikums muss die Stelle genehmigt werden. Schicken Sie bitte eine E-Mail an Praktikum-MScPsych[at]uni-kassel[dot]de mit folgenden Angaben:
- Name der Einrichtung, eventuell Abteilung/Bereich,
- Name und Qualifikation der betreuenden Person,
- Zeitraum, in dem das Praktikum stattfinden soll
- Den Studiengang, in den Sie eingeschrieben sind
- Die Prüfungsordnungsversion, nach der Sie studieren (z.B. PO2014)
- Ihr aktuelles Fachsemester
- Ihre Matrikelnummer
Nach Beendigung des Praktikums senden Sie bitte folgende Unterlagen elektronisch als pdf an Praktikum-MScPsych[at]uni-kassel[dot]de:
- eine Praktikumsbescheinigung vom Praktikumsanbieter (Dauer und Art der Tätigkeiten) und
- einen Praktikumsbericht auf Basis des Fragebogens zum Praktikum (PO2014: 15 Seiten bzw. 6 - 8 Seiten für ein Teilpraktikum, PO 2020: 10 Seiten bzw. 5 Seiten für ein Teilpraktikum). Achten Sie bitte darauf, dass der Fragebogen und die Bescheinigung korrekt ausgefüllt sind (z.B. Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden bzw. Gesamtumfang in Stunden).
Die Unterlagen werden dann normalerweise innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet und das Praktikum in Ihrer Leistungsübersicht verbucht.
Das Praktikum soll an einer Einrichtung absolviert werden, die hauptamtlich eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt, die die Anleitung und Betreuung der Praktikant:innen übernimmt.
Geeignete Praktikumsstellen suchen sich die Studierenden in der Regel selbst. Eine Liste von Praktikumsstellen finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich jedoch auch eigene Praktikumsstellen im In- und Ausland suchen. Die eigenverantwortliche Suche Ihres Praktikums ermöglicht es Ihnen, das Praktikum interessengeleitet durchzuführen und soll Sie auf die spätere Arbeitsplatzsuche vorbereiten.
Es ist möglich, im Master sein Praktikum bei der gleichen Praktikumsstelle wie im Bachelor zu absolvieren.
Sie können auch im wissenschaftlichen Kontext ein Praktikum absolvieren. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die betreffenden Mitarbeitenden. Das Forschungspraktikum kann sowohl in der vorlesungsfreien Zeit, als auch in der Vorlesungszeit absolviert werden, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitpraktikum. Diese Absprachen regeln Sie alle direkt mit der betreuenden Person. Nachdem Sie sich beide geeinigt haben, muss Ihre betreuende Person einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, der Auskunft gibt über: Praktikumszeitraum, betreuende Person, Praktikumsaufgaben (sollten einen möglichst umfassenden Einblick in das Arbeitsgebiet der Forschung ermöglichen).
Die Anmeldung bei der Modulverantwortlichen des Praktikums (Praktikum-MScPsych[at]uni-kassel[dot]de) liegt in Ihrer Verantwortung.
Möchten Sie gern ein Praktikum im Ausland absolvieren, können Sie dies ebenfalls gern tun. Setzen Sie sich bitte mit den Praktikumsbeauftragten (Praktikum-MScPsych[at]uni-kassel[dot]de) in Verbindung.
Es ist aus Sicht des Masters Psychologie möglich, ein und dasselbe Praktikum für verschiedene Studiengänge gelten zu lassen. So kann zum Beispiel ein für den Klinischen Master zu absolvierendes Praktikum auch im Master Psychologie gerechnet werden, dafür sollte es rechtzeitig angemeldet sein und dabei die herkömmlichen für den Master Psychologie geltenden Kriterien erfüllen.
Es ist erlaubt, sich Praktika oder Berufstätigkeiten, die nach dem Bachelor-Abschluss absolviert wurden, als Modul "Berufsorientierendes Praktikum" des Masters Psychologie anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die gleichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Das heißt, die Tätigkeit muss in einem psychologischen Berufsfeld stattgefunden haben und den notwendigen Zeitumfang erfüllen. Zur Prüfung Ihrer Unterlagen wenden Sie sich bitte an Praktikum-MScPsych[at]uni-kassel[dot]de, am besten mit einem Arbeitszeugnis, aus dem eine Tätigkeitsbeschreibung hervorgeht. Sofern eine Anerkennung möglich ist, müssen Sie anschließend noch die gängigen Formalia ausfüllen und einen Praktikumsbericht anfertigen.