Informationen für Geflüchtete
Refugees Welcome!
Als international aufgestellte Hochschule heißt die Universität Kassel geflüchtete Menschen in Lehrveranstaltungen und Forschung willkommen.
Die Mitarbeiter*innen der Flüchtlingsberatung und -koordination, unterstützen Sie dabei, Ihren Studienwunsch zu realisieren oder Ihre akademische Bildung fortzusetzen. Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu folgenden Themen:
- Bewerbung und Zulassung zum Studium
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (Zeugnissen)
- Sprachanforderungen und Deutschkurse
- Finanzierung des Studiums
- Optionen für Geflüchtete bei fehlenden Dokumenten
- Orientierungsmöglichkeiten
- kulturelle und soziale Angebote
- andere Beratungsstellen an der Universität und in der Stadt Kassel
Informationen und Beratung für Geflüchtete zum Thema Studium
Die Beratungsstelle Flucht und Studium unterstützt Ratsuchende individuell, personenzentriert und selbstverständlich vertraulich. Ein besonderer Fokus unserer Arbeit liegt in der Unterstützung studieninteressierter Frauen mit Fluchterfahrung. Die Universität kooperiert mit verschiedenen Einrichtungen und Initiativen in Stadt und Landkreis Kassel und betreibt aktive Netzwerkarbeit, vor allem im Bereich Bildungsangebote und Beratung für Geflüchtete. Das Themenfeld "Flucht und Migration" spielt auch in Forschung und Lehre eine wichtige Rolle.
Bewerbung zum Studium mit ausländischen Zeugnissen
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus können studieninteressierte Geflüchtete an deutschen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) studieren, sofern sie die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen erfüllen. Für Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen sind das:
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
(Abschlusszeugnisse etc. - beglaubigt und übersetzt) - ausreichende Deutschkenntnisse
- Krankenversicherungsnachweis
Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Kassel an uni-assist richten. Von uni-assist wird überprüft, ob die bisherigen Schul- und Hochschulabschlüsse für ein Studium in Deutschland ausreichen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten für eine Zulassung:
- Möglichkeit 1
Wenn Ihre HZB einem deutschen Sekundarschulabschluss (Abitur) gleichwertig ist, bekommen Sie eine direkte Zugangsberechtigung und können Ihr Studium nach Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder der TestDAF-Prüfung aufnehmen.
- Möglichkeit 2
Wenn Ihre HZB dem deutschen Sekundarschulabschluss nur bedingt gleichwertig ist, bekommen Sie unter Umstände eine indirekte Zugangsberechtigung und müssen vor dem Studium das einjährige Studienkolleg besuchen und die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife ablegen.
Ob Ihre im Ausland erworbenen Abschlusszeugnisse direkt oder indirekt zum Studium berechtigen, können Sie mit Hilfe von ANABIN selbst im Voraus prüfen.
Weitere Informationen zur Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen an der Universität Kassel erhalten Sie auf unserer Webseite Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen.
Wichtiger Hinweis: Das kostenfreie Prüfverfahren für Geflüchtete bei uni-assist wurde eingestellt. Ab sofort müssen alle Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen die allgemein gültigen Bearbeitungsgebühren zahlen, damit ihre Bewerbung bearbeitet wird.
Die Arbeits- und Servicestelle uni-assist bearbeitet für die Universität Kassel und viele andere deutsche Hochschulen internationale Studienbewerbungen.
Bewerbungsfristen: | Wintersemester | Sommersemester |
Generelle Bewerbungsfrist | 15. Juli | 15. Januar |
Für das Studienkolleg Lehramt Musik/Kunst/Sport Künstlerische Studiengänge | 30. April 30. April 30. April | - - - |
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- das Zeugnis, bzw. die Nachweise, die Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigen
- Ggf. Zeugnisse, Notenübersichten oder Transcripts aus Ihrem bisherigen Studium
- Nachweis(e) über deutsche Sprachkenntnisse
uni-assist benötigt Zeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie auf Englisch oder in amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsvoraussetzungen je nach Studiengang variieren und für einzelne Studiengänge zusätzliche Unterlagen wie z.B. Englischnachweise, Motivationsschreiben oder Referenzschreiben benötigt werden. Informieren Sie sich ganz genau über die Bedingungen für eine Zulassung zu Ihrem Wunschstudium.
Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an folgende Adresse:
uni-assist e.V.
11507 Berlin
Germany
Hilfreiche Links:
Da Menschen mit Fluchterfahrung unter Umständen keine, bzw. nicht alle Dokumente für den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, besteht für Sie die Möglichkeit sich mit dem ausgefüllten Selbstauskunftsbogen über uni-assist für ein Studium an der Universität Kassel zu bewerben.
Informieren Sie sich auch gerne über unser Gasthörendenprogramm oder eine Einschreibung bei KIRON.
Für die meisten Lehrveranstaltungen und das Verständnis der Fachliteratur benötigen Studierende sehr gute Deutschkenntnisse. Abgesehen von Bewerbungen für rein englischsprachige Masterstudiengänge, muss deshalb ein hohes Deutschniveau nachgewiesen werden. Zum Studium an der Universität Kassel berechtigen unter anderem folgende Deutschnachweise: DSH 2, TestDaF 4*4, Goethe-Zertifikat C2, telc Deutsch C1 Hochschule.
Eine Bewerbung zum Studium ist bereits mit B2-Niveau (fürs Studienkolleg B1-Niveau) möglich. Bis zum Studienstart (> Einschreibung) müssen fehlende Sprachnachweise nachgereicht werden.
Das Sprachenzentrum (ISZ) der Universität Kassel bietet den die DSH-Prüfung und darauf vorbereitende Kurse an. Mit B2 und 800 nachgewiesenen Deutschstunden haben Sie die Möglichkeit, in Vorbereitung auf die DSH-Prüfung einen 13-wöchigen Vorbereitungskurs zu besuchen. Mit C1 und 1000 nachgewiesenen Deutschstunden haben Sie die Möglichkeit, die externe DSH-Prüfung zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum DSH-Bereich an der Universität Kassel nur in Verbindung mit einer bedingten Zulassung zum Studium, das heißt, nach einer erfolgreichen Bewerbung über uni-assist, möglich ist.
Aufgrund der hohen Nachfrage an den DSH-Angeboten der Universität Kassel, empfiehlt es sich, auch die DSH-Prüfungszentren und -termine deutschlandweit in Betracht zu ziehen. Informationen zu den einzelnen Kursen, Terminen und Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Wenn Sie sich alternativ dazu für die TestDAF-Prüfung interessieren, finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungszentren und -terminen auf den Webseiten des TestDAF-Instituts. Eine frühzeitige Anmeldung ist ebenfalls empfehlenswert.
Weitere Informationen zu den Sprachanforderungen für ein Studium an der Universität Kassel finden Sie auf unserer Webseite Nachweis der Deutschkenntnisse.
Studienfinanzierung
Die Universität Kassel erhebt grundsätzlich keine Studiengebühren. Allerdings ist ein Semesterbeitrag zu zahlen, der für das Wintersemester 2020/21 aktuell 293,45 Euro beträgt. In diesem Beitrag ist unter auch das Semesterticket enthalten. Für Studierende in finanziell schwierigen Situationen gibt es die Möglichkeit, sich den Beitrag für das Semesterticket aufgrund sozialer Härte nachträglich erstatten zu lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/semesterbeitrag/
https://asta.studierende-kassel.de/service/mobilitaet/semesterticket/semesterticket-rueckerstattung/
Auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie außerdem einen Überblick zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit für den DSH-Kurs, das Studienkolleg sowie das anschließende Studium an der Universität Kassel Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsgesetz (kurz BAföG) zu erhalten. Der maximale Förderbetrag nach dem BAföG beträgt für Studierende im Wintersemester 20/21 monatlich 861€. Die Förderung für Schüler*innen und Studienkollegiat*innen ist etwas niedriger. Menschen mit abgeschlossenem Asylverfahren können BAföG erhalten, sofern sie es ordnungsgemäß beantragen und alle Vorraussetzungen erfüllen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleg*innen des Studierendenwerks Kassel gerne zur Verfügung.
Studieninteressierte, die sich noch im Asylverfahren befinden, können beim Leistungsträger (z.B. Sozialamt) vor Studienstart die Weiterzahlung von Asylbewerberleistungen beantragen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler*innen an den hessischen Hochschulen, sowie für vefolgte und gefährdete Promovierende und Wissenschaftler*innen, die noch in ihrer Heimat oder in einem anderen Drittstaat sind.
Das HessenFonds-Stipendium wurde erneut ausgeschrieben. Bewerbungen für den Förderzeitraum 01.04.2025-31.03.2026 sind bis zum 24.11.2024 möglich.
Antragsteller*innen dürfen zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert sein (einen Asylantrag gestellt haben) und seit nicht mehr als fünf Jahren (durchgehend) hier leben. Das heißt, ist die Asylantragstellung vor dem 01.04.2021 erfolgt, ist in der Regel keine Berücksichtigung des Antrags möglich. In der Regel sind Aufenthaltstitel nach §25 Absatz 1 oder 2, §24 Absatz 1 oder §22 AufenthG förderungsfähig. Folgeförderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen gesondert begründet sein (z.B. Härtefälle, besondere Leistungen während des Förderjahres).
Umfang der Förderung:
Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze und wird zunächst für zwei Semester vergeben:
- Studierende: 300 Euro/Monat
- Promovierende: 1.200 Euro/Monat
- Wissenschaftler*innen: 2.300 Euro/Monat
Bewerbungsverfahren:
Die vollständigen Unterlagen für Studierende schicken Sie bitte per Email bis zur internen Bewerbungsfrist 20.02.2024 an Berit Hupke: refugees.welcome[at]uni-kassel[dot]de. Die vollständigen Unterlagen für Promovierende und Wissenschaftler*innen schicken Sie bitte an Lisa Büchele: lisa.buechele@uni-kassel.de
Wir empfehlen sich vorab persönlich beraten zu lassen. Die Universität Kassel prüft die Voraussetzungen für eine Förderung und nominiert qualifizierte Bewerber*innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist nicht möglich, sich direkt beim Ministerium zu bewerben.
Ausschreibung und Antragsunterlagen
- Ausschreibung geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler*innen
- Ausschreibung verfolgte Wissenschafter/-innen und Promovierende
Antragsunterlagen
- Antragsformular für geflüchtete Studierende
- Gutachten für geflüchtete Studierende
- Antragsformular für geflüchtete Promovierende
- Antragsformular für geflüchtete Wissenschaftler*innen
- Antragsformular für verfolgte Promovierende
- Antragsformular für verfolgte Wissenschaftler*innen
Mit diesem Stipendienangebot richtet sich der DAAD primär an iranische Forschende, die bereits über einen Forschungs- oder Promotionsplatz an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen verfügen. Es können sich Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aller Fachrichtungen für eine drei- bis neunmonatige Förderung zwischen Mai 2023 und Januar 2024 bewerben.
Bewerbungen können ab sofort über das Online-Portal des DAAD bis 28. Februar 2023 eingereicht werden.
Weitere wichtige Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie in der Ausschreibung der „Brückenstipendien Iran“ oder – bei Rückfragen – unter der E-Mail-Adresse iran-bridge-scholarships[at]daad[dot]de.
Stipendien sind neben dem BAföG eine Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums für besonders engagierte Studierende mit guten oder sehr guten Noten. Wir haben eine Übersicht der großen Förderwerke für Sie erstellt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kleinere Stiftungen. Werfen Sie auch einen Blick in die Stipendiendatenbank des DAAD, in der Sie je nach Herkunftsland, Studierendenstatus und Fachrichtung das passende Stipendium finden können. Auf den Webseiten des Career Service finden Sie weitere Informationen zum Thema Stipendien.
Parteinahe Stiftungen:
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)
Heinrich Böll Stiftung (Grüne)
Rosa-Luxemburg-Stiftung (LINKE)
Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)
Hans-Seidel-Stiftung (CSU)
Friedrich Naumann Stiftung (FDP)
Hans-Böckler-Stiftung (DGB)
Religiöse Stiftungen:
Cusanuswerk (katholisch)
Avicenna Studienwerk (islamisch)
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jüdisch)
Weitere Stiftungen und Stipendien:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Stiftung der deutschen Wirtschaft
Deutschlandstipendium Universität Kassel
Stipet-Abschlussstipendien für internationale Studierende
Weitere Informationen:
Das Studierendenwerk Kassel bietet u.a. Beratung zu BAföG und andere Arten der Studienfinanzierung, Wohnen und Soziales. Es gibt dort kostenfreie psychologische Beratung sowie eine Rechtsberatung.
Auch die Studierendenvertretung AStA bietet verschiedene Beratungsoptionen.
Betreuungs- und Integrationsangebote
Im Rahmen des vom DAAD geförderten und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Projekts Welcome - Studierende engagieren sich für Studierende gibt es bundesweit zahlreiche studentische Initiativen, die darauf abzielen, Geflüchteten den Einstieg ins Studium und die Integration auf dem Campus zu erleichtern.
Nette Leute, Kulturaustausch, internationale Speisen, Musik, Karaoke oder einfach ein gemütliches Zusammensein mit Studierenden aus aller Welt - das ist der CampusClub des Studierendenwerks. Er findet im Semester regelmäßig statt:
Jeden Montag ab 19 Uhr im Max Kade Haus (Universitätsplatz 1)
Das Buddy-Programm des Sprachenzentrums (ISZ) vermittelt internationalen Studierenden einheimische Studierende als Paten.
Email: buddy@uni-kassel.de
Das Patenschaftsprogramm Kasseler 3x3 des Freiwilligenzentrums will einen Beitrag zur Integration vor Ort und besserem interkulturellen Verständnis leisten. Dafür treffen sich lokale Ankommenspat*innen dreimal für ungefähr drei Stunden mit jungen Geflüchteten. Die konkrete Ausgestaltung der Treffen liegt in den Händen der Teilnehmenden.
Die Stabsstelle Gleichstellung der Universität Kassel berät (zukünftige) Studierende aller Geschlechter. Unsere Kolleg*innen unterstützen Sie, Elterschaft und Studium miteinander zu vereinbaren, oder in Fällen von Diskriminierung.
Externe Beratungsangebote für Menschen mit Fluchterfahrung
- Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks Hessen (öffnet neues Fenster)
- Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (öffnet neues Fenster)
- Jugendmigrationsdienst Caritasverband (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Caritasverband (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Diakonie (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Schlachthof (öffnet neues Fenster)
- response. Beratung für Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt (öffnet neues Fenster)
Weltoffene Hochschule
Informationen und Studien zu "Flucht und Studium"
- Study-In - Informationen des DAAD (öffnet neues Fenster)
- Studium für Geflüchtete - Informationen der Hochschulrektorenkonferenz (öffnet neues Fenster)
- Studium nach der Flucht? Studie der Universität Hildesheim (öffnet neues Fenster)
- Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen - Handreichung des BAMF (öffnet neues Fenster)
- Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen - DAAD (öffnet neues Fenster)
- KMK-Beschluss zu fluchtbedingt fehlenden Nachweisen (öffnet neues Fenster)