Quereinstieg in ein höheres Fachsemester

Diese Seite hilft Ihnen bei folgenden Fragen: Wo kann ich meine Studien-/Prüfungsleistungen anerkennen lassen? Welche beruflichen Fähigkeiten werden angerechnet? Wo beantrage ich mein den Quereinstieg?

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung Ihre bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Bachelor/Master)

Detaillierte Informationen zur Anrechnungsfähigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen erteilt das jeweilige Prüfungsamt oder -büro ihres Fachbereichs. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.

Da die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es ratsam, gleichzeitig die Einschreibung zu beantragen.

Ein Studium fortsetzen
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Kassel unterbrochen haben und es im gleichen Studiengang wieder aufnehmen möchten, benötigen wir eine Studienverlaufsbescheinigung oder den Exmatrikulationsbescheid der Universität Kassel.

Anerkennung von Leistungen im Lehramtstudium

Der Quereinstieg in ein Lehramtsstudium L1-L3 mit Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen ist möglich wenn:

  • bereits ein anderer Lehramtsstudiengang begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
  • der selbe Lehramtsstudiengang bereits an einer anderen Universität begonnen wurde (Studienortswechsel).
  • ein anderes Studium begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
Bereits erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen können für das bildungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium und für die Fächer angerechnet werden.

Für die Anerkennung erbrachter Leistungen ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig.

Der Quereinstieg in einen Lehramtsstudiengang ist, anders als der Beginn eines Lehramtsstudiums, sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für den Einstieg im Sommersemester muss aber in jedem Fach (inklusive Kernstudium, bei Berufs- und Wirtschaftspädagogik nur das Hauptfach) mindestens ein Semester angerechnet sein.

Anrechnung von beruflichen Fähigkeiten

Studierende, die vor Ihrem Studium eine einschlägige Berufsausbildung und/oder eine Phase der beruflichen Praxis o-ä. absolviert haben, können nach Einschreibung die Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.

Bei der Prüfung dieses Antrags wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit den an der Universität Kassel zu erwerbenden Kompetenzen bewertet. Nur bei einer festgestellten Gleichwertigkeit kann eine Anrechnung erfolgen. Der Prüfungsausschuss erstellt einen Bescheid über mögliche Anrechnungen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist anhand dieses Bescheides möglich.

Durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt die Obergrenze für Anrechnungen bei maximal 50% eines Studiengangs. Da die beruflichen Qualifikationen eher praxisnah sind und die durch das Studium zu erlangenden Kompetenzen eher theoretischer Natur sind, sollte mit deutlich geringeren anrechnungsfähigen Anteilen gerechnet werden. Dies gilt auch für die Berufsabschlüsse „Bachelor/ Master Professional“.

Verfahren

Wo und wann beantrage ich den Quereinstieg?

Quereinsteiger:innen oder Studiengangsunterbrecher:innen, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich regulär zu den jeweiligen Fristen um einen Studienplatz im jeweiligen höheren Fachsemester mit ihren Uni-Account im eCampus bewerben. Sie müssen sich nicht neu registrieren.

Zusätzlich zur Bewerbung benötigen Sie die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen. Sollte diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist kein Nachweis nötig, dass die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen beantragt wurde. Das zuständige Prüfungsamt sendet automatisch nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens den Bescheid an das Studierendensekretariat. Sie erhalten hiervon eine Kopie.

Wichtig: Semesterbeitrag vorab überweisen
Die Anträge können erst bearbeitet werden, wenn Sie den Semesterbeitrag (Rückmeldung) überwiesen haben.

Verfahren bei Einstieg in ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach

Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Studienfach durchlaufen Sie das reguläre Verfahren und benötigen eine Zulassung.

Empfehlenswert ist es,

  • sich für das höhere Semester und
  • für das 1. Fachsemester
zu bewerben (nur im Wintersemester möglich).

Erfolgt die Zulassung für das 1.Fachsemester und später die Anerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereichs, wird nachträglich die Einstufung ins höhere Semester vorgenommen. Sind weniger Plätze vorhanden als Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.

Nach der Zulassung können Sie sich dann einschreiben. Der Link zum Immatrikulationsantrag wird mit der Zulassung versendet. Studierende der Universität Kassel schreiben sich um.

Sind keine Leistungen anrechnungsfähig, ist der Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen nur über eine Bewerbung für einen Studienplatz im 1. Fachsemester möglich.

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