Hochschulwechsel nach Kassel

Nach Kassel kommen und in ein höheres Fachsemester einsteigen

1. Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Bei einem Hochschulwechsel müssen Studierende einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen beim entsprechenden Prüfungsamt im Fachbereich der Universität Kassel stellen. Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsamtes finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.


2. "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Sollten Sie an Ihrer bisherigen Hochschule Prüfungen endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie sich an das zuständige Prüfungsamt der Universität Kassel wenden. Das hiesige Prüfungsamt muss bestätigen, dass unter diesen Umständen dennoch die Möglichkeit besteht, an der Universität Kassel zu studieren. Eine Mail des Prüfungsamts, welche Sie während Ihrer Einschreibung hochladen, reicht als Bestätigung aus. Übersicht Prüfungsämter


3. Bescheid über die Einstufung
Auf Basis des Antrags und der Unbedenklichkeitsbescheinigung entscheidet der Prüfungsausschuss dann über eine Einstufung ins höhere Semester und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Diesen Bescheid über die Einstufung benötigen Sie, um sich

  • beim Studierendensekretariat der Universität Kassel in ein höheres Semester einzuschreiben bzw.
  • für einen Studienplatz im höheren Semester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs zu bewerben.
Lehnt der Prüfungsausschuss die Anerkennung von Leistungen ab, so muss er dies begründen.

Wechsel von der Universität Kassel zu einer anderen Hochschule

Studierende, die von Kassel an eine andere Hochschule wechseln wollen, wenden sich zur Anrechnung an das zuständige Prüfungsamt der aufnehmenden Hochschule.