Rücktritt von der Einschreibung / Immatrikulation
Möchten Sie Ihr Studium, für das Sie die Einschreibung beantragt haben und für welches Sie bereits vollständig eingeschrieben wurden, doch nicht antreten, können Sie von der Einschreibung zurücktreten. Ein Rücktritt von der Einschreibung ist im Sommersemester bis zum 30.04. und im Wintersemester bis zum 31.10. möglich. Danach ist nur noch eine Exmatrikulation möglich.
Wie kann ich zurücktreten?
Sie beantragen den Rücktritt von der Einschreibung online im eCampus der Universität Kassel:
- Melden Sie sich im eCampus mit Ihrem Uni-Account (ukxxxxxx) an und gehen über das Menü oben links zu „Mein Studium → Anträge“.
- Klicken Sie auf den Punkt „Exmatrikulation“. Anschließend wählen Sie aus, dass Sie einen neuen Antrag erfassen möchten. Als „Grund“ wählen Sie „Rücktritt Immatrikulation“ aus. Für ein Wintersemester wählen Sie das Exmatrikulationsdatum 01.10.xxxx aus und für ein Sommersemester das Exmatrikulationsdatum 01.04.xxxx.
- Sobald Sie Ihren Antrag abgegeben haben, hat dieser den Status „Antrag online gestellt“ und Sie finden diesen unter der Übersicht „Meine abgegebenen Anträge".
- Achtung: Damit die Rückerstattung des Semesterbeitrags erfolgen kann, muss die CampusCard an das Studierendensekretariat zurückgesendet werden,sofern Sie diese bereits erhalten haben. Bitte schicken Sie die CampusCard an folgende Adresse (Postfach): Universität Kassel - Studierendensekretariat - 34119 Kassel
- Nach erfolgter Bearbeitung bekommen Sie den gezahlten Semesterbeitrag unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 4 - 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten keine weitere Mitteilung über den bearbeiteten Rücktritt. Durch den Rücktritt wird die Einschreibung rückgängig gemacht und sämtliche erfasste Daten gelöscht. Ein Rücktritt hat keinerlei negative Auswirkungen auf Einschreibungen an anderen Hochschulen oder eine eventuelle spätere Einschreibung an der Universität Kassel.