Zulassungsbeschränktes Zweitstudium
Was ist ein Zweitstudium?
Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits ein grundständiges Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und einen weiteren grundständigen Studiengang mit den Abschlüssen Bachelor oder Staatsexamen aus bestimmten Gründen aufnehmen.
Ein aufbauendes Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt, gilt dagegen nicht als Zweitstudium.
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein weiteres Studium das erste Studium noch nicht vollständig abgeschlossen sein, so liegt hier noch keine Voraussetzung für ein Zweitstudium vor.
Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?
Bei zulassungsfreien grundständigen Studiengängen können sie Sich über das Online-Bewerbungsportal der Universität Kassel: https://ecampus.uni-kassel.de für ein Zweitstudium direkt einschreiben. In diesem Fall wird kein spezielles Verfahren für Zweitstudienbewerber:innen angewandt.
Verfahren
In jedem grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach stehen bis zu drei Prozent der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung (§ 22 HHZV). Die Vergabe dieser Studienplätze erfolgt über ein eigenes Auswahlverfahren, über welches Sie ausschließlich die Möglichkeit haben einen Studienplatz zu erhalten. Das Verfahren ist in der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) festgelegt. Vergleichbar mit dem allgemeinen Verfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird auch hier eine Rangliste gebildet. Der Ranglistenplatz einer Bewerberin/eines Bewerbers ergibt sich
• zu 50% aus der Abschlussnote des Erststudiums und
• zu 50% aus den persönlichen Gründen für das Zweitstudium.
(Die Note der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit werden nicht berücksichtigt.)
In beiden Bereichen erwerben Sie Punkte. Die Gesamtsumme (Messzahl) bestimmt anschließend Ihren Listenplatz. Sollten zwei Bewerber*innen die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über den Rangplatz. Die mögliche Punktzahl pro Kriterienbereich ist in der hessischen Studienplatzverordnung festgelegt.
Abschlussnote:
• Die Abschlussnoten "ausgezeichnet" und "sehr gut" werden mit vier Punkten gewertet.
• Die Abschlussnoten "gut" und voll befriedigt" werden mit drei Punkten gewertet.
• Die Abschlussnote "befriedigt" wird mit zwei Punkten gewertet.
• Die Abschlussnote "ausreichend" wird mit einem Punkt gewertet.
Gründe für das Zweitstudium:
• "zwingende berufliche Gründe" (9 Punkte)
• "wissenschaftliche Gründe" (7 bis 11 Punkte)
• "besondere berufliche Gründe" (7 Punkte)
• "sonstige berufliche Gründe" (4 Punkte)
• "keiner der vorgenannten Gründe" (1 Punkte)
Eine Erläuterung der Gründe und deren Gewichtung (Punktzahl) erhalten Sie hier: Anlage 1 der Hessische Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen.
Beachten Sie bitte, dass Ihre ausführliche Begründung Angaben zu Ihrem Ausbildungsverlauf, Ihrer beruflichen Tätigkeit und zum angestrebten Berufsziel beinhalten soll.
Eine Vorabprüfung von Gründen, die zu einem Zweitstudium berechtigen könnten, kann leider nicht erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
Bewerbungsablauf
Zweitstudienbewerbende können sich in Hessen pro Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben(§ 20 Abs. 4 HHZV).
Dokumente
Im Laufe Ihrer Online-Bewerbung im eCampus werden Sie aufgefordert, die erforderlichen Nachweise hochzuladen.
Für eine Bewerbung in das 1. Fachsemester laden Sie Ihr Begründungsschreiben und das Zeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses hoch. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie die entsprechenden Nachweise hochladen.
Für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester laden Sie Ihren Anrechnungsbescheid hoch. Sollten Sie noch keinen Anrechnungsbescheid erhalten haben, können Sie das Feld zum Upload überspringen und den Anrechnungsbescheid im Nachhinein einreichen.
Sollten Sie als Zweitstudienbewerbende/r einen Studienplatz erhalten, müssen Sie zur Einschreibung eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses einreichen.
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