Ausschließlich die nachfolgenden Fächer gelten als studiengangsaffin:
- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Deutsch
- Englisch
Können Sie eines der o.g. Schulfächer in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/ Fachabitur) nachweisen, geht dies mit einer 3,0 in die Berechnung der Verfahrensnote ein. Können Sie eines der Fächer sogar als Leistungskurs nachweisen (i.d.R. nur im Abi nicht im Fachabi), geht dies mit der Note 1,0 ein. Die tatsächliche Note, die Sie in dem Fach hatten, spielt keine Rolle. Hatten Sie keines der oben genannten Fächer in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, geht das Kriterium mit der Note 6 in die Verfahrensnote ein.
Wann ist ein Fach ein Leistungskursfach?
- Es werden Leistungskurse und Nicht-Leistungskurse unterschieden.
- An Fachoberschulen gibt es in der Regel keine Leistungskurse. Daher ist Bewerberinnen und Bewerbern von dieser Schulform die Angabe von Leistungskursen normalerweise nicht möglich.
- Die Bezeichnung Leistungskurse bzw. LKs wird bundesweit nicht einheitlich verwendet. Daher werden u. a. auch die folgenden Bezeichnungen anerkannt:
- LK = Leistungskurs
- LF = Leistungsfach
- P1 = Kurse auf Leistungskursniveau (in Sachsen Anhalt)
- Extra Leistungskursblock auf dem Zeugnis
- eA = erhöhtes Anforderungsniveau
- *) = erhöhte Anforderung
- 1) = Abiturfächer mit erhöhtem Anforderungsprofil
- P = Profilfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
- N = Neigungsfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
- W = Wahlkernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)
- K = Kernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)