Versicherungsschutz im Service Learning

Hinweise zur Unfallversicherung

Studierende sind gesetzlich unfallversichert.


Versichert sind die Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden, wie beispielsweise die Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen sowie Exkursionen.


Tätigkeiten im Rahmen von Service Learning könnten unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen; jedoch ist dies noch nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt. Gegebenenfalls empfiehlt sich im Einzelfall eine Absprache mit dem Kooperationspartner, ob es eine bereits bestehende Regelung für Ehrenamtliche gibt, die auf die Studierenden ausgeweitet werden kann.

Subsidiärer Versicherungsschutz des Landes Hessen für Ehrenamtliche

Das Land Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die bestehende Versicherungslücken schließen sollen und die subsidiär wirken.


Menschen, die sich in Hessen bürgerschaftlich engagieren, sind über diese Landes-Sammelversicherungen bei der Sparkassenversicherung (SV) abgedeckt, wenn keine anderen Versicherungen greifen.


Über einen Versicherungsfinder auf der Webseite der LandesEhrenamtsagentur Hessen kann man im Einzelfall recherchieren, welcher Versicherungsträger ggf. zuständig ist und sich auch beraten lassen.

Hinweise zur Haftpflichtversicherung

Bitte beachten Sie, dass für Studierende kein Haftpflichtschutz über die Universität besteht.


Dies bedeutet:
Studierende haften für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden (ggf. greift eine private Haftpflichtversicherung, sofern diese besteht).
Es gibt keinen besonderen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Aktivitäten im Rahmen von Service Learning.


Die Koordinationsstelle für gesellschaftliches Engagement und Service Learning rät daher davon ab, dass Studierende Schlüssel von Kooperationspartnern erhalten, da bei Schlüsselverlust und dem Austausch von Schließanlagen hohe Kosten entstehen können; außerdem sollten Studierende keine Dienstwagen der Kooperationseinrichtung fahren.


Wir raten dazu, dass Studierende bei ihrem Engagement im Rahmen von Service Learning in die Vereinshaftpflicht der Einrichtung aufgenommen werden.