Abmeldung & Rücktritt von Prüfungen

Grundsätzlich gilt:

Eine Abmeldung von schriftlichen Prüfungsleistungen ist ohne Angabe von Gründen generell bis zum Vortag der Prüfung möglich (Allg. Bestimmungen § 15, Abs. 2).

Eine Abmeldung von mündlichen Prüfungsleistungen oder ein Rücktritt von schriftlichen Prüfungsleistungen nach Ablauf dieser Frist muss beim Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft begründet werden, z. B. durch ein Attest (Allg. Bestimmungen § 15, Abs. 3).

Versäumte Prüfungen ohne fristgerechten Rücktritt bzw. ohne glaubhafte Begründung werden mit „nicht ausreichend“ bewertet (Allg. Bestimmungen § 15, Abs. 1).

Abmeldefristen im eCampus für Klausuren

Für Klausuren gilt als Abmeldefrist der Tag vor der Klausur. Die Termine der jeweiligen Klausur sind im Vorlesungsverzeichnis genannt.

Abmeldefristen im eCampus (außer Klausuren)

Abmeldung im Wintersemester 30. März über eCampus
Abmeldung im Sommersemester 29. September über eCampus
Abmeldung nach Fristende Rücktritt gemäß § 15 AB Bachelor/Master nur aus wichtigem Grund unverzüglich und schriftlich über Prüfungsbüro

BA/MA Prüfungsbüro

Allgemeine Bestimmungen für Bachelor & Master der Universität Kassel

Krankheit

Für einen Rücktritt aufgrund von Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich beim Prüfungsbüro einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Atteste nur im ORIGINAL (Abgabe während der Sprechstunden, Einwurf in den Postkasten oder Versand per Post) akzeptiert und bearbeitet werden! Bitte vermerken Sie auf dem Attest Ihre Matrikel-Nummer, das Studienfach und die Veranstaltung, für die das Attest gilt.