Anti-Korruptionsbeauftragte der Universität Kassel
Verhalten bei Korruptionsverdacht
Die Beschäftigten der Universität Kassel sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, wenn sie konkrete, nachvollziehbare Hinweise auf korruptes Verhalten erhalten. Dabei sollen weder ein Fehlverhalten Einzelner aus falsch verstandener Solidarität gedeckt noch Verdächtigungen leichtfertig ausgesprochen werden.
Gemeinsames Ziel: Korruptionsbekämpfung
Unterstützen Sie Ihre Universität bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Korruption kann nur verhindert und bekämpft werden, wenn alle Beschäftigten gemeinsam das Ziel verfolgen, dass Korruption weder geduldet noch unterstützt wird.
Sollten Sie Hinweise oder begründeten Verdacht auf einen Korruptionsvorfall haben, besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an den Anti-Korruptionsbeauftragten der Universität Kassel zu wenden.
Funktion, Stellung und Aufgaben des Anti-Korruptionsbeauftragten
Der/Die Anti-Korruptionsbeauftragte fungiert als Ansprechpartner:in für die Beschäftigten, Studierenden und Geschäftspartner:innen der Universität Kassel und Dritte. Er /Sie nimmt Hinweise, - auch ohne Einhaltung des Dienstweges bzw. vertraulich - über Korruptions- oder damit in Zusammenhang stehende Begleitdelikte entgegen und informiert und berät hinsichtlich ihrer Vorbeugung und Aufdeckung sowie über Vorgehensweisen nach Eintritt eines fundierten Korruptionsverdachtes oder Korruptionsvorfalles.
Der/Die Anti-Korruptionsbeauftragte der Universität Kassel ist bei der Ausübung der Funktion weisungsunabhängig und nur der Hochschulleitung verantwortlich. Er/Sie hat über die ihm/ihr bekannt gewordenen Sachverhalte und Verhältnisse von Beschäftigen Stillschweigen zu bewahren, ausgenommen gegenüber der Hochschulleitung und Strafverfolgungsbehörden des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).
- die Stichhaltigkeitsprüfung der entgegengenommenen Hinweise
- das Aufgreifen von Verdachtsfällen und die Unterrichtung der Hochschulleitung
- die Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen
- Mitwirkung bei der Fortbildung von Beschäftigten der Universität Kassel zur Korruptionsprävention und –bekämpfung
- Umsetzung der Vorgaben hinsichtlich der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Beschäftigten der Hochschule
- Jahresberichtserstattung an die Hochschulleitung
Rechtlicher Kontext
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen vom 18.11.2019 (StAnz. 52/2019, S.1357) - PDF 5 MB
- Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (StAnz. 51/2022, S. 1408) - PDF 181 KB