Anti-Korruptionsbeauftragte der Universität Kassel

Präambel

Korruption verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden, behindert den fairen Wettbewerb und führt zu einer negativen Außenwirkung und einem Vertrauensverlust bei jeder davon betroffenen Institution.


Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung liegen daher im Interesse aller Beschäftigten der Universität Kassel. Die Universität Kassel räumt der Abwehr von Korruption einen hohen Stellenwert ein und trägt durch geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung aller Beschäftigten und zur uneingeschränkten Aufklärung bei.

Wie de­fi­niert sich Kor­rup­ti­on?

Der Begriff „Korruption“ ist gesetzlich nicht konkret bestimmt worden. Im juristischen Sinn ist Korruption der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Organisation bzw. in einem Amt mit dem Ziel, für sich oder andere einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption umschreibt damit in erster Linie die Straftatbestände Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.


Ver­hal­ten bei Kor­rup­ti­ons­ver­dacht

Die Beschäftigten der Universität Kassel sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, wenn sie konkrete, nachvollziehbare Hinweise auf korruptes Verhalten erhalten. Dabei sollen weder ein Fehlverhalten Einzelner aus falsch verstandener Solidarität gedeckt noch Verdächtigungen leichtfertig ausgesprochen werden.

Ge­mein­sa­mes Ziel: Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung

Unterstützen Sie Ihre Universität bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Korruption kann nur verhindert und bekämpft werden, wenn alle Beschäftigten gemeinsam das Ziel verfolgen, dass Korruption weder geduldet noch unterstützt wird.

Sollten Sie Hinweise oder begründeten Verdacht auf einen Korruptionsvorfall haben, besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an den Anti-Korruptionsbeauftragten der Universität Kassel zu wenden.

Anti-Korruptionsbeauftragte der Universität Kassel
Sabine Sors-Eisfeld
Tel.: +49 561 804-7036


Stellvertreter:
Andrej Peklaj
Tel.: +49 561 804-3864

Funktion, Stellung und Aufgaben des Anti-Korruptionsbeauftragten

Der/Die Anti-Korruptionsbeauftragte fungiert als Ansprechpartner:in für die Beschäftigten, Studierenden und Geschäftspartner:innen der Universität Kassel und Dritte. Er /Sie nimmt Hinweise, - auch ohne Einhaltung des Dienstweges bzw. vertraulich -  über Korruptions- oder damit in Zusammenhang stehende Begleitdelikte entgegen und informiert und berät hinsichtlich ihrer Vorbeugung und Aufdeckung sowie über Vorgehensweisen nach Eintritt eines fundierten Korruptionsverdachtes oder Korruptionsvorfalles.

Der/Die Anti-Korruptionsbeauftragte der Universität Kassel ist bei der Ausübung der Funktion weisungsunabhängig und nur der Hochschulleitung verantwortlich. Er/Sie hat über die ihm/ihr bekannt gewordenen Sachverhalte und Verhältnisse von Beschäftigen Stillschweigen zu bewahren, ausgenommen gegenüber der Hochschulleitung und Strafverfolgungsbehörden des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).

  • die Stichhaltigkeitsprüfung der entgegengenommenen Hinweise
  • das Aufgreifen von Verdachtsfällen und die Unterrichtung der Hochschulleitung
  • die Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen
  • Mitwirkung bei der Fortbildung von Beschäftigten der Universität Kassel zur Korruptionsprävention und –bekämpfung
  • Umsetzung der Vorgaben hinsichtlich der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Beschäftigten der Hochschule
  • Jahresberichtserstattung an die Hochschulleitung

Recht­li­cher Kon­text