Landesticket Hessen
Seit dem 1. Januar 2018 haben alle Beschäftigten, Bediensteten, Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter der hessischen Landesverwaltung die Freifahrtberechtigung zur Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs in ganz Hessen.
Alle Begünstigten erhalten dafür das LandesTicket Hessen, das die Freifahrt in allen hessischen Verkehrsbünden ermöglicht.
Beschäftigte der Universität Kassel bekommen ihr LandesTicket Hessen nach Hause geschickt. Die unterschriebene Empfangsbestätigung ist per Hauspost oder Briefpost an die Abteilung Personal und Organisation zu senden.
Das LandesTicket Hessen ist personengebunden und nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Dienstausweis) und darf nicht laminiert werden.