Transparenz und verbindliche Kriterien tragen zur Qualitätssicherung und zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Berufungsverfahren bei. Gleichstellung wurde in die Verfahrensschritte integriert, die zu einer geschlechtergerechten Durchführung von Berufungsverfahren beitragen sollen. Die Universität Kassel hat Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Berufungsverfahren erlassen. Dabei ist die aktive Ansprache von qualifizierten Wissenschaftlerinnen von besonderer Bedeutung.