Exposé-Stipendium
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Universität Kassel jedes Semester Exposé-Stipendien mit dem Ziel, Promotionswillige bei ihrem Weg in die Promotion zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die über eine Zusage für die Betreuung durch eine Professorin bzw. einen Professor der Universität Kassel verfügen. Eine Bewerbung ist nur einmalig möglich.
Es werden ausschließlich erste Promotionen gefördert.
Das Stipendium ist mit 1.300 Euro monatlich dotiert. Ein Kinderzuschuss in Höhe von 200 Euro monatlich ist auf Antrag möglich.
Das Stipendium wird bis zu neun Monate gewährt. Zentrales Ziel des Exposé-Stipendiums ist es, während der Förderzeit ein Exposé zu erstellen, das für den Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel benötigt wird. Es kann darüber hinaus auch für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium bei einem Begabtenförderwerk genutzt werden.
Der Förderzeitraum startet in der Regel am 01.04. für die Bewerbungen, die im Dezember eingereicht wurden und am 01.10. für Bewerbungen, die im April eingereicht wurden.
Das Exposé-Stipendium endet mit dem Ende der Laufzeit oder mit Beginn einer anderen Förderung oder mit Aufnahme einer Beschäftigung, sofern dies innerhalb des Förderzeitraums geschieht.
Die Promotionsstipendienkommission entscheidet über die Vergabe der Exposé-Stipendien auf Grundlage des Motivationsschreibens, der bisher erbrachten Leistungen im Studium, der Promotionsskizze sowie des Gutachtens der betreuenden Professorin bzw. des Professors.
Der Promotionsstipendienkommission gehören die zuständige Vizepräsidentin, mindestens drei Professorinnen bzw. Professoren sowie eine wissenschaftliche Bedienstete / ein Bediensteter an.
Eine Bewerbung ist nur einmalig möglich. Wird das Stipendium wegen Geburt eines Kindes, längerer Krankheit oder der Pflege von Angehörigen abgebrochen, ist eine Wiederbewerbung möglich.
Die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form über das Stellenportal der Universität Kassel (https://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/stellenangebote).
Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache in genannter Reihenfolge, zusammengefasst in einer PDF-Datei (Ausschlusskriterium) einzureichen:
- ein Motivationsschreiben (max. drei Seiten), aus dem die Motivation für a) die Promotion wie auch b) die Promotion an der Universität Kassel hervorgeht und in dem die Pläne für die weitere Finanzierung der Promotion dargelegt werden,
- eine Promotionsskizze (insgesamt zwei Seiten zzgl. Bibliographie; die Skizze geht auf die Punkte Stand der Forschung und mögliche eigene Vorarbeiten, Ziele und Fragestellung, Methoden sowie erwarteter wissenschaftlicher Beitrag ein),
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- Hochschulzeugnisse (sofern der Abschluss noch nicht vorliegt, wird eine Leistungsübersicht beigefügt) sowie
- ein Gutachten der betreuenden Person, in welchem die Person die Betreuung zusichert und dazu Stellung nimmt, wie die Promotion nach dem Ende der Förderzeit finanziert werden soll. Das Gutachten fügt die Bewerberin bzw. der Bewerber den Unterlagen bei.
Bei der Bewerbung um ein Exposé-Stipendium fügt die Bewerberin bzw. der Bewerber das Gutachten der betreuenden Professorin bzw. des Professors den eigenen Bewerbungsunterlagen bei. In dem Gutachten sichert die betreuende Person die Betreuung der Promotion zu.
Zudem nimmt die betreuende Person dazu Stellung, wie die Promotion nach dem Ende der Förderzeit finanziert werden soll.
Pro Vergaberunde darf jede Professorin / jeder Professor lediglich eine Person unterstützen.
Bitte beachten Sie die nachfolgende Ordnung zur Vergabe von Stipendien. Sie enthält alle Rahmenbedingungen und Details zu den Exposé-Stipendien.
Ordnung zur Vergabe von Exposé- und Promotionsabschlussstipendien der Universität Kassel
FAQ
Während der Förderzeit sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zeit haben, an ihrem Promotions-Exposé zu arbeiten. Dieses Exposé wird benötigt, um den Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bei der Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel zu stellen. Darüber hinaus kann das Exposé auch für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium bei einem Begabtenförderwerk genutzt werden.
Bewerben darf sich jede:r, der:die eine Zusage eine:r Professor:in der Universität Kassel für die Betreuung der Promotion hat. Die Altersgrenze für die Bewerbung liegt in der Regel bei 35 Jahren. Jedes Kind erhöht die Altersgrenze um ein Jahr.
Es werden ausschließlich erste Promotionen gefördert.
Nein, es können sich nur Personen bewerben, die die Zusage für die Betreuung eine Professorin / einen Professor der Universität Kassel haben.
Bewerbungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.
Die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form über die Homepage der Universität (https://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/stellenangebote). Hier wählen Sie bitte den Punkt "Stipendien" aus.
Ihre Unterlagen sind zwingend in der genannten Reihenfolge (zusammengefasst in einer PDF-Datei) hochzuladen (Ausschlusskriterium).
- ein kurzes Anschreiben (max. drei Seiten), aus dem die Motivation für die Promotion wie auch die Promotion an der Universität Kassel hervorgeht und in dem die Pläne für die weitere Finanzierung der Promotion dargelegt werden,
- eine Promotionsskizze (insgesamt zwei Seiten zzgl. Literatur; die Skizze geht auf die Punkte Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten, Ziele und Fragestellung, Methoden sowie erwarteter wissenschaftlicher Beitrag ein)
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- Hochschulzeugnisse (sowie eine Leistungsübersicht, sofern der Abschluss noch nicht voriegt) und
- ein Gutachten der betreuenden Professorin / des Professors, in welchem die Person die Betreuung zusichert. Das Gutachten fügt die Bewerberin bzw. der Bewerber den Unterlagen bei.
Die Förderung beträgt neun Monate. Sofern innerhalb dieser Zeit eine Förderung durch ein anderes Stipendium begonnen oder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, endet das Exposé-Stipendium. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist dazu verpflichtet, der Stabsstelle Forschungs- und Graduiertenförderung diesbezügliche Änderungen umgehend mitzuteilen.
Das Stipendium beträgt 1.300 Euro monatlich. Auf Antrag kann zudem ein Familienzuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich gewährt werden. Einen Familienzuschlag erhalten Eltern minderjähriger Kinder. Um den Familienzuschlag zu erhalten, muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Die Bewerbungen werden von der Stipendienvergabekommission gesichtet und in einer gemeinsamen Sitzung entschieden, wer ein Stipendium erhalten soll. Alle Personen, die sich beworben haben, werden zeitnah nach diesem Termin schriftlich über die Entscheidung benachrichtigt. Bitte rufen Sie nicht bei der Stabsstelle an, denn wir können Ihnen telefonisch keine Auskunft erteilen.
Nein. Eine Bewerbung ist nur einmalig möglich. Sofern das Stipendium wegen Geburt eines Kindes, eigener schwerer Krankheit oder Pflege von Angehörigen abgebrochen wird, ist eine Wiederbewerbung jedoch möglich.
Für Personen, die sich im Frühjahr beworben haben, beginnt die Förderung in der Regel zum 01.10. des gleichen Jahres. Personen, die sich im Herbst bewerben, beginnt die Förderung in der Regel zum 01.04. des Folgejahres. Auf begründetem Antrag kann die Förderung um wenige (aber nicht mehr als 3) Monate verschoben werden.
Eine Fördeung kann erst dann beginnen, wenn der Studienabschluss vorliegt bzw. das Staatsexamen angemeldet wurde.
Ja, neben der finanziellen Förderung nehmen die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihrer Förderzeit verpflichtend an zwei Seminaren teil. Diese befassen sich unter anderem mit dem Verfassen des Exposés sowie der Frage, wie die Promotion weiter finanziert werden kann.
Ja. Nach dem Ende der Förderzeit ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Exposé-Stipendiums ein Bericht über die absolvierten Arbeitsschritte einzureichen. Wir informieren dann über das genaue Vorgehen.
Die Fristen sind in der Regel der 15. April sowie der 01. Dezember eines jeden Jahres. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage.