Promotionsabschlussstipendien
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Universität Kassel jedes Semester Promotionsabschlussstipendien mit dem Ziel des Nachteilsausgleichs bei der Fertigstellung der Promotion.
Antragsberechtigt sind Promovierende der Universität Kassel, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion stehen.
Das Stipendium ist mit 1.300 Euro monatlich dotiert. Ein Kinderzuschuss in Höhe von 200 Euro monatlich ist auf Antrag möglich.
Das Stipendium wird für bis zu zwölf Monate gewährt. Zentrales Ziel des Abschlussstipendiums ist es, die Dissertation abzuschließen und innerhalb der Förderzeit einzureichen. Der Förderzeitraum startet in der Regel am 01.04. für Bewerbungen im November und am 01.10. für Bewerbungen im Mai.
Die Promotionsstipendienkommission entscheidet über die Vergabe der Stipendien insbesondere nach wissenschaftlicher Qualität des Exposés und des Stands der Promotion, der durch das Gutachten der betreuenden Person dargelegt wird, sowie nach der Aussicht, innerhalb der beantragten Dauer tatsächlich zu einer erfolgreichen Einreichung der Dissertation zu kommen. Daneben soll das Ziel des Nachteilsausgleiches für Promovierende Anwendung finden. Kriterien eines Nachteilsausgleichs sind unter anderem besondere Belastungen wie etwa durch Kindererziehung, durch eigene chronische Krankheit oder schwere Krankheit oder Behinderung. Der Nachteilsausgleich darf nicht bereits durch gleichartige Förderinstrumente der Hochschule erfolgt sein.
Der Promotionsstipendienkommission gehören die zuständige Vizepräsidentin, mindestens drei Professorinnen bzw. Professoren sowie eine wissenschaftliche Bedienstete / ein Bediensteter an.
Die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form über die Homepage der Universität (https://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/stellenangebote). Hier wählen Sie bitte den Punkt "Stipendien" aus.
Folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache sind in der genannten Reihenfolge zusammengefasst in einer PDF-Datei (Ausschlusskriterium) einzureichen:
- ein kurzes Anschreiben inkl. Erläuterung, warum ein Nachteilsausgleich gegeben werden soll (max. eine Seite),
- eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (max. eine Seite),
- das Exposé (insgesamt max. acht Seiten; das Exposé geht auf die Punkte Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten, Ziele und Fragestellung, Methoden, erwarteter wissenschaftlicher Beitrag und Stand der durchgeführten Arbeiten inkl. aktuellem Arbeits- und Zeitplan innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums ein),
- tabellarischer Lebenslauf,
- die Hochschulzeugnisse in einfacher Kopie,
- Bescheinigung über die Annahme als Doktorand:in der Universität Kassel (diese kann nachgereicht werden, wenn mindestens die Eingangsbestätigung der Promotionsgeschäftsstelle über die Einreichung des Antrags auf Annahme als Doktorandin / Doktorand der Bewerbung beiliegt),
- ggf. Tätigkeitsbeschreibung der letzten Arbeitsverhältnisse, falls der Nachteilsausgleich auf die Belastung mit promotionsfernen Dienstaufgaben begründet ist.
Ein Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers wird von der Promotionsstipendienkommission beim Dekanat des zuständigen Fachbereichs angefordert.
Bitte beachten Sie die nachfolgende Ordnung zur Vergabe von Stipendien. Sie enthält alle Rahmenbedingungen und Details zu den Promotionsstipendien.
Ordnung zur Vergabe von Stipendien für Promovierende der Universität Kassel