Förderung von Auslandssaufenthalten
Promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Kassel (Tenure-Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleitungen, Postdoktorand*innen, Habilitand*innen) können für eine Teilnahme an Forschungsreisen, Konferenzreisen, Workshops oder Aufenthalten bei Mentor*innen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf
- Arbeitsplan für den Aufenthalt bzw. Konferenz-/Workshop-Programm
- Einladungsschreiben der aufnehmenden Institution mit Aufenthaltsdauer bzw. Nachweis über Dauer von Konferenz/Workshop
- Promotionsurkunde oder sonstige Bestätigung der abgeschlossenen Promotion
- (falls zutreffend) Nachweis über Höhe der Teilnahmegebühr
- Bei Workshops/Konferenzreisen: Nachweis einer aktiven Rolle oder Erläuterung, warum Aufenthalt dennoch essentiell ist
Die Förderung umfasst eine Reisekosten- und Aufenthaltspauschale sowie ggf. die anteilige Übernahme von Teilnahmegebühren in Anlehnung an den DAAD Förderumfang (max. 80 % der möglichen DAAD Förderung. Die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt 3000 Euro pro Antrag. Es kann max. ein Aufenthalt pro Kalenderjahr gefördert werden.
Antragsfrist: jederzeit, mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt
Kontakt
Bewerbungen können auf Deutsch oder Englisch per E-Mail eingereicht werden.
Ansprechpersonen: Lisa Büchele / Charlotte Schaetzky
Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die nachfolgende Email-Adresse: