Förderung von Auslandssaufenthalten

Promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Kassel (Tenure-Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleitungen, Postdoktorand*innen, Habilitand*innen) können für eine Teilnahme an Forschungsreisen, Konferenzreisen, Workshops oder Aufenthalten bei Mentor*innen eine finanzielle Unterstützung beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Arbeitsplan für den Aufenthalt bzw. Konferenz-/Workshop-Programm
  • Einladungsschreiben der aufnehmenden Institution mit Aufenthaltsdauer bzw. Nachweis über Dauer von Konferenz/Workshop
  • Promotionsurkunde oder sonstige Bestätigung der abgeschlossenen Promotion
  • (falls zutreffend) Nachweis über Höhe der Teilnahmegebühr
  • Bei Workshops/Konferenzreisen: Nachweis einer aktiven Rolle oder Erläuterung, warum Aufenthalt dennoch essentiell ist

 

Die Förderung umfasst eine Reisekosten- und Aufenthaltspauschale sowie ggf. die anteilige Übernahme von Teilnahmegebühren in Anlehnung an den DAAD Förderumfang (max. 80 % der möglichen DAAD Förderung. Die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt 3000 Euro pro Antrag. Es kann max. ein Aufenthalt pro Kalenderjahr gefördert werden.

 

Antragsfrist: jederzeit, mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt

Kontakt

Bewerbungen können auf Deutsch oder Englisch per E-Mail eingereicht werden.

Ansprechpersonen: Lisa Büchele / Charlotte Schaetzky

Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen

 

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die nachfolgende Email-Adresse:

eint-funding[at]uni-kassel[dot]de