Prüfungen

Aktuelles

Die Änderungsordnungen für die Teilstudiengänge des Kernstudiums finden Sie hier.

Die Änderungsordnungen der Ergänzenden Bestimmungen für die Teilstudiengänge Kernstudium finden Sie hier.

Beschlüsse des Prüfungsausschusses Kernstudium

Gemäß Beschluss des Modulprüfungsausausschuss Kernstudium vom 20.06.2024 muss ab sofort beim Abweichen von der Verbundstruktur bei Verbundmodul-Angeboten in den Basismodulen 2 bis 4 des Kernstudiums kein Antrag mehr auf Verbundauflösung beim Modulprüfungsausschuss Kernstudium eingereicht werden. Ein Abweichen von der Verbundstruktur ist von den Studierenden mit den betroffenen Lehrpersonen abzusprechen.
Beim Abweichen vom Verbund wird den Studierenden empfohlen, wenn Ihnen zum Abschluss des Verbundmoduls nur noch die Prüfungsleistung fehlt, zum Bestehen der Prüfungsleistung trotzdem das darauf bezogene Begleitseminar zu besuchen.

Die Mitteilung über das Nichtbestehen einer noch wiederholbaren Modulprüfung erfolgt durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das elektronische Prüfungsverwaltungsverwaltungssystem (vgl. Allgemeine Bestimmungen Lehramt vom 07.06.2023, §17, Abs. 5).

Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet werden?

In der Regel ist der letzte Termin zur Anmeldung von Leistungen von Studierenden im Kernstudium:


  • im Sommersemester der 30.06. eines Jahres
    (Anmeldungen sind in der Regel ab Mai möglich.)
  • im Wintersemester der 25.01. eines Jahres
    (Anmeldungen sind in der Regel ab November möglich.)

Anerkennung von Vorleistungen im Kernstudium

Weitere Informationen finden Sie unter dem Pfeil Anerkennung bei Studiengangwechsel!