Stipendium und Finanzierung

Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:

  • studiengebührenfreier Austauschplatz an der Partnerhochschule und
  • je nach Mittelverfügbarkeit ein monatliches Teil-Stipendium für die Auslandsmobilität.

Fördersätze im akademischen Jahr 2024/25 (Projekt 2024)

Fördersätze im akademischen Jahr 2025/26 (Projekt 2025) - Veröffentlichung vsl. im Mai 2025

 

Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt:
70% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12.)
30% nach Beendigung der Mobilität.
Jeweils nach Einreichung der erforderlichen Dokumente.

 

Ab dem akademischen Jahr 2025/26 (Projekt 2025) erhalten alle Studierenden, die für ein Erasmus-Stipendium ausgewählt wurden, einen Zuschuss zur Deckung der Reisekosten in Abhängigkeit der Distanz zur Gasthochschule.

Reisedistanz**                        

Standardreise

green travel

Reisetage bei      green travel*        

   100 bis    499 Km

   211 EUR

   285 EUR

0

   500 bis 1.999 Km

   309 EUR

   417 EUR

1

2.000 bis 2.999 Km

   395 EUR

   535 EUR

2

3.000 bis 3.999 Km

   580 EUR

   785 EUR

3

4.000 bis 7.999 Km

1.188 EUR

1.188 EUR

3

8.000 Km oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

3

*Bei green travel erhalten Sie zusätzlich zum Reiskostenzuschuss in Abhängigkeit der Entfernung zum Zielort Tagessätze (18€/20€) ausbezahlt. Die Anzahl der Tage gilt jeweils pro Strecke.

**Die Distanz zur Gastinstitution wird mithilfe des Erasmus+-Distance Calculator errechnet. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Distanz von Kassel zum Zielort ermittelt, auch wenn Sie die Reise von einem anderen Ort aus antreten sollten.

Was bedeutet green travel?
Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling nutzen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe jeweils eines Tagessatzes (18€/20€) beantragen. 

Hinweis: Sollte Ihre Reise (ob „grün“ oder nicht) mehr Reisetage erfordern, als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und teilen Ihnen mit, ob zusätzliche Reisetage genehmigt werden können. Die maximale Anzahl für nicht „grünes“ Reisen beträgt 2 Tage und für „grünes“ Reisen 6 Tage.

Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich zum regulären Erasmus-Zuschuss unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250€ beantragen. Dadurch sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Als Teilnehmende mit geringeren Chancen zählen:
1. Studierende mit einer Behinderung
2. Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung
3. Studierende mit Kind
4. Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
5. Erwerbstätige Studierende

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausgewählte Studierende erhalten Detailinformationen rechtzeitig per E-Mail zugesendet.

Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann ggf. mitAuslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.

Die Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen im Falle einer Behinderung, chronischer Erkrankung und Studierenden mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet. Bei Erstakademiker:innen und erwerbstätigen Studierenden erfolgt hingegen eine Anrechnung (siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups).