Stipendium und Finanzierung

Jede/-r ausgewählte Teilnehmer/-in erhält einen Erasmus-Mobilitätszusschuss, der die auslandsbedingten Mehrkosten decken soll.

Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12. - nachdem die erforderlichen Dokumente eingreicht wurden) und 30% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).


Fördersätze im akademischen Jahr 2024/25 (Projekt 2024)


Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann ggf. mit Auslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.


Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich zum regulären Erasmus-Zuschuss unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250€ beantragen. Dadurch sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Als Teilnehmende mit geringeren Chancen zählen:
1. Studierende mit einer Behinderung
2. Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung
3. Studierende mit Kind
4. Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
5. Erwerbstätige Studierende

Weitere Informationen finden Sie hier.


Top up für "Green Travel"

Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling nutzen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe jeweils eines Tagessatzes (18€/20€) beantragen.