Grundpraktikum Maschinenbau



- technische Berufsausbildung
- FOS Schulabschluss im technischen Bereich
Sofern die inhaltlichen Anforderungen an das Grundpraktikum gem. Prüfungsordnung (s.u.) erfüllt werden, können auch folgende Tätigkeiten angerechnet werden:
- Werkstudententätigkeit oder Mitarbeit in einem studentischen, technischen Projekt
- Studentische Hilfskraft („Hiwi“) an einem Fachgebiet der Universität.
In beiden Fällen muss ein technischer Tätigkeitsnachweis und Zeitnachweis vorgelegt werden. Achtung: die Anrechenbarkeit wird im Einzelfall überprüft – es wird dringend empfohlen, die Anrechenbarkeit vorab zu klären.
a) Erlernen von Grundfertigkeiten aus dem Bereich des Maschinenbaus, insb.
- Grundzüge des Arbeitsschutzes,
- handwerkliche Grundfertigkeiten
- fertigungstechnische Grundlagen, z.B. spanende und spanlose Fertigungsverfahren, Umformverfahren, Thermische Verfahren
- Praktische Tätigkeiten aus Montage, Installation, Wartung
- Umgang mit Technischen Zeichnungen
Diese Inhalte müssen in Summe mind. einen Umfang von 2 Wochen haben.
b) Optional können auch erste Einblicke in betriebliche Abläufe durch Stationen in
- Konstruktion,
- Logistik & Vertrieb,
- Produktion,
- Qualitätskontrolle,
- Laboren
gewonnen werden. Es müssen mind. zwei der vorgenannten Bereiche abgedeckt sein und jeweils mind. 1 Woche umfassen.
Bitte senden Sie zur Überprüfung und Bestätigung Ihres Grundpraktikums einen entsprechenden Nachweis/Zeugnis an cschneider@uni-kassel, unter Angabe des Praktikum Zeitraumes, Ihrer Tätigkeitsbereiche im Praktikum und Angabe Ihrer Matrikelnummer.
Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schneider
Studienservice Praxis
Mönchebergstraße 7, R. 3222
Tel.: +49 561 804-3732
E-Mail: cschneider[at]uni-kassel[dot]de
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung in den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag, zwischen 9.30 und 13 Uhr.
Neben E-Mail und telefonischer Beratung, können auf Wunsch auch Beratungsgespräche über Zoom oder Webex stattfinden.