Grundpraktikum Maschinenbau

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Grundpraktikum - Anforderungen und Hilfestellung zur Stellensuche

Im Bachelor-Studiengang Maschinenbau ist ein sechswöchiges Grundpraktikum vorgeschrieben, das vorzugsweise vor Studienbeginn abgeleistet werden sollte. Es kann in mehreren voneinander getrennten Zeitabschnitten absolviert werden. Der Gesamtnachweis über das Grundpraktikum muss spätestens zu Beginn des Hauptstudiums vorliegen (d.h. zum 5. Fachsemester bei Studium gemäß Musterstudienplan).

Das Grundpraktikum kann bspw. in folgenden Unternehmen bzw. Einrichtungen abgeleistet werden:
• Industrieunternehmen: bspw. in Lehrwerkstätten, Produktionsbereichen, etc.
• Kleine und mittelständische Unternehmen: Metallverarbeitende Betriebe, Reparaturwerkstätten, Schlossereien, etc.…

Die Anzahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus der firmenspezifischen Wochenarbeitszeit in Vollzeitbeschäftigung. (Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom Okt. 2018)

  • technische Berufsausbildung
  • FOS Schulabschluss im technischen Bereich

Sofern die inhaltlichen Anforderungen an das Grundpraktikum gem. Prüfungsordnung (s.u.) erfüllt werden, können auch folgende Tätigkeiten angerechnet werden:

  • Werkstudententätigkeit oder Mitarbeit in einem studentischen, technischen Projekt
  • Studentische Hilfskraft („Hiwi“) an einem Fachgebiet der Universität.

In beiden Fällen muss ein technischer Tätigkeitsnachweis und Zeitnachweis vorgelegt werden. Achtung: die Anrechenbarkeit wird im Einzelfall überprüft – es wird dringend empfohlen, die Anrechenbarkeit vorab zu klären.

a)   Erlernen von Grundfertigkeiten aus dem Bereich des Maschinenbaus, insb.

  • Grundzüge des Arbeitsschutzes,
  • handwerkliche Grundfertigkeiten
  • fertigungstechnische Grundlagen, z.B. spanende und spanlose Fertigungsverfahren, Umformverfahren, Thermische Verfahren
  • Praktische Tätigkeiten aus Montage, Installation, Wartung
  • Umgang mit Technischen Zeichnungen

Diese Inhalte müssen in Summe mind. einen Umfang von 2 Wochen haben.

b)   Optional können auch erste Einblicke in betriebliche Abläufe durch Stationen in

  • Konstruktion,
  • Logistik & Vertrieb,
  • Produktion,
  • Qualitätskontrolle,
  • Laboren

gewonnen werden. Es müssen mind. zwei der vorgenannten Bereiche abgedeckt sein und jeweils mind. 1 Woche umfassen.

Bitte senden Sie zur Überprüfung und Bestätigung Ihres Grundpraktikums einen entsprechenden Nachweis/Zeugnis an cschneider@uni-kassel, unter Angabe des Praktikum Zeitraumes, Ihrer Tätigkeitsbereiche im Praktikum und Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schneider

Studienservice Praxis

Mönchebergstraße 7, R. 3222

Tel.: +49 561 804-3732

E-Mail:  cschneider[at]uni-kassel[dot]de

 

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung in den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag, zwischen 9.30 und 13 Uhr.

Neben E-Mail und telefonischer Beratung, können auf Wunsch auch Beratungsgespräche über Zoom oder Webex stattfinden.