Grundpraktikum Maschinenbau

Montieren
Schweißen
Bohren

Grundpraktikum - Anforderungen und Hilfestellung zur Stellensuche

Im Bachelor-Studiengang Maschinenbau ist ein sechswöchiges Grundpraktikum vorgeschrieben, das vorzugsweise vor Studienbeginn abgeleistet werden sollte. Es kann in mehreren voneinander getrennten Zeitabschnitten absolviert werden. Der Gesamtnachweis über das Grundpraktikum muss spätestens zu Beginn des Hauptstudiums vorliegen.
Die Anzahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus der firmenspezifischen Wochenarbeitszeit in Vollzeitbeschäftigung. (Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom Okt. 2018)

  1. Grundlegende Bearbeitungsverfahren z.B.: Sägen, Bohren, Anreißen, Feilen
  2. Spanende Fertigungsverfahren z.B.: Drehen, Hobeln, Schleifen
  3. Spanlose Fertigungsverfahren z.B.: Richten, Biegen, Massiv- und Blechumformung
  4. Urformverfahren z.B.: Beobachtung des Gießvorganges, Herstellen von Pressteilen, Kunststoffspritzen
  5. Thermisches Fügen / Trennverfahren z.B.: Schweißverfahren, Schneidetechnik
  6. Wärmebehandlung von Werkstoffen z.B.: Härten, Vergüten
  7. Praktische Tätigkeiten z.B.: Montage, Installation, Wartung

Im Grundpraktikum muss mindestens 1 Inhaltsbereich aus Ziffer 1 bis 3 der Auflistung bearbeitet sein. Insgesamt müssen im Grundpraktikum mindestens 3 Bereiche aus der Auflistung 1 bis 7 enthalten sein. 

  • einschlägige technische Berufsausbildung
  • FOS Schulabschluss im technischen Bereich
  • einschlägige Werkstudententätigkeit mit Tätigkeitsnachweis

Bitte senden Sie zur Überprüfung und Bestätigung Ihres Grundpraktikums einen entsprechenden Nachweis/Zeugnis an cschneider@uni-kassel, unter Angabe des Praktikumzeitraumes und Ihrer Tätigkeitsbereiche im Praktikum. Geben Sie bitte im Schreiben Ihre Matrikelnummer an.

Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schneider

Studienservice Praxis

Mönchebergstraße 7, R. 3222

Tel.: +49 561 804-3732

E-Mail:  cschneider[at]uni-kassel[dot]de

 

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung in den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag, zwischen 9.30 und 13 Uhr.

Neben E-Mail und telefonischer Beratung, können auf Wunsch auch Beratungsgespräche über Zoom oder Webex stattfinden.