Grundpraktikum Maschinenbau
- Grundlegende Bearbeitungsverfahren z.B.: Sägen, Bohren, Anreißen, Feilen
- Spanende Fertigungsverfahren z.B.: Drehen, Hobeln, Schleifen
- Spanlose Fertigungsverfahren z.B.: Richten, Biegen, Massiv- und Blechumformung
- Urformverfahren z.B.: Beobachtung des Gießvorganges, Herstellen von Pressteilen, Kunststoffspritzen
- Thermisches Fügen / Trennverfahren z.B.: Schweißverfahren, Schneidetechnik
- Wärmebehandlung von Werkstoffen z.B.: Härten, Vergüten
- Praktische Tätigkeiten z.B.: Montage, Installation, Wartung
Im Grundpraktikum muss mindestens 1 Inhaltsbereich aus Ziffer 1 bis 3 der Auflistung bearbeitet sein. Insgesamt müssen im Grundpraktikum mindestens 3 Bereiche aus der Auflistung 1 bis 7 enthalten sein.
- einschlägige technische Berufsausbildung
- FOS Schulabschluss im technischen Bereich
- einschlägige Werkstudententätigkeit mit Tätigkeitsnachweis
Bitte senden Sie zur Überprüfung und Bestätigung Ihres Grundpraktikums einen entsprechenden Nachweis/Zeugnis an cschneider@uni-kassel, unter Angabe des Praktikumzeitraumes und Ihrer Tätigkeitsbereiche im Praktikum. Geben Sie bitte im Schreiben Ihre Matrikelnummer an.
Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schneider
Studienservice Praxis
Mönchebergstraße 7, R. 3222
Tel.: +49 561 804-3732
E-Mail: cschneider[at]uni-kassel[dot]de
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung in den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag, zwischen 9.30 und 13 Uhr.
Neben E-Mail und telefonischer Beratung, können auf Wunsch auch Beratungsgespräche über Zoom oder Webex stattfinden.