Nachteilsausgleich
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, vorliegen, die sich nachteilig auf Ihre Durchschnittsnote oder Ihre Wartezeit ausgewirkt haben (siehe Studienplatzvergabeordnung Hessen: Auswahlverfahren).
Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, prüfen Sie bitte selbstkritisch, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jede Beeinträchtigung, die ein/e Bewerber*in als „Nachteil“ empfindet, rechtfertigt auch eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit.
Verfahren
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist während der Online-Bewerbung im eCampus zu stellen. Wird der Antrag anerkannt, nimmt die Antragstellerin/der Antragsteller wie alle anderen Mitbewerber*innen an der normalen Auswahl für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer teil – allerdings mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl.
Das normale Verfahren erläutern wir hier: Zulassungsbeschränkung - Wer bekommt einen Studienplatz?
Beachten Sie bitte: Entscheidend sind die Leistung in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben und nicht nur alleine die Abschlussprüfung.
Nachweise
Eine Privilegierung gegenüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu rechtfertigen, wenn die Gründe sowie der Umfang, in dem eine Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit erfolgen soll, glaubhaft geltend gemacht werden.
Sie müssen daher eine besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation und ihre Auswirkungen auf den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Diese Ausnahmesituation kann sich nur auf vergangene bzw. gegenwärtige Umstände beziehen.
Während der Antragstellung auf Nachteilsausgleich benötigen Sie folgende Dokumente:
- Begründungsschreiben (bitte laden Sie das Dokument während Ihrer Online- Bewerbung im eCampus hoch)
- Entsprechende Nachweise, z.B. Gutachten. (bitte laden Sie die Dokumente während Ihrer Online- Bewerbung im eCampus hoch)
Alle im Antrag dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, ansonsten können sie bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
Die beigefügten Belege müssen so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.
Wissenswertes
Eine Vorabprüfung von Gründen für den Nachteilsausgleich kann leider nicht erfolgen. Eine verbindliche Beurteilung ist nur möglich, wenn ein umfassend nachgewiesener Antrag auf Nachteilsausgleich zusammen mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde.
Fragen?
Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/nachteil