Nachteilsausgleich

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, vorliegen, die sich nachteilig auf Ihre Durchschnittsnote oder Ihre Wartezeit ausgewirkt haben (siehe Studienplatzvergabeordnung Hessen: Auswahlverfahren).

    Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, prüfen Sie bitte selbstkritisch, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jede Beeinträchtigung, die ein/e Bewerber*in als „Nachteil“ empfindet, rechtfertigt auch eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit.

    Beispiele

    Verbesserung der Durchschnittsnote

    • Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten),
    • Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),
    • Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes),
    • Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Geschwister),
    • Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Sterbeurkunde des Elternteils und Erklärung über den damaligen Familienstand).

    Verbesserung der Wartezeit

    • Ähnlich den oben genannten Beispielen für begründete Anträge auf Verbesserung der Durchschnittsnote.

    Nicht anerkannt wird in der Regel:

    • Mitarbeit während der Schulzeit im elterlichen Haushalt, Geschäft oder Betrieb, ohne dass eine Notlage hierzu gezwungen hat
    • Krankheit der Eltern
    • Umzug der Eltern vor den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
    • Teilnahme an einem Austauschprogramm

    Verfahren

    Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist während der Online-Bewerbung im eCampus zu stellen. Wird der Antrag anerkannt, nimmt die Antragstellerin/der Antragsteller wie alle anderen Mitbewerber*innen an der normalen Auswahl für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer teil – allerdings mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl.

    Das normale Verfahren erläutern wir hier: Zulassungsbeschränkung - Wer bekommt einen Studienplatz?

    Beachten Sie bitte: Entscheidend sind die Leistung in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben und nicht nur alleine die Abschlussprüfung. 

    Nachweise

    Eine Privilegierung gegenüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu rechtfertigen, wenn die Gründe sowie der Umfang, in dem eine Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit erfolgen soll, glaubhaft geltend gemacht werden.

    Sie müssen daher eine besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation und ihre Auswirkungen auf den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Diese Ausnahmesituation kann sich nur auf vergangene bzw. gegenwärtige Umstände beziehen.

    Während der Antragstellung auf Nachteilsausgleich benötigen Sie folgende Dokumente:

    • Begründungsschreiben (bitte laden Sie das Dokument während Ihrer Online- Bewerbung im eCampus hoch)
    • Entsprechende Nachweise, z.B. Gutachten. (bitte laden Sie die Dokumente während Ihrer Online- Bewerbung im eCampus hoch)

    Alle im Antrag dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, ansonsten können sie bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
    Die beigefügten Belege müssen so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.

    Wissenswertes

    Eine Vorabprüfung von Gründen für den Nachteilsausgleich kann leider nicht erfolgen. Eine verbindliche Beurteilung ist nur möglich, wenn ein umfassend nachgewiesener Antrag auf Nachteilsausgleich zusammen mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde.


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