Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL)

Grundsätzliches zu den QSL-Mitteln

Den Hochschulen des Landes Hessens werden jährlich Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.

Die Mittel zielen darauf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Studierende in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Mittel dafür eingesetzt, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot in ausreichendem Maße und ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Weiterhin werden die Mittel für die Intensivierung von Beratung und Betreuung der Studierenden eingesetzt.

In den Fachbereichen und der Kunsthochschule werden die QSL-Mittel z. B. für die Verbesserung der Studierfähigkeit von Studienanfängern*innen, die Beschaffung von Lehrmaterialien, die Verbesserung der Serviceleistungen sowie für die Infrastruktur für Studierende eingesetzt. Die Betreuungsrelation in den Fachbereichen und der Kunsthochschule wird u. a. durch zentral finanzierte Lehrkräfte für besondere Aufgaben verbessert.

Die QSL-Mittel werden darüber hinaus für hochschulweite Maßnahmen eingesetzt. Diese dienen dem Qualitätsmanagement in der Lehre, der Verbesserung der Infrastruktur für die Lehre und der Verbesserung von Serviceleistungen. Beispielhafte Einsatzfelder der Mittel sind die Verbesserung der Serviceleistungen der Universitätsbibliothek, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie, die Finanzierung studentischer Lernbegleiter*innen im „LEO Lernort“ oder der Studentische Projektrat.


 

QSL-Projektmittel und § 16 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2021

Die zuvor in einem eigenen Gesetz verankerten Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre wurden als § 16 in das novellierte Hessische Hochschulgesetz vom 14. Dezember 2021 integriert.

Das Gesetz sieht vor, dass auf zentraler wie auch auf dezentraler Ebene (Fachbereiche, Kunsthochschule, Zentrum für Lehrer*innenbildung) jeweils mindestens 10 Prozent der QSL-Mittel als Projektmittel insbesondere für innovative, interdisziplinäre oder studentische Projekte sowie entsprechende längerfristige Angebote zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden seien. Die Verstetigung von Lehrangeboten aus Projektmitteln ist demnach außerhalb der in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehenen Curricula möglich.

Zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen an der Universität Kassel besteht eine vom Senat am 7. Dezember 2022 erlassene Satzung.


Antragsverfahren für zentrale QSL-Projektmittel

Gemäß den in P/381 vom 24. März 2021 festgelegten Richtlinien zum Antragsverfahren für das zentrale QSL-Projektmittel-Budget können Anträge auf zentrale QSL-Projektmittel zum 1. Mai und zum 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie werden dann in der entsprechenden Sitzung der Zentralen Studienkommission, die i. d. R. im Juni bzw. November stattfinden, behandelt. Eine finanzielle Obergrenze ist nicht vorgesehen, die Mindestgrenze für einen einzelnen Antrag liegt bei 5.000 Euro pro Jahr. Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 36 Monate. Die Projekte müssen aufwandsbezogen definiert werden. Eine Finanzierung von hauptamtlichem Personal ist aus den Projektmitteln nicht möglich.

Antragsberechtigt sind Zentrale Einrichtungen (inkl. Wissenschaftliche Zentren, Kompetenzzentren usw.), Abteilungen der Zentralverwaltung, die zentralen Organe der Studierendenschaft und fachbereichsübergreifende studentische Initiativen (i. V. mit Kostenstelleninhabern innerhalb der Struktur der Hochschule). Die Fachbereiche, die Kunsthochschule und das Zentrum für Lehrer*innenbildung, die über dezentrale QSL-Projektmittelbudgets verfügen, sind i. d. R. nur im einrichtungsübergreifenden Verbund zu Antragstellungen in diesem Verfahren berechtigt. Antragstellungen der Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung bzw. unter deren Beteiligung sind vor der Einreichung mit der Hochschulleitung abzustimmen. Die Mittel müssen über die Konten der Hochschule bewirtschaftet werden. Daher benötigen Projekte eine/n Kostenstelleninhaber*in innerhalb der Hochschule, über den/die die Verwaltung der Mittel erfolgt.

Die paritätisch besetzte Zentrale Studienkommission erarbeitet für das Präsidium einen Vorschlag zur Verwendung der zentralen QSL-Projektmittel.

ab 2024: Ergänzende Unterlage im Antragsverfahren:

Die Antragstellung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt weiterhin ohne vorgegebenes Antragsformular. Jedoch wird seitens der Zentralen Studienkommission für alle Anträge (auch Fortsetzungsanträge) um Ausfüllung und Einreichung eines dem eigentlichen Antrag beiliegenden Formblatts zur kurzen inhaltlichen Zusammenfassung des Vorhabens mit einer Aufstellung der beantragten Mittel gebeten (Vorlage für diese Zusammenfassung).

Im Sinne der Entscheidungsunterstützung für die Zentrale Studienkommission sollten Folgeantragstellungen – unabhängig von der formalen Berichterstattung – grundsätzlich mit Bezug auf bisherige Projektergebnisse erfolgen und hierbei insbesondere auch Aussagen zu Wirkung und Resonanz bzw. Inanspruchnahme bisheriger und fortzuführender Aktivitäten sowie zu ggf. relevanten Verfahren entsprechender Auswahl- oder Förderentscheidungen im Projektzusammenhang enthalten.


Sachbearbeitung Zentrale Studienkommission

Ute Gottschling
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel

Tel.: +49 561 804 3530