Informationen für Studentische Hilfskräfte der Universität Kassel
Auf einen Blick: Was muss alles vorab bis zur Einstellung erledigt werden?
1.Alle Hilfskräfte
Die folgenden Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Vertragsunterzeichnung im einstellenden Bereich mitzubringen.
- Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
Der Personalbogen wurde überarbeitet und die nachfolgenden Vordrucke Vordienstzeiten einer studentischen Hilfskraft, Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen, Kenntnisnahmeerklärung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen
mit eingearbeitet. Diese brauchen nicht mehr zusätzlich ausgefüllt werden.
- Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllens des Personalbogens die folgenden Unterlagen sorgfältig durch:
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes HessenRichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen
- Haben Sie Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis als Hilfskraft? Lesen Sie die FAQs.
- Bescheinigungen und Ausweise in Kopie bitte mitbringen bzw. beifügen.
- Immatrikulationsbescheinigung (in zweifacher Ausfertigung) mit Angabe der Fachsemester. Bei Akademischen/Wissenschaftliche Hilfskräfte nur bei Zweitstudium
- Kopie der Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bei Hilfskräften aus dem nicht EU-Ausland:
- Kopie des Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt und Kopie des Passes
- Für die Abrechnung erforderlich:
- Fragebogen zur Sozialversicherung
- Selbstauskunft für das Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) -Verfahre
- Weitere Vordrucke:
- Gefährdungsbogen bei Schwangeren/Stillenden
- Meldung einer Schwangerschaft Ablaufplan
- Mobile Arbeit (Hierzu muss eine Vereinbarung getroffen werden, diese ist im Fachgebiet erhältlich)
- Stundenzettel PDF oder Excel gemäß Mindestlohngesetz
- Antrag Uni-Account
- Antrag Campus Card
Digitaler Einstellungsprozess:
Im digitalen Einstellungsprozess werden die Informationen des Personalbogens über Formularfelder abgefragt- Durch ankreuzen wird bestätigt, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) soiwe die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes HessenRichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen gelesen wurden. Alle anderen Dokumente (siehe analogen Prozess) sollten im Vorfeld ausgefüllt und abgespeichert werden, damit diese im Einstellungsprozess hochgeladen werden können.
Achtung:
Zum 01.04.2022 wurde die monatliche Sonderzahlung in den Stundensatz integriert.
Seit dem 01.04.2024 gelten folgende Stundensätze:
Studentische Hilfskräfte 13,46 €
Studentische Hilfskräfte mit erstem
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 14,46 €
Um die 556 Euro-Grenze (seit 01.01.2025) nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 41 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 38 Stunden vereinbart werden
Ab 01.08.2025 ändern sich die Stundensätze:
Studentische Hilfskräfte 14,20 €
Studentische Hilfskräfte mit erstem
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 15,26 €
Um die 556 Euro-Grenze dann nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 39 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 36 Stunden vereinbart werden
- Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
2.Studentische Hilfskräfte
- Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
- Bei ausländischen Abschlüssen mit Nachweis über die Anerkennung.
Kopie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung)
- Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
Ansprechpersonen für Studentische Hilfskräfte
Ansprechpersonen für Abrechungsfragen (Hochschulbezügestelle)
Hilfskräfterat
Für weitere Fragen steht Ihnen auch der Hilfskräfterat zur Verfügung.
https://www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/organisation/vertretungen/hilfskraefterat