Informationen für Studentische Hilfskräfte der Universität Kassel

Sie wurden zur Einstellung als Studentische Hilfskraft an der Universität Kassel vorgeschlagen. Wir bitten um Beachtung der in der folgenden Übersicht enthaltenen weiteren Schritte.

Auf ei­­nen Blick: Was muss al­les vor­ab bis zur Ein­stel­lung er­­le­­di­gt wer­den?

  1. 1.Alle Hilfskräfte

    Die folgenden Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Vertragsunterzeichnung im einstellenden Bereich mitzubringen

    • Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
      Der Personalbogen wurde überarbeitet und die nachfolgenden Vordrucke  Vordienstzeiten einer studentischen Hilfskraft, Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen, Kenntnisnahmeerklärung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen

    mit eingearbeitet. Diese brauchen nicht mehr zusätzlich ausgefüllt werden.

    Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllens des Personalbogens die folgenden Unterlagen sorgfältig durch:

    Bei Hilfskräften aus dem nicht EU-Ausland:

    • Kopie des Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt und Kopie des Passes
       

    Für die Abrechnung erforderlich:

    Weitere Vordrucke:

    Digitaler Einstellungsprozess:

    Im digitalen Einstellungsprozess werden die Informationen des Personalbogens über Formularfelder abgefragt.
    Durch Ankreuzen wird bestätigt, dass die 

    Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

    sowie die

    Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes HessenRichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen

    gelesen wurden. Alle anderen Dokumente (siehe analogen Prozess) sollten im Vorfeld ausgefüllt und abgespeichert werden, damit diese im Einstellungsprozess hochgeladen werden können.

    Achtung:

    Zum 01.04.2022 wurde die monatliche Sonderzahlung in den Stundensatz integriert.

    Seit dem 01.04.2024 gelten folgende Stundensätze:

    Studentische Hilfskräfte 13,46 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 14,46 €

    Um die 556 Euro-Grenze (seit 01.01.2025)  nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 41 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 38 Stunden vereinbart werden

    Ab 01.08.2025 ändern sich die Stundensätze:

    Studentische Hilfskräfte 14,20 €

    Studentische Hilfskräfte mit erstem

    berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 15,26 €


    Um die 556 Euro-Grenze  dann  nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 39 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 36 Stunden vereinbart werden.

  2. 2.Studentische Hilfskräfte

    • Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
      • Bei ausländischen Abschlüssen mit Nachweis über die Anerkennung.

    Kopie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung)

An­sprech­personen für Stu­den­ti­sche Hilfs­kräf­te

Ka­rin Lan­ge (III C 20)
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 6
Fachbereich 15
Zentrum für Lehrerbildung
Referat für Schulpraktische Studien
Universitätsbibliothek
UniKasselTransfer


Tel.: +49 561 804-2174

Tanja Wurmbach-Berger (III C 21)
Fachbereich 5
Fachbereich 7
Fachbereich 10
Fachbereich 11
Kunsthochschule
IT-Servicezentrum
Service Center Lehre


Tel.: +49 561 804-7169

Melani Brnabic-Schäfer (III C 22)
Fachbereich 14
Fachbereich 16
Zentrale Universitätsverwaltung
Hochschulbezügestelle
Frauen- und Gleichstellungsbüro
INCHER
CESR
Internationales Studienzentrum


Tel.: +49 561 804-2267

An­sprech­personen für Abrechungsfragen (Hochschulbezügestelle)

Sven Schäfer
Sachgebietsleitung
Tel.: +49 561 804-7890

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