Brandschutz

Feuergefährliche Arbeiten, Abschaltung von Brandmeldern, sowie Löschanlagen

Helfen Sie mit, dass im Notfall nichts Schlimmeres passiert. Sorgen Sie dafür, dass Flucht- und Rettungswege frei und Brand- und Rauchschutztüren nicht außer Kraft gesetzt sind.


Brand­schutz­beauftragter

Der Brandschutzbeauftragte ist zuständig für die Koordination und Überwachung des organisatorischen Brandschutzes und berät in Fragen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes.

In seiner Funktion berät und unterstützt er als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des organisatorischen Brandschutzes.


Brand­schutz­hel­fer

Die Aufgabe ist es, primär das Entstehen von Bränden zu verhindern und im Notfall eine schnelle und gefahrlose Räumung der Gebäude für Beschäftigte, Studierende und Besucher sicherzustellen.

Brandschutzhelfer übernehmen eine spezielle Funktion, damit im Notfall alles reibungslos klappt! Ihre Aufgabe ist die Brandbekämpfung und die Evakuierung der übrigen Beschäftigten und Studierenden. Die Ausbildung erfolgt durch den Brandschutzbeauftragten.

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer/in ist durch die ASR A2.2 geregelt und erfolgt nach der DGUV I 205-023. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10.

Der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

  • Zu den Aufgaben der/s Brandschutzhelferin/s zählen:
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Unterstützung im vorbeugender Brandschutz z.B. durch Kontrollgänge
  • Unterstützung bei der Gebäuderäumung und Evakuierung
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch-  und Wärmeabzüge, halbstationäre Löschanlagen etc.)
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
  • In der Regel ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) ausreichend.
  • Bei Einrichtungen mit erhöhter Brandgefährdung (Labore, Werkstätten) und Bereiche mit erhöhtem Personenaufkommen (Mitarbeiter/innen, betriebsfremde Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität) ist eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsquote sinnvoll, mindestens jedoch 10% der Beschäftigten.
  • Verteilt sich die Belegschaft über mehrere Standorte, so ist die Anzahl der Brandschutzhelfer/innen gemäß der ermittelten Brandgefährdung je Standort vorzuhalten.

Die Ausbildung und Vorhaltung von Brandschutzhelfern/innen entbindet den Unternehmer nicht von der Verpflichtung die Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen.

Not­fall und Alarm­plan

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Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall (de) PDF

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Notfall- und Alarmplan

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Verhalten im Notfall

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Feu­er­fes­te Un­ter­la­ge

Eine feuerfeste Unterlage ist fester Bestandteil der Brandschutzvorschriften. Damit soll verhindert werden, dass durch ein defektes Elektrogerät ein Brand entsteht.

  1. Wärmeerzeugende Geräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher u.ä.) sind auf eine feuerfeste Unterlage zu stellen
  2. Defekte Geräte sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, instand zu setzen oder ggf. der Elektroschrott-Entsorgung zuzuführen
  3. Als feuerfeste Unterlagen eignen sich u.a. Glasplatten (z.B. Glasschneidbretter), Fliesen oder Metallplatten.

Feuerfeste Unterlagen (Glasplatten) können Sie über die Gruppe VC beziehen.
- Größe 30 x 20 cm, Preis 3,95 €

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter der Universität Kassel!
Schreiben Sie hierzu bitte eine E-Mail an:


Lösch­mit­tel und Brandschutzeinrichtungen

Löschmittel

Die Beschaffung von Löschmitteln erfolgt in Abstimmung zwischen Brandschutzbeauftragtem und dem Technischen Gebäudemanagement. Die Bedarfsameldung erfolgt über das Service Desk Gebäude.

Prüfungen von Brandschutzeinrichtungen

Das Technische Gebäudemanagement organisiert die regelmäßige Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Feuerlöschern sowie der Lösch- und Brandmeldeanlagen und anderen Brandschutzeinrichtungen wie z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, hinterleuchteter Flucht- und Rettungswegekennzeichnung, Brand- und Rauchschutzklappen, etc.
Der Kontakt erfolgt über das Service Desk Gebäude.

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