Brandschutz
Übersicht
Jeder trägt dazu bei Brände zu verhindern und eine schnelle und gefahrlose Räumung der Gebäude sicherzustellen!
Brandschutzbeauftragter
Brandschutzhelfer
Die Aufgabe ist es, primär das Entstehen von Bränden zu verhindern und im Notfall eine schnelle und gefahrlose Räumung der Gebäude für Beschäftigte, Studierende und Besucher sicherzustellen.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer/in ist durch die ASR A2.2 geregelt und erfolgt nach der DGUV I 205-023. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10.
Der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
- Zu den Aufgaben der/s Brandschutzhelferin/s zählen:
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- Unterstützung im vorbeugender Brandschutz z.B. durch Kontrollgänge
- Unterstützung bei der Gebäuderäumung und Evakuierung
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
- Bedienung von Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, halbstationäre Löschanlagen etc.)
- Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
- In der Regel ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) ausreichend.
- Bei Einrichtungen mit erhöhter Brandgefährdung (Labore, Werkstätten) und Bereiche mit erhöhtem Personenaufkommen (Mitarbeiter/innen, betriebsfremde Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität) ist eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsquote sinnvoll, mindestens jedoch 10% der Beschäftigten.
- Verteilt sich die Belegschaft über mehrere Standorte, so ist die Anzahl der Brandschutzhelfer/innen gemäß der ermittelten Brandgefährdung je Standort vorzuhalten.
Die Ausbildung und Vorhaltung von Brandschutzhelfern/innen entbindet den Unternehmer nicht von der Verpflichtung die Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen.
Notfall und Alarmplan
Feuerfeste Unterlage
Eine feuerfeste Unterlage ist fester Bestandteil der Brandschutzvorschriften. Damit soll verhindert werden, dass durch ein defektes Elektrogerät ein Brand entsteht.
Löschmittel und Brandschutzeinrichtungen
Weitere DGUV-Informationen
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