Uni Kassel
Stellungnahme geschlechtergerechte Sprache
Universität Kassel will Rechtsgutachten zur Berücksichtigung gendergerechter Sprache bei der Bewertung von Prüfungsleistungen in Auftrag geben
Das Thema der Nutzung gendergerechte Sprache im speziellen Kontext der Bewertung von Prüfungsleistungen berührt einen sensiblen und rechtlich nicht abschließend bewerteten Bereich des Prüfungsrechts. Die Universität Kassel will mit unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen und auch mit von verschiedenen Seiten geäußerten rechtlichen Bedenken zu einer Frage umgehen, in der unterschiedliche Positionen abzuwägen sind und bei der eine abschließende rechtliche Klärung noch aussteht.
Auch wenn es bisher keine Regeln und Vorgaben sondern lediglich Hinweise hierzu gab, ist es der Universität Kassel ein Anliegen, bei den betreffenden Fragen eine größere Rechtssicherheit herzustellen. Dafür ist beabsichtigt, ein externes prüfungsrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben, um die offenen Fragen zur Verwendung gendergerechter Sprache in Prüfungen eindeutiger zu klären. Bis zur weiteren rechtlichen Klärung werden die Hinweise zur Berücksichtigung des Einsatzes gendergerechter Sprache als Bewertungskriterium in Klausuren, Seminar- und Hausarbeiten vorerst auf der Website der Stabsstelle Gleichstellung offline geschaltet. Angesichts der erforderlichen weitergehenden Bewertung wird Lehrenden einstweilen empfohlen, keine Einbeziehung dieses Aspekts in die Bewertung von Prüfungsleistungen vorzusehen.
Universitätspräsident Prof. Finkeldey betont, dass dieser Schritt die Einstellung der Universität zum Thema gendergerechte Sprache an sich nicht verändert: „Die Universität Kassel vertritt weiterhin mit voller Überzeugung die Haltung, dass gendergerechte Sprache neben vielen anderen Maßnahmen zur Gleichstellung und Diversität mit dazu beiträgt, Diskriminierung entgegenzuwirken und abzubauen.“
Die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Sylke Ernst ergänzt: „Ich beobachte ein großes Bewusstsein für die Bedeutung von gendergerechter Sprache und die Stabsstelle Gleichstellung erhält viele Anfragen danach, wie geschlechtergerechte Sprache gut eingesetzt werden kann. Die Hinweise, die wir geben, sind keine Vorgaben, sondern Denkanstöße auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei ist doch klar: Sprache war schon immer dynamisch und in Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Entwicklungen.“
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Stellungnahme geschlechtergerechte Sprache
Universität Kassel will Rechtsgutachten zur Berücksichtigung gendergerechter Sprache bei der Bewertung von Prüfungsleistungen in Auftrag geben
Das Thema der Nutzung gendergerechte Sprache im speziellen Kontext der Bewertung von Prüfungsleistungen berührt einen sensiblen und rechtlich nicht abschließend bewerteten Bereich des Prüfungsrechts. Die Universität Kassel will mit unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen und auch mit von verschiedenen Seiten geäußerten rechtlichen Bedenken zu einer Frage umgehen, in der unterschiedliche Positionen abzuwägen sind und bei der eine abschließende rechtliche Klärung noch aussteht.
Auch wenn es bisher keine Regeln und Vorgaben sondern lediglich Hinweise hierzu gab, ist es der Universität Kassel ein Anliegen, bei den betreffenden Fragen eine größere Rechtssicherheit herzustellen. Dafür ist beabsichtigt, ein externes prüfungsrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben, um die offenen Fragen zur Verwendung gendergerechter Sprache in Prüfungen eindeutiger zu klären. Bis zur weiteren rechtlichen Klärung werden die Hinweise zur Berücksichtigung des Einsatzes gendergerechter Sprache als Bewertungskriterium in Klausuren, Seminar- und Hausarbeiten vorerst auf der Website der Stabsstelle Gleichstellung offline geschaltet. Angesichts der erforderlichen weitergehenden Bewertung wird Lehrenden einstweilen empfohlen, keine Einbeziehung dieses Aspekts in die Bewertung von Prüfungsleistungen vorzusehen.
Universitätspräsident Prof. Finkeldey betont, dass dieser Schritt die Einstellung der Universität zum Thema gendergerechte Sprache an sich nicht verändert: „Die Universität Kassel vertritt weiterhin mit voller Überzeugung die Haltung, dass gendergerechte Sprache neben vielen anderen Maßnahmen zur Gleichstellung und Diversität mit dazu beiträgt, Diskriminierung entgegenzuwirken und abzubauen.“
Die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Sylke Ernst ergänzt: „Ich beobachte ein großes Bewusstsein für die Bedeutung von gendergerechter Sprache und die Stabsstelle Gleichstellung erhält viele Anfragen danach, wie geschlechtergerechte Sprache gut eingesetzt werden kann. Die Hinweise, die wir geben, sind keine Vorgaben, sondern Denkanstöße auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei ist doch klar: Sprache war schon immer dynamisch und in Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Entwicklungen.“