Datenschutz verbessern, an der Verordnung feilen
Vor allem Lücken und zu abstrakte Formulierungen sehen die zwei Rechtswissenschaftler als gravierende Probleme, die zu einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“ führen. Die Defizite befinden sich auf zwei Ebenen: erstens weist bereits der Gesetzestext Mängel auf, zweitens stammen die dahinterliegenden Vorstellungen teilweise noch aus den 70er Jahren. In 27 Formulierungen geben Roßnagel und Geminn Denkanstöße und Lösungsansätze, die in der Evaluierung der Europäischen Kommission berücksichtigt werden sollen. „Durch den dynamischen Fortschritt in der Informationstechnik wird das Datenschutzrecht stark herausgefordert. Bereits jetzt gibt es Entwicklungen, die die aktuelle Grundverordnung schlicht überfordern. Es muss also etwas geändert werden.“ versichert Roßnagel.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat das Gutachten gemeinsam mit einem dazugehörigen, eigenen Positionspapier veröffentlicht. Die EU-Kommission evaluiert derzeit die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung und muss dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 25. Mai 2020 einen Bericht sowie Veränderungsvorschläge vorlegen.
Kontakt:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Pfannkuchstr. 1
34109 Kassel