So kommen Studierende an die Energiepreispauschale
Antragsberechtigt sind alle zum Stichtag 1.12.2022 immatrikulierten Studierenden der Universität Kassel mit Ausnahme von Gasthörenden, Immatrikulierten für das Studienkolleg oder einem Deutschkurs im internationalen Studienzentrum und Kooperationsstudierenden im Bachelorstudiengang Berufspädagogik Gesundheit bzw. im Masterstudiengang Sustainable international Agriculture. Studierende dieser beiden Kooperationsstudiengänge werden von der jeweiligen Haupthochschule (Hochschule Fulda bzw. Universität Göttingen) informiert. Sofern Sie antragsberechtigt sind, haben Sie bereits per E-Mail eine Nachricht von der Universität Kassel erhalten.
Für die Antragstellung benötigen Sie zunächst das Nutzerkonto Bund (https://id.bund.de/). Ausreichend ist das „Registrieren mit Benutzername und Passwort“. Durch diese einfache Registrierung ist es nicht zwingend notwendig, sich mit einer elektronischen ID (ePerso oder eID) oder einem ELSTER-Zertifikat zu registrieren.
Neben dem Nutzerkonto Bund benötigen Sie einen individuellen Zugangscode und eine PIN. Beides finden Sie, soweit Sie anspruchsberechtigt sind, im eCampus der Universität Kassel. Sofort auf der Startseite finden Sie Ihren Zugangscode. Ihre PIN entnehmen Sie bitte dem „PIN-Brief für Energiepreispauschale“, welchen Sie ebenfalls ab dem 15. März im eCampus unter Mein Studium – Studienservice – Bescheide/Bescheinigungen abrufen können.
Mit diesen Informationen können Sie dann auf www.einmalzahlung200.de die Auszahlung beantragen. Folgen Sie bitte bei der Antragstellung der dort gegebenen Anleitung.
Achtung: Studierende, die sich bis zum Ende des aktuell laufenden Wintersemesters 2022/23 exmatrikulieren, haben nur bis zum 30. April 2023 Zugriff auf den eCampus.
Alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite www.einmalzahlung200.de
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.hessenlink.de/eppsgdatenschutz