Roßnagel Mitglied der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe des Cyber-Sicherheitsrats
Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat ist ein 2011 von der deutschen Bundesregierung gegründetes Gremium, das die Aufgabe hat, einerseits Gefährdungen der Cybersicherheit zu erkennen und strukturelle Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen und andererseits „übergreifende Politikansätze für Cybersicherheit“ zwischen Staat und Wirtschaft zu koordinieren.
Der Cyber-Sicherheitsrat tagt dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Chief Information Officer der Bundesregierung. Außerdem kommt er anlassbezogen zusammen. Mitglieder sind ein Vertreter des Bundeskanzleramts sowie Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes, des Innen-, Verteidigungs-, Justiz-, Wirtschafts-, Finanz- und Forschungsministeriums des Bundes sowie für die Bundesländer der Länder Hessen und Niedersachsen. Einige Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind „assoziierte Mitglieder“.
Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat identifiziert langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends und leitet hieraus Impulse zur Stärkung der Cybersicherheit ab. Diese Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung ein. Den Einzelmaßnahmen liegt die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 zugrunde.
„Die Gefährdung der Cybersicherheit entwickelt sich dynamisch und bedarf ständiger Beobachtung und immer wieder angepasster Strukturen, Strategien und Maßnahmen“, fasst der Technikfolgenforscher Roßnagel das Problem zusammen. „Neue Gefahren müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden.“
In diesem ständigen Prozess sucht der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt die Unterstützung durch die Wissenschaft. Er hat daher eine „ständige wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ aus sieben Wissenschaftlern berufen. Sie soll relevante langfristige Trends identifizieren, den Cyber-Sicherheitsrat in strategischen Fragen der Gefährdung und Gewährleistung von Cyber-Sicherheit beraten und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vorbereiten. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. April 2019 aufgenommen.