Berufliches Praktikum

Das berufliche Praktikum dient der Orientierung in den verschiedenen Berufsfeldern für Bachelorabsolventinnen und -absolventen, der Reflexion des Gelernten und der fallbezogenen Anwendung sowie der praxisnahen Themenwahl für die Bachelorarbeit. Zusätzlich können Fremdsprachenkenntnisse z. B. durch eine Ableistung im Ausland vertieft werden. Das berufliche Praktikum dauert 4 Monate und kann auch in 2 mal 2 Monate unterteilt werden. Der Beginn liegt frühestens nach dem dritten Fachsemester. Das berufliche Praktikum findet ausschließlich in Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen statt, die der Landwirtschaft vor-, an- oder nachgelagert sind.

Im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie von den Vorbereitungen des Praktikums über die Durchführung bis hin zur Abgabe des Praktikumsberichts führt.

  1. 1.Bereit für das berufliche Praktikum?

    • es müssen mindestens 60 Credits erlangt sein, bevor das berufliche Praktikum startet
    • wir empfehlen, das Praktikum frühestens nach dem 3. Semester zu starten
  2. 2.Praktikumsplatz finden

    • Betrieb muss der Landwirtschaft vor-, an- oder nachgelagert sein
    • ab-Hofverarbeitungen/-vermarktung müssen in der Regel steuerlich eigenständige Gewerbebetriebe sein
    • Das Praktikum ist in der Regel ein Vollzeitpraktikum
    • bei Aufteilung auf zwei Praktika muss jedes Praktikum mind. 8 Wochen andauern
    • bei Praktika im fremdsprachigen Ausland können 8 Wochen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb anerkannt werden
    • im Zweifel Andreas Kleinlein ansprechen

    Praktikums-Mailverteiler

    Für die Suche nach einem Praktikumsplatz können Sie sich im Praktikums-Mailverteiler anmelden. Hierfür benötigen Sie den VPN-Client der Uni Kassel oder müssen sich im Uninetz befinden (z.B. in der Bibliothek). Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich an Andreas Kleinlein.

  3. 3.Praktikumsvertrag

    Wir empfehlen mit dem Praktikumsbetrieb eine Vertrag aufzusetzen, in dem geregelt sind:

    • Zeitraum
    • Arbeitszeit
    • ggf. Entlohnung

    Vorlagen für Verträge in diversen Sprachen können Sie weiter unten auf der Seite finden.

    Studierendenstatus

    Während des Beruflichen Praktikums bleibt der Studierendenstatus erhalten. Bei einer möglichen Vergütung entstehen keine Kosten für Sozialversicherung. Die Unfallversicherung liegt aber im Verantwortungsbereich des Betriebes. Bei Erfüllen der Förderungskriterien wird Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewährt. Es gelten die üblichen BAföG-Bestimmungen. Der Studierendenstatus setzt die Immatrikulation voraus. Da es sich beim Beruflichen Praktikum im juristischen Sinne um Studienzeiten handelt, entfällt für das Ausland eine Arbeitserlaubnis. Selbstverständlich ist jedoch je nach Landesregelung eine Aufenthaltsgenehmigung nötig.

  4. 4.Betreuung

    Für das berufliche Praktikum wird eine Person benötigt, die die schriftliche Arbeit betreuend begleitet und bewertet. Wenn das Praktikum auf zwei Teile aufgeteilt wird, muss die wissenschaftliche Ausarbeitung nur über einen Teil geschrieben werden.

    • Person ist am Fachbereich der Ökologischen Agrarwissenschaften angestellt (FB11)
    • Person hat einen offiziellen Lehrauftrag
    • Bitte nehmen Sie frühzeitig (sobald Sie eine Zusage für das Praktikum haben) mit den entsprechenden Lehrenden Kontakt auf. Dies gibt Ihnen schon einmal eine erste Orientierung in welche Richtung der Praktikumsbericht gehen kann. Oft wird auch ein persönliches Gespräch seitens der Lehrenden angeboten. Eine Finalisierung des Themas kann in Absprache mit der Betreuung noch zu Beginn des Praktikums erfolgen.
  5. 5.Anmeldung

    Vor Beginn des Praktikums ist das Anmeldeformular bei Andreas Kleinlein einzureichen.

    Vorraussetzungen:

    • Thema des Praktikumsbericht ist gewählt
    • Unterschrift der betreuenden Person wird hier benötigt
    • Sollte digital eingereicht werden

    Bei Aufteilung auf zwei Praktika

    Bitte bereits während der ersten Praktikums Zeitraum und Ort Andreas Kleinlein mitteilen und wenn vorhanden den Vertrag einreichen.

  6. 6.Praktikum

    • Genießen Sie die Zeit
    • Nehmen Sie viele Erfahrungen mit
    • Wir empfehlen während des Praktikums bereits mit dem Schreiben des Berichts zu beginnen
  7. 7.Praktikumsnachweis

    • besteht aus schriftlichen Praktikumsbericht und Bescheinigung der Ausbildungsstätte
    • müssen bis spätestens 3 Monate nach Praktikumsende bei Andreas Kleinlein abgegeben werden
    • Verlängerung der Frist unter Absprache mit Betreuer:in möglich
    • digital und Papierform möglich (Absprache mit Betreuer*in)
    • Abgabe bei Andreas Kleinlein
    • Wenn die Abgabe des Praktikumsberichtes digital erfolgt, dann bitte den Praktikumsbericht auch gleichzeitig an die Betreuung schicken

    Praktikumsbericht:

    • Ausfüllen des Formulars für die Praktikumsdatenbank (alternativ übergangsweise: Ausfüllen des PDF-Datenblattes ) - Bei Aufteilung bitte für jeden Praktikumsteil getrennt ausfüllen
    • Beschreibung der Einsatzstelle/n und deren regionalen Bezüge als Text (eine Seite) - Muss bei Aufteilung für beide Praktikumsteile vorliegen
    • Beschreibung der eigenen Tätigkeit ggf. mit einer Wertung des Lernerfolges (ca. 1‐2 Seiten) - Muss bei Aufteilung für beide Praktikumsteile vorliegen
    • Die Tätigkeits- und Betriebsbeschreibungen können als Anlage des Formulars hochgeladen werden
    • Vertiefte Behandlung eines Problems/einer Fragestellung (Wissenschaftliche Ausarbeitung mit Hilfe geeigneter Literatur, thematisch passend zum Praktikum, ca. 15 Seiten). Dies ist das eigentliche Thema der Arbeit. Dieser Teil wird benotet. Auch bei Aufteilung des Praktikums nur für einen Teil notwendig

    Praktikumszeugnis enthält:

    • Ausbildungsbetrieb
    • Ausbildungszeit
    • Ausbildungsinhalte
    • Unterschrift
    • Nach Möglichkeit Briefkopf und /oder Stempel des Unternehmens

    Eine (digitale) Kopie der Zeugnisse ist ausreichend

    Da es sich bei dem Praktikumsbericht um eine Prüfungsleistung handelt, ist eine unterschriebene eidesstattliche Erklärung inkl. einer Angabe zum Einsatz von künstlicher Intelligenz notwendig. Mehr Information hierzu finden Sie im Dokument „Grundregeln wissenschaftlicher Praxis bei schriftlichen Arbeiten“.

  8. 8.Bewertung

    • Praktikumsbericht wird von Andreas Kleinlein an Betreuer:in weitergeleitet
    • die Betreuung bewertet den schriftlichen Praktikumsbericht
    • Eintragung der Note durch das Studiensekretariat (wenn alle Praktikumsteile abgschlossen sind und die entsprechendne Nachweise vorliegen)
    • Das Praktikum zählt 14 Credits und der Bericht 6 Credits
    • die Note geht zu 5% in die Bachelorabschlussnote ein

Andreas Kleinlein (Öffentlichkeitsarbeit- und Praktikumsreferat)

Telefon
+49 5542 981275
Fax
+49 561 804-1309
E-Mail
Standort
Steinstr. 19
37213 Witzenhausen