Akute Unterstützungsangebote
Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der betrieblichen Gesundheitsförderung an der Universität Kassel. Mit der Durchführung des BEM trägt die Universität Kassel der Tatsache Rechnung, dass Belastungsfaktoren auch aus der Arbeitswelt den Gesundheitszustand der Beschäftigten beeinflussen. Zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten wird ein Prozess angestoßen, der das Ziel hat, kontinuierlich gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Konflikte im Arbeitsumfeld
Nicht bearbeitete Konflikte können langfristig die Gesundheit beeinträchtigten oder sogar zur „inneren Kündigung“ führen.
Seitens der Hochschulleitung wird zugesagt, dass Bedienstete aufgrund ihres Vorgehens im Konfliktfall nicht benachteiligt werden. Die Beteiligten des Verfahrens der Konfliktberatung einschließlich externer Beratung unterliegen der Schweigepflicht; der Datenschutz wird beachtet.
Suchtprävention / betriebliche Sozialhelfende
Die betrieblichen Sozialhelfenden sind Ansprechpartner:innen für alle Beschäftigten der Universität Kassel. Ihr Auftrag zur betrieblichen Suchtprävention an der Universität Kassel ist in der Dienstvereinbarung über betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie Hilfe für Suchtgefährdete und Suchtkranke von 1994 verankert.
Die betrieblichen Sozialhelfenden beraten und unterstützen, wenn für Sie, Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte Probleme mit Sucht oder Suchtmitteln bestehen bzw. andere belastende Situationen zu bewältigen sind.
Psychologische Beratung
Die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks Kassel ist ein Angebot für Studierende und Angehörige der Universität Kassel. In Beratungsgesprächen werden Ratsuchende bei der Bewältigung ihrer psychischen Krisen unterstützt.
Dienstvereinbarung zum Verfahrensablauf bei Überlastungsanzeigen an der Universität Kassel
Die Überlastungsanzeige wurde zum Eigenschutz von Beschäftigten eingeführt und hat ihre Grundlagen u. a. in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie bietet die Möglichkeit, auf gefährdende (ob personenbezogene oder betriebsbezogene) Situationen hinzuweisen und sich selbst im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Eine Überlastungsanzeige richtet sich an das arbeitgebende Unternehmen bzw. die direkte Führungskraft um auf Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen.
Dienstvereinbarung zum Verfahrensablauf bei Überlastungsanzeigen an der Universität Kassel