Eine Strukturierung von „Diversität“ anhand verschiedener Merkmale orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen und geltenden Richtlinien gegen Diskriminierung.
Während Diversitätsmerkmale wie Alter, Geschlecht oder Hautfarbe häufig eine sichtbare Wahrnehmung erfahren, sind es vor allem Diversitätsmerkmale wie sozioökonomischer Hintergrund, kulturelle Herkunft, Religion/Weltanschauung, familiäre Situation oder chronische Erkrankung, die unsichtbar bleiben.
Um Chancengleichheit gewähren zu können, muss der Blick sowohl auf Unterschiede als auch auf Gemeinsamkeiten struktureller Benachteiligung gelenkt werden. So werden Hierarchien zwischen den verschiedenen Diversitätsmerkmalen vermieden.
Dies erfordert ein mehrdimensionales Verständnis von Vielfalt. Findet die Diskriminierung in einer konkreten Situation aufgrund mehrerer Merkmale statt, spricht man somit auch von Mehrfachdiskriminierung. Diskriminierungsmerkmale können dabei untereinander verwoben sein und äußern sich somit auch auf verschiedene Arten. Ein intersektionaler Zugang zu Diskriminierung beinhaltet die Überschneidungen der verschiedenen Differenzmerkmale. Das Zusammenspiel verschiedener Merkmale lässt es nicht zu, diese getrennt voneinander zu betrachten. Sie beeinflussen sich wechselseitig in einer spezifisch untrennbaren Art und Weise.