Antidiskriminierung
Die Universität Kassel setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes benachteiligt wird.
Was ist Diskriminierung?
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden Diskriminierungen definiert als Benachteiligungen:
- ohne sachlichen Grund,
- aufgrund eines geschützten Merkmals.
Unter den Begriff der Diskriminierung fallen auch Nachstellung (Stalking), sexualisierte Belästigungen und Mobbing.
Funktionsweise von Diskriminierung:
- Merkmal wird gesehen
- Merkmal + Person wird einer Gruppe zugeordnet - Vorurteile über diese Gruppe werden auf Person bezogen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt an der Universität Kassel sprechen nicht nur von Diskriminierung, sondern auch von Benachteiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend sein muss.
Unzulässig sind Benachteiligungen aufgrund einer (oder mehrerer) Diskriminierungskategorien, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorhanden ist. Rechtfertigungsgründe sind Umstände, unter denen eine Ungleichbehandlung in Bezug auf das Berufsleben oder Alltagsgeschäfte ausnahmsweise zulässig ist (z.B. Nachteilsausgleich).