Allgemeine Informationen
Bei einem Cotutelle-Verfahren verlaufen vor allem folgende Prozesse binational:
- Die Betreuung der Dissertation: An jeder Universität hat die Doktorandin bzw. der Doktorand jeweils mindestens eine feste Betreuungsperson.
- Das Verfassen einer Dissertation, die in beiden Universitäten eingereicht wird.
- Die Verleihung eines Doktorgrades.
- Arbeitsaufenthalte an beiden Universitäten.
- Die Mitwirkung auswärtiger Betreuer:innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren.
- Die Zusammensetzung einer gemeinsamen Promotionskommission aus Mitgliedern beider Universitäten (und ggf. weiteren, externen Mitgliedern).
- Die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten (bzw. zweier Urkunden, die aufeinander verweisen).