Ansprechpersonen

Die Promotionsgeschäftsstelle informiert über die einzelnen Verfahrensschritte, stellt Musterverträge zur Verfügung und prüft, ob der Cotutelle-Vertrag den HRK Richtlinien und den allgemeinen Regelungen der Universität Kassel entspricht.

Gemeinsam mit den Betreuer:innen in dem Fachbereich, an dem das Promotionsvorhaben angesiedelt ist, werden weitere Aspekte im Vertrag geregelt, wie z.B. Dauer des Promotionsvorhabens, Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts an den beteiligten Universitäten, Sprache, in der die Dissertation verfasst wird, Ablauf der Begutachtung, Ort der mündlichen Prüfung, Zusammensetzung der Prüfungskommission, etc.

Das Aufsetzen eines Cotutelle-Vertrages ist aufgrund des Abstimmungsbedarfs mit den verschiedenen Verantwortlichen beider Hochschulen sehr zeitintensiv. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vertragsvorbereitungen möglichst eineinhalb Jahre vor Eröffnung des Hauptverfahrens einzuleiten.