Mustervertrag und Ausfüllinformationen

Grundlage für ein Cotutelle-Verfahren bildet ein internationaler Kooperationsvertrag, der für jede promovierende Person individuell verhandelt werden muss. Dieser Vertrag unterstützt die Durchführung einer binationalen Promotion durch einen einfachen und gemeinsamen, für alle Seiten verbindlichen Rahmen.


Die rechtliche Grundlage für den Kooperationsvertrag bilden die Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen der Universität Kassel (AB-PromO) und die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Fachbereichs, in dem die Dissertation geschrieben wird.

  • Einigung auf wesentliche Aspekte des Promotionsverfahrens (z. B. Zusammensetzung der Prüfungskommission, maximale Promotionsdauer, Wiederholungsmöglichkeiten, Ort der Disputation, Promotionszeitraum).
  • Festlegung der Sprache, in der die Promotion und deren Zusammenfassung angefertigt sowie die Disputation abgehalten wird. Dabei sind die Regelungen der am Fachbereich geltenden Promotionsordnung zu berücksichtigen.
  • Festlegung der Aufenthaltsdauer und des Aufenthaltszeitraums an der ausländischen Universität bzw. bei ausländischen Promovierenden an der Universität Kassel.
  • Die Übernahme der Mobilitätskosten für die Betreuungsperson und/oder Mitglieder der Promotionskommission müssen geregelt werden. Üblich ist es, dass jede Hochschule jeweils die Kosten für ihre Mitglieder trägt.
  • Die Zahl der Dissertationsexemplare, die bei jeder der beiden Hochschulen abzuliefern sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften.
  • Zum Abschluss des Promotionsverfahrens wird eine von beiden Partneruniversitäten gemeinsam ausgestellte Urkunde (= joint degree) bzw. auch zwei aufeinander verweisende Urkunden (= double degree) verliehen. Darin wird vermerkt, dass das Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität durchgeführt wurde. Die Urkunde wird mit dem Siegel beider beteiligter Universitäten versehen. Ein Muster der Promotionsurkunde oder der verbundenen Promotionsurkunden sollte dem Cotutelle Vertrag beiliegen.

Der Vertrag kann in einigen Fällen entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Promotionsverfahrens bzw. der ausländischen Universität angepasst werden.

 

Zum Ablauf:

  • Die Betreuungspersonen beider Universitäten füllen gemeinsam mit der promovierenden Person den Vertrag aus.
  • Mit der Änderungs- und der Kommentarfunktion werden Änderungswünsche bzw. Ergänzungen eingefügt.
  • Der Vertragsentwurf wird zusammen mit den Kontaktinformationen zu den Ansprechpersonen der kooperierenden Universität zur Prüfung an die Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel weitergeleitet.
  • Die Promotionsgeschäftsstelle prüft die Änderungen bzw. Ergänzungen auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen unter Einbeziehung der Juristen der Abteilung Studium und Lehre.
  • Die Promotionsgeschäftsstelle setzt sich mit den Betreuungspersonen und der Partneruniversität in Verbindung, um die finalen Abstimmungen vorzunehmen.
  • Sofern es keine rechtlichen Einwände gibt, wird der Kooperationsvertrag in dreifacher Ausfertigung zwecks Unterzeichnung an den Fachbereich (Betreuungsperson, Dekanin bzw. Dekan), der promovierenden Person und das Präsidium weitergeleitet.
  • Liegen die unterschriebenen Vertragsausfertigungen vor, werden diese an die Partneruniversität weitergeleitet.
  • Nach Rückversand wird eine Vertragsausfertigung an die promovierende Person ausgehändigt. Eine Ausfertigung kommt in die Promotionsakte.
  • Der personalisierte Vertragsentwurf wird zusammen mit den Kontaktinformationen zu den Ansprechpersonen der kooperierenden Universität an die Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel weitergeleitet.
  • Die Promotionsgeschäftsstelle prüft den Vertragstext auf Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen unter Einbeziehung der Juristen der Abteilung Studium und Lehre.
  • Die Promotionsgeschäftsstelle nimmt mit der Partneruniversität Kontakt auf und erstellt in mehreren Schritten die Kooperationsvereinbarung.
  • Sobald die Vertragsdetails geklärt sind, wird der Kooperationsvertrag an die Betreuungsperson und die promovierende Person weitergeleitet.
  • Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden der Promotionsgeschäftsstelle zurückgemeldet.
  • Sofern es keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche gibt, wird der Kooperationsvertrag in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet (Betreuungsperson, Dekanin bzw. Dekan, promovierende Person) und an die Promotionsgeschäftsstelle zurückgeschickt.
  • Die Promotionsgeschäftsstelle leitet die Vertragsausfertigungen an das Präsidium weiter.
  • Liegt die Unterschrift der Präsidentin vor, werden alle Vertragsausfertigungen an die Partneruniversität weitergeleitet, mit der Bitte, zwei Vertragsausfertigungen nach Unterschrift an die Universität Kassel zurückzusenden.
  • Nach Rückversand wird eine Vertragsausfertigung an die promovierende Person ausgehändigt. Eine Ausfertigung kommt in die Promotionsakte.