Tenure Evaluation
Leistungs- und Kriterienbereiche (gem. § 3 Tenure-Track-Satzung 2018)
- Qualität, Originalität und Kreativität der Forschung; Konkurrenzfähigkeit
- Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Ansatzes
- Erweiterung und Innovation der Arbeiten seit der Dissertation
- Beteiligung an interdisziplinärer Forschung
- Quantität und Qualität der Veröffentlichungen (Plausibilität, Methodische Fundierung, innovativer Charakter, Beitrag zur Entwicklung eines Forschungsgebiets)
- Rezeption der Veröffentlichungen (national/international), ggf. Angaben zu Impact Factor und Zitationen
- Einwerbung von Drittmitteln (Umfang, Mittelgeber)
- Kooperationen (intern/extern)
- Organisation von Tagungen, Gastvorträge
- Preise und Auszeichnungen, Mitgliedschaften
- Einbindung in die Scientific Community, z. B. durch Tätigkeiten in Fachverbänden oder als Herausgeber oder Gutachter
- Wissenschaftliches Entwicklungspotenzial im internationalen Vergleich
- Dimensionen des Lehrspektrums
- Methodische/konzeptionelle Fundierung der Lehre
- Betreuung von Abschlussarbeiten
- Ergebnisse der Lehrevaluationen
- Auszeichnung durch Lehrpreise
- Didaktische Kompetenzen und Fortbildungen
- Betreuung von Promotionen und Beteiligung an Formaten der strukturierten Förderung des promovierenden wissenschaftlichen Nachwuchses
- Betreuung des promovierten wissenschaftlichen Nachwuchses
- Wahrnehmung von Verantwortung im Sinne des Konzepts zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Kassel
- Anbahnung und Pflege internationaler Kontakte und Forschungskooperationen
- Internationalität der Lehre
- Organisation internationaler Tagungen/Workshops/Symposien usw.
- Kooperationen mit der Praxis (im weiten Transferverständnis der Universität Kassel)
- Weiterbildungsaktivitäten
- Unterstützung von Ausgründungen
- Patente, Erfindungsmeldungen
- Öffentliche Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Übernahme von Aufgaben in der Hochschule, insbes. im Rahmen der Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung außerhalb der Hochschule im fachlichen oder wissenschaftlichen Kontext
- Engagement für Gleichstellung
- Personalführung und Personalentwicklung im Fachgebiet
Selbstbericht (gem. § 5 Tenure-Track-Satzung 2018)
- Darlegung der bisherigen und geplanten Tätigkeiten vor dem Hintergrund der in §3 genannten Aufgaben- und Kriterienbereiche unter besonderer Berücksichtigung der in der Berufungsvereinbarung und in der ergänzenden Zielvereinbarung genannten Kriterien zur Bewährungsfeststellung
- max. 15 Seiten (ohne Anlagen)
- zweifache Ausfertigung (für Tenure Board und Evaluierungskommission)
- Berufungsvereinbarung und ergänzende Zielvereinbarung
- Lebenslauf mit einer Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
- Publikationsliste
- Auflistung der Forschungsanträge und der eingeworbenen Drittmittel
- ein Verzeichnis der Vorträge und Gastaufenthalte
- Angaben zur Gutachtertätigkeit sowie zu Auszeichnungen und Preisen
- Verzeichnis der abgehaltenen Lehrveranstaltungen
- studentische Lehrveranstaltungsbeurteilungen
- Auflistung der Betreuung von Abschlussarbeiten (inkl. Promotionen)
- Zwei begründete Vorschläge für externe Gutachterinnen/Gutachter (nach Möglichkeit geschlechterparitätisch); bei der Benennung ist zu beachten, dass die Mitglieder frei von persönlichen Bindungen an die Professorin/den Professor sind, um eine Besorgnis der Befangenheit im Verfahren auszuschließen. Dabei finden die Befangenheitsregeln gem. den Allgemeinen Hinweisen zur Durchführung von Berufungsverfahren Anwendung.
Hochschulöffentlicher Fachvortrag (gem. § 6 Tenure-Track-Satzung 2018)
- hochschulöffentlicher Fachvortrag vor der Evaluierungkommission
- Umfang: mind. 30 min mit anschließender Diskussion
- Einladung durch Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs