Tenure Evaluation

Leistungs- und Kriterienbereiche (gem. § 3 Tenure-Track-Satzung 2018)

  • Qualität, Originalität und Kreativität der Forschung; Konkurrenzfähigkeit
  • Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Ansatzes
  • Erweiterung und Innovation der Arbeiten seit der Dissertation
  • Beteiligung an interdisziplinärer Forschung
  • Quantität und Qualität der Veröffentlichungen (Plausibilität, Methodische Fundierung, innovativer Charakter, Beitrag zur Entwicklung eines Forschungsgebiets)
  • Rezeption der Veröffentlichungen (national/international), ggf. Angaben zu Impact Factor und Zitationen
  • Einwerbung von Drittmitteln (Umfang, Mittelgeber)
  • Kooperationen (intern/extern)
  • Organisation von Tagungen, Gastvorträge
  • Preise und Auszeichnungen, Mitgliedschaften
  • Einbindung in die Scientific Community, z. B. durch Tätigkeiten in Fachverbänden oder als Herausgeber oder Gutachter
  • Wissenschaftliches Entwicklungspotenzial im internationalen Vergleich
  • Dimensionen des Lehrspektrums
  • Methodische/konzeptionelle Fundierung der Lehre
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Ergebnisse der Lehrevaluationen
  • Auszeichnung durch Lehrpreise
  • Didaktische Kompetenzen und Fortbildungen
  • Anbahnung und Pflege internationaler Kontakte und Forschungskooperationen 
  • Internationalität der Lehre
  • Organisation internationaler Tagungen/Workshops/Symposien usw.
  • Kooperationen mit der Praxis (im weiten Transferverständnis der Universität Kassel)
  • Weiterbildungsaktivitäten
  • Unterstützung von Ausgründungen
  • Patente, Erfindungsmeldungen
  • Öffentliche Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Übernahme von Aufgaben in der Hochschule, insbes. im Rahmen der Selbstverwaltung
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung außerhalb der Hochschule im fachlichen oder wissenschaftlichen Kontext
  • Engagement für Gleichstellung
  • Personalführung und Personalentwicklung im Fachgebiet

Selbstbericht (gem. § 5 Tenure-Track-Satzung 2018)

  • Darlegung der bisherigen und geplanten Tätigkeiten vor dem Hintergrund der in §3 genannten Aufgaben- und Kriterienbereiche unter besonderer Berücksichtigung der in der Berufungsvereinbarung und in der ergänzenden Zielvereinbarung genannten Kriterien zur Bewährungsfeststellung
  • max. 15 Seiten (ohne Anlagen)
  • zweifache Ausfertigung (für Tenure Board und Evaluierungskommission)
  • Berufungsvereinbarung und ergänzende Zielvereinbarung
  • Lebenslauf mit einer Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
  • Publikationsliste
  • Auflistung der Forschungsanträge und der eingeworbenen Drittmittel
  • ein Verzeichnis der Vorträge und Gastaufenthalte
  • Angaben zur Gutachtertätigkeit sowie zu Auszeichnungen und Preisen
  • Verzeichnis der abgehaltenen Lehrveranstaltungen
  • studentische Lehrveranstaltungsbeurteilungen
  • Auflistung der Betreuung von Abschlussarbeiten (inkl. Promotionen)
  • Zwei begründete Vorschläge für externe Gutachterinnen/Gutachter (nach Möglichkeit geschlechterparitätisch); bei der Benennung ist zu beachten, dass die Mitglieder frei von persönlichen Bindungen an die Professorin/den Professor sind, um eine Besorgnis der Befangenheit im Verfahren auszuschließen. Dabei finden die Befangenheitsregeln gem. den Allgemeinen Hinweisen zur Durchführung von Berufungsverfahren Anwendung.

 

 

 

Hochschulöffentlicher Fachvortrag (gem. § 6 Tenure-Track-Satzung 2018)

  • hochschulöffentlicher Fachvortrag vor der Evaluierungkommission
  • Umfang: mind. 30 min mit anschließender Diskussion
  • Einladung durch Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs